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Pensionistenausweis / Pensionistinnenausweis

Der Pensionistenausweis (in Scheckkartenformat mit folierter Oberfläche wird von der Pensionsversicherungsanstalt mit dem jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner versendet.
Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist unbefristet gültig. (Ausnahme bei befristeter Pension)
Nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt, erhalten zunächst einen Pensionistenausweis in Papierform. Dieser wird zum nächsten Jahresbeginn durch den folierten Ausweis abgelöst.

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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at