Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 32
Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrter Landesrat, ich halte es zwar für eine Unterstellung, dass Sie der Frau Kollegin Hungerländer eine Unterstellung vorgeworfen haben, das hat Sie in keiner Weise getan. Aber zur Wiener Mindestsicherung: Wenn österreichische Staatsbürger um Wiener Mindestsicherung in Wien ansuchen, müssen sie ihr gesamtes Vermögen bekannt geben, und das wird auch überprüft, bei Nicht-Österreichern, die in ihrem Heimatland oder sonst wo über Vermögen verfügen, ist das nicht der Fall, das wird nicht kontrolliert. Wollen Sie diese Ungleichbehandlung beseitigen, und wie werden Sie das tun?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Selbstverständlich wird das überprüft, soweit das eben möglich ist. Da gibt es mehrere Instrumente und es sind die gleichen Instrumente, die übrigens auch der Innenminister anwendet, und zwar wurscht, ob es ein schwarzer oder blauer Innenminister ist. Bei der Frage, gibt es eine Hilfsbedürftigkeit in der Grundversorgung, da stellt sich bei mir die gleiche Frage, kommen Flüchtlinge nach Österreich und besitzen Vermögen, ja oder nein. Da stellt sich die gleiche Frage, und wir überprüfen auf die gleiche Art und Weise, auf die gleiche Methode. Aber ich glaube, wir sind uns dann schon einig, dass es die Grenze für Verwaltungsökonomie überschreiten würde, wenn wir dann in - weiß ich nicht - 170 Ländern der Welt Außenstellen der MA 40 gründen, damit wir nachschauen können, ob jemand irgendwo Grund und Boden besitzt.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN, von Frau Abg. Spielmann. Bitte.
Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat!
Danke vielmals für die Ausführungen, die doch auch sehr komplex sind, denn Mindestsicherungsgesetze und die Sozialhilfe-Grundsatzgesetz-Regelungen sind ja auch sehr komplex. Und da wir das eben wissen mit den Wohngemeinschaften bei betreutem Wohnen von behinderten Menschen, aber auch in der Wiener Wohnungslosenhilfe zum Beispiel, die in betreutem Wohnen sind, dass es sehr sinnvoll ist, dass diese Menschen im betreutem Wohnen sind, weil es auch ein selbstständiges Leben ermöglicht und weil die soziale Absicherung ja trotzdem wichtig ist, auch wenn sie in Wohngemeinschaften wohnen, eben vor allen Dingen deswegen, gab es dann auch diese Novelle 2022, wo wir, wie Sie richtig gesagt haben, ein „und“ ergänzt haben, also das auch auf bundesgesetzlicher Ebene zulassen haben können. Vielleicht sollte man bei der ÖVP im Bund einmal nachfragen, welche gesetzlichen Änderungen es im Nationalrat gibt, Frau Hungerländer.
Aber mich würde jetzt interessieren, ob Sie aktuelle Zahlen zu diesen Wohngemeinschaften haben, wo sozusagen Bedarfsgemeinschaften nicht gewertet werden bei behinderten Menschen, die in den Wohngemeinschaften sind, wie viele da die Mindestsicherung auch beziehen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Zahlen gibt es, sie liegen auch vor, aber ich habe sie nicht im Kopf und möchte jetzt keinen Blödsinn erzählen und falsche Zahlen nennen. Wir wissen das vor allem ja insofern, als dass gerade bei Menschen mit Behinderung ja auch die Mindestsicherung nicht ausreichen würde, um die tatsächlichen Lebenskosten von Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften zu finanzieren. Daher ist es meistens eine partnerschaftliche Finanzierung, als Grundbasis die Mindestsicherungsleistung, nach den Spielregeln, die wir schon besprochen haben, und zusätzlich braucht es meistens auch eine Förderung des FSW für den Träger dieser Einrichtungen, damit die Betriebskosten gezahlt werden können, meistens besonders aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sind, sowieso die zusätzliche Betreuung. Das ist ein gemischtes Finanzierungssystem, und ich glaube, das ist sehr gut so, weil es auch bei dem Einzelnen die Würde aufrechterhält, dass er selbst mit dem Geld, das ihm zusteht, wo es einen Rechtsanspruch gibt in der Mindestsicherung, dazu beiträgt, dass er in einer Wohngemeinschaft leben kann.
Ich liefere die Zahlen gerne nach, wir können sie jedenfalls beide im Jahresbericht des FSW nachlesen, aber wir können das bilateral klären, wenn Sie wollen, und da kann man ins Detail hinuntergehen, aber ich will auswendig keinen Blödsinn sagen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da der Abg. Schulz entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung der 4. Anfrage.
Da Herr Abg. Seidl entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung der 5. Anfrage.
Wir kommen zur 6. Anfrage (FSP-832227-2024-KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an den Herrn Landesrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Wiener Wohnungssicherung Plus ist ein wichtiges Förderinstrument des Landes Wien zur Prävention von Delogierungen aus Wohnungen. In welchem Ausmaß wurde die Wiener Wohnungssicherung Plus aus Mitteln des Wohnschirmes des Bundes finanziert?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Abgeordneter, ich möchte ganz kurz die Frage vorstellen, denn sonst kann man unserer Debatte wahrscheinlich in der Folge dann gar nicht folgen. Sie stellen mir die Frage, ob die Wohnungssicherung Plus, das ist eine Leistung, die wir aus Mitteln des Landes Wien finanzieren, auch mitfinanziert wird aus den Mitteln, die der Sozialminister unter dem Titel „Wohnschirm“ zur Verfügung gestellt hat. Und die Antwort lautet: Nein.
Die Finanzierung, die der Sozialminister eingehängt hat, hat er über eine Servicestelle im Sozialministerium direkt mit NGOs vereinbart, die völlig unabhängig von der Mindestsicherung, völlig unabhängig von den Einrichtungen in Wien die Mittel aus dem Wohnschirm administrieren. Ich habe darüber auch, ehrlich gesagt, keine Zahlen, ich könnte Ihnen auch die Frage, wenn Sie sie stellen wollen, nicht beantworten, wie viele Menschen bekommen eine Leistung, wie hoch ist die Leistung. Die Kriterien
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