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Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 32

 

das dann unterstützt durch ein Gesetz, nämlich dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das eben nicht die Grundsätze der österreichischen Sozialhilfegesetzgebung festgelegt hat, wie oftmals schon von verschiedensten Ebenen aus verschiedensten Bereichen kritisiert wurde? Was hat der Rechnungshof damals gesagt? Der Rechnungshof hat damals gesagt, er empfiehlt uns als Stadt, dass wir volljährige Mindestsicherungsbezieher in Wohn- und Lebensgemeinschaften zukünftig einheitlich behandeln und die Anspruchshöhe an jene der Lebensgemeinschaften orientieren sollen.

 

Das war damals die Empfehlung des Rechnungshofes. Und wir haben damals dem Rechnungshof - und das wissen Sie, denn Sie können es ja nachlesen, was die Antwort der Stadt Wien war - gesagt, wir werden diese Fragestellung im Zuge einer Novelle des Mindestsicherungsgesetzes auch überprüfen, sehen aber einige Probleme, wir sehen zum Beispiel Probleme bei Wohngemeinschaften von behinderten Menschen. Wir sehen Probleme bei Wohngemeinschaften von Pensionistinnen und Pensionisten, die in Pflegewohngemeinschaften leben, und Ähnliches. Wir sehen auch Probleme, wenn Menschen zwar hinter einer Wohnungstüre zusammenleben, aber definitiv keine Partnerschaft haben und definitiv keine Familie in welchem Sinne des Begriffes auch immer bilden. Und wir haben damals schon gesagt, das wird Probleme geben, und haben diese Probleme auch mit den jeweiligen Sozialministern diskutiert.

 

Und das, was ich nicht verstanden habe, ist eigentlich, dass Sie nicht erwähnt haben, dass ja genau deswegen der Bundesgesetzgeber eine Novelle gemacht hat, weil auch der Bundesgesetzgeber 2022 erkannt hat, dass die Frage, lebt hinter einer Wohnungstür automatisch eine Familie, ja oder nein, also diese reine Schwarz-Weiß-Betrachtung, an der Realität vorbeigeht. Und dann hat der Bund 2022 eine Sozialhilfegesetznovelle gemacht, in die er selbst hineingeschrieben hat, die Landesgesetzgebung kann von der Anwendung der Definition einer Haushaltsgemeinschaft, insbesondere - nicht ausschließlich, insbesondere, das ist eine Und-Bezeichnung im Gesetz - bei zielgruppenspezifisch bedeutsamen Wohnformen Ausnahmen machen.

 

Damit hat in Wirklichkeit der Bundesgesetzgeber 2022 die Regelung, die wir in Wien immer schon hatten, nämlich hier eine Differenzierung zu machen, übernommen. Er hat nicht was anderes vorgeschrieben, sondern der Bundesgesetzgeber hat diese Betrachtung, dass man differenzieren muss, dass die Behörde für die Sozialhilfemittel differenzieren muss, handelt es sich um eine - ich bleibe bei Ihrem Begriff - Familie, Lebensgemeinschaft oder nicht, übernommen.

 

Und dass die MA 40 diese Frage höchst penibelst prüft, das wissen Sie auch. Erst am 4. September hat der Abg. Seidl mir diesbezüglich eine Frage gestellt, der Herr StR Nepp hat sich in einer Zeitung geäußert, und ich zitiere aus dieser Zeitung: Es ist wirklich eine ungeheuerliche Sauerei, was sich die MA 40 erlaubt! In einem Einzelfall, wo die Geschichte- und die erzähle ich Ihnen gerne, weil es ja eh in der Zeitung gestanden ist - war, dass zwei Personen einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt haben. Der Mann hat gesagt, er ist Untermieter, er wohnt im Wohnzimmer, und die Frau hat gesagt, sie ist die Mieterin der Wohnung und vermietet an diesen Mann, aber sie lebt im Schlafzimmer. Und die MA 40 ist bei der Prüfung draufgekommen - und da schaut sie sehr penibel darauf und das ist lästig, das ist auch unangenehm, es ist nicht angenehm für die Leute, wenn da die MA 40 so genau prüft, -, dass beide gemeinsam zum Beispiel ihre Energiekosten zahlen. Sie hat festgestellt, dass sie gemeinsam zum Hausarzt gehen und vieles anderes mehr, und hat daher gesagt, ihr seid nicht eine Wohngemeinschaft mit zwei Menschen und bekommt beide den vollen Satz, nein, ihr seid eine Familie, zwar nicht im Sinne von verheiratet, aber ihr seid eine Gemeinschaft, die daher nur 70 Prozent Anspruch hat.

 

Dass wir das sehr penibel prüfen, das wissen Sie ja auch, deshalb hab‘ ich das gestern auch vermisst. Und Sie haben sich sogar beschwert darüber, der Abg. Nepp, der Abg. Seidl hier im Gemeinderat, der Abgeordnete in der Zeitung sagt: „Das ist eine Sauerei, dass die MA 40 so genau prüft!“ - Ja, wir prüfen ganz genau. Wir differenzieren ganz genau. Wir differenzieren ganz bewusst, weil wir nicht mit der Gießkanne das Geld ausschütten. Und das kostet viel Aufwand, unsere Mitarbeiter sind da ganz penibel, ganz genau, ganz präzise in jeder einzelnen Konstellation drinnen. Und, das muss man dazusagen, das ist für die Leute nicht angenehm, das ist für die Menschen überhaupt nicht angenehm, aber ich bleibe dabei, ich halte das für richtig, dass das so ist. Darum zahlen wir so wie in ganz Österreich den gleichen Satz in der Mindestsicherung, der bekannterweise durch eine Verordnung der Bundesregierung jedes Jahr erhöht und definiert wird. Das nennt sich Ausgleichszulagenrichtsatz, und so wie in ganz Österreich bekommen dann die Familien davon nur 70 Prozent. Da kann man dann trefflich darüber diskutieren, ist es genug oder nicht. Und wenn wir bei den Kindern sind, haben wir genau die gleiche Regelung, wenn es ein Kind gibt, das in der Familie lebt, auch wenn das Kind über 18 ist, auch dann bekommt dieses Kind, wenn es nicht in die Schule geht, keinen Arbeitsplatz hat, nicht zu Kursmaßnahmen geht, so wie in ganz Österreich nur 50 Prozent vom Richtsatz. Erst dann, wenn die Leute sagen, okay, ich gehe zum AMS, ich mache eine Ausbildung, ich mache eine Lehre, ich mache eine Schulung, et cetera, et cetera, dann kann von den 50 Prozent abgewichen werden, respektive wird von den 50 Prozent abgewichen.

 

Daher habe ich jetzt diese Aufregung nicht verstanden und bin auch der Meinung, wenn man schon Rechnungshofsberichte zitiert, dann würde ich doch bitte vorschlagen, diese zur Gänze zu lesen und vor allem die danach erfolgten Änderungen auf der Basis des österreichischen Gesetzes im Parlament. Das ist ja ein Vorschlag von Ihrer Fraktion gewesen, nicht von meiner, dass das im Parlament vorgelegt wird, das war definitiv keine Koalition, wo die Sozialdemokratie dabei war. Ich weiß, die GRÜNEN waren dabei. Das ist im Parlament beschlossen worden, das hätte ich mir schon erwartet, dass Sie das in der gestrigen Debatte auch erwähnen. - Danke. (Beifall bei SPÖ

 

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