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Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 32

 

und NEOS.)

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP, Frau Abg. Hungerländer. Bitte.

 

9.38.28

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, danke für die Beantwortung!

 

Ich habe mir dieses Schmankerl für heute aufgehoben, damit wir es wirklich in Ruhe diskutieren können, ich habe das Gesetz auch da, und wir sind anderer Meinung als Sie. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 spricht von Haushaltsgemeinschaften, bei denen degressiv abgestuft werden muss. Dann wird definiert, was eine Haushaltgemeinschaft ist, nämlich mehrere in einer Wohngemeinschaft oder Wohneinheit lebende Personen. Und dann wird gesagt, es gibt diese Ausnahme insbesondere bei zielgruppenspezifisch betreuten Wohnformen, das sind aber Ausnahmen. Treffen diese Ausnahmen nicht zu, müsste laut Punkt 2 auf 70 Prozent pro Person reduziert werden. So, wenn ich mir das Wiener Mindestsicherungsgesetz anschaue, Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019, das heißt, nach dem Rechnungshofbericht, finde ich diese Definition von Haushaltsgemeinschaften nicht, sondern ich finde, dass volljährige Personen jeweils eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, auch dann, wenn sie in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, in einer Haushaltsgemeinschaft und sich dementsprechend auch die Kosten teilen. Was Sie machen, ist, Sie wenden die Möglichkeit, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für definierte Ausnahmen bietet, pauschal an. Und das ist unserer Meinung nach vielleicht im rechtlichen Graubereich, aber ich sehe keinen sinnvollen Grund, warum zwischen erwachsenen Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, um sich die Kosten zu teilen, nicht dann auf 70 Prozent zu reduzieren, während Sie bei Menschen, die verheiratet sind oder in einer Familiengemeinschaft leben, verwandt sind, sehr wohl reduzieren. Und das ist jetzt eine politische Frage, wie erklären Sie, warum Sie bei erwachsenen Menschen, die sich Kosten in einer Wohngemeinschaft teilen ...

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zur Frage.

 

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (fortsetzend): Das ist eine politische Frage, nicht nur rhetorisch, sondern tatsächlich. Wie argumentieren Sie, dass Sie bei Menschen, die erwachsen sind, zusammenleben, sich die Kostenteile nicht reduzieren, aber bei Menschen, die verheiratet oder verwandt sind, dann sehr wohl reduzieren?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Dass wir in etlichen grundsätzlichen Fragestellungen der Gestaltung, der Unterstützung der Gemeinschaft für Menschen in Armutsgefährdung nicht einer Meinung sind, ich glaube, damit können wir beide leben. Wir haben ja gestern auch neue Definitionen gehört, dass die Armutsgefährdung schon anfängt, wenn man sich für seine Kinder keinen zweiten Tennisschläger leisten kann. Dabei ist in der Debatte übersehen worden, dass genau die Einkommensklasse, die sich dann zwei Tennisschläger leisten kann, ja deswegen von der Bundesregierung mit Familienbonus Plus, also bei höheren Einkommen, mit noch mehr Familienbeihilfe belohnt wird, damit man sich auch den zweiten Tennisschläger, wenn man armutsgefährdet ist, leisten kann. Und wir sind uns auch ganz sicher, dass wir als Koalition - und ich glaube, ich kann das in dem Fall auch für die GRÜNEN sagen - Familien nicht sagen, wenn ihr Kinder haben wollt, dann müsst ihr halt mehr hackeln - so wie wir das gestern mehrfach gehört haben -, strengt euch halt an, und wenn ihr einen Platz braucht für den Kindergarten, habt’s ein Pech, wir kümmern uns ja gar nicht darum, sondern dann bleibt halt die Frau zu Hause, denn das ist ja unser heiliges Familienbild! (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Nein, in dieser Frage unterscheiden wir uns ganz klar, und wir brauchen ja nur schauen, wie in den Bundesländern, in denen Sie die Regierungsmehrheit haben, die Ausstattung mit kostenlosen Kindergartenplätzen ist. Wir brauchen uns nur anschauen, wie in diesen Bundesländern die Diskussion über die ganztägige Betreuung von Kindern in der Schule läuft. Also in diesen Fragen werden wir uns sicher nicht einig sein, und das ist gut so in der Demokratie, dann soll die Bevölkerung entscheiden, ob sie eine Politik will, wo darauf gesetzt wird, dass wir sagen, wir unterstützen Familien auch als gemeinschaftliche Daseinsvorsorgeaufgabe, wir sind für die Familien da, wir sorgen für Kindergartenplätze, wir sorgen für Schulplätze.

 

Und ich komme schon zu Ihrer Fragestellung zurück, ich habe es Ihnen vorhin schon zitiert, dass wir da sehr, sehr penibel beleuchten, dass wir das sehr, sehr penibel unterscheiden. Ich habe Ihnen zitiert und ich will es Ihnen ersparen, noch einmal die „Kronen Zeitung“ vorzulesen, dass Sie sich ja sogar beschwert haben über meine MA 40, dass dies eine „ungeheuerliche Sauerei“ ist - es ist eine Sauerei, wie die Behörde bezeichnet wird -, es ist eine Sauerei, dass die MA 40 genau das prüft. Also ja, ich kann leben damit, dass Sie der Behörde unterstellen, das nicht zu handhaben, aber Faktum ist, und das können Sie auch in jenem Bericht nachlesen, in dem berichtet wird, wie viele Familien mit 70 Prozent Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherungsleistung unterstützt werden. Das können Sie herauslesen, daher, bitte um Verständnis, auf Unterstellungen, dass sich die Behörde der MA 40 nicht an das Gesetz hält, kann ich keine Antwort geben, da kann es keine Antwort geben. Ich bin jedenfalls dazu nicht in der Lage. Ich kann nur sagen, nein, Ihre Unterstellung ist falsch, wir unterscheiden ganz genau, ist hinter einer Wohnungstür eine Familie, eine Wohngemeinschaft, eine Lebensgemeinschaft, oder ist es eine Wohnung, in der mehrere Menschen leben, die miteinander ihr Leben nicht teilen, ist es also das, was man klassisch im umgangssprachlichen Ton als WG bezeichnet. Das unterscheiden wir sehr penibel, und alles andere ist eine Unterstellung. Ich tue mir schwer, Unterstellungen zu begegnen, ich kann nur sagen, nein, wir differenzieren hochpräzise, mit sehr viel Penibilität, auch mit viel Aufwand, und wie viele Unterscheidungen wir da machen, können Sie nachlesen in den regelmäßigen Berichten über die Wiener Mindestsicherung. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage kommt von der FPÖ, von Herrn Abg. Mahdalik. Bitte.

 

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