Europawahl 2024 in Wien

Verbotszone für Werbung am Wahltag

Im Umkreis von 15 Metern um die von den Wahlberechtigten benutzten Eingänge der Gebäude, in denen sich Wahllokale befinden (Verbotszone), ist am Wahltag Folgendes verboten:

  • jede Art der Wahlwerbung
    • insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler*innen oder
    • durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Listen der kandidierenden Personen,
  • jede Ansammlung sowie
  • das Tragen von Waffen jeder Art
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Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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