«  1  »

 

Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 32

 

auch, es gibt von der Vamed gar keine Verkaufsabsichtsäußerung. Und das, was gerade stattgefunden hat - oder gerade stattfindet, genau genommen -, ist ja gar nicht, dass die Vamed selbst irgendwas verkaufen oder teilen will, sondern die Vamed wiederum wird besessen von einer AG, die AG wiederum wurde besessen von der Fresenius, und die Fresenius hat schon vor langer Zeit bekannt gemacht, dass sie sich von diesem Besitz trennen möchte. Also, die Konstruktion ist komplizierter, aber danke für die Frage. Ich glaube, ich konnte damit klarstellen, die Stadt Wien hat kein Vorkaufsrecht. - Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ, von Herrn Abg. Mahdalik. Bitte.

 

9.27.46

Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Reha-Kliniken der Vamed auch in Wien einen wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung darstellen. Ich bin aus hüfttechnischen Gründen schon zwei Mal selber dort aufgepäppelt worden und weiß, welche guten Leistungen dort angeboten werden. Wie man liest, sollen sich ja unter anderem auch die Arbeitsbedingungen fürs Personal verschlechtern und nicht verbessern - mehr arbeiten, weniger kassieren -, und das wird auch dem Bürgermeister von Traiskirchen nicht gefallen. Wenn die Leistungen oder die Bezahlung für das Personal sinken, wird wahrscheinlich auch irgendwann die Betreuungsqualität sinken. Das ist, glaube ich, nicht in unserem Sinne. Darum frage ich Sie als zuständigen Landesrat: Was können und werden Sie tun, um diese mutmaßlichen Verschlechterungen zu verhindern?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Es gibt zwei Ebenen, die es uns ermöglichen, auf die Qualität zu achten und auch drauf zu achten, dass sich an der Qualität nichts verschlechtert. Das eine sind die Möglichkeiten, die wir als Aufsichtsbehörde haben, wo es ganz klare Prozesse der Qualitätssicherung gibt, wo ganz klar festgelegt ist, auch schon bei der Bewilligung einer Krankenanstalt, welche Qualitätskriterien erfüllt die Krankenanstalt, um überhaupt eine Bewilligung bekommen zu können. Diese Kriterien müssen auch beibehalten werden, um eine Krankenanstaltenbewilligung behalten zu können. Das ist die eine Kontrollebene, die uns zur Verfügung steht.

 

Die zweite Kontrollebene ist die Kontrollebene dessen, der finanziert, der Leistungen bezahlt. Das machen wir aus dem Bereich „Sucht und Drogen“, wo wir für Drogentherapien bezahlen und dort ganz klare Qualitätskriterien auf dem Tisch liegen, die die Grundlage dafür sind, dass wir aus diesem Bereich Therapien und Behandlungen bezahlen.

 

Und der zweite, wesentlich größere Partner in der Frage der Finanzierung von Leistungen sind natürlich die Sozialversicherungen, die einen Großteil der Patientenbehandlungen bezahlen. Und da bin ich mir ganz sicher, dass auch die Sozialversicherungen sehr penibel und genau drauf schauen werden, dass sich an der Qualität nichts verschlechtert.

 

Das sind unsere Instrumente. Dass die Sorgen bestehen - ich bin jetzt wieder zurückhaltend, aus den Gründen, die ich vorhin schon erwähnt habe -, kann man schon nachvollziehen.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung.

 

9.30.12†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-1277559-2024-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an Herrn Landesrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Bereits 2017 konnte der Rechnungshof die unterschiedliche Bemessung der Mindestsicherung einer Lebens- und einer Wohngemeinschaft in Wien sachlich nicht nachvollziehen, zumal auch letztere zumeist aus wirtschaftlichen Gründen, etwa zur Teilung der Kosten, gebildet wurden (Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien - Reihe BUND 2017/32 - Reihe WIEN 2017/8). Trotz dieser Kritik wird jeder Einzelne gemäß § 8 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm § 7 Abs. 2 Z 1 WMG weiterhin als eigene Bedarfsgemeinschaft gewertet und erhält je 100 Prozent. Mittlerweile wird zudem auf Grundlage des SH-GG der Landesgesetzgebung die Vorgabe erteilt, dass Sozialhilfeleistungen im Rahmen von Haushalts-gemeinschaften degressiv abgestuft festzulegen sind. Ebenso ist normiert, dass eine Haushaltsgemeinschaft mehrere in einer Wohneinheit oder Wohngemeinschaft lebende Personen bilden, soweit eine gänzliche oder teilweise gemeinsame Wirtschaftsführung nicht auf Grund besonderer Umstände ausgeschlossen werden kann. Warum wird sei-tens des Landes Wien trotz der klaren Vorgaben der Grundsatzgesetzgebung sowie der Mahnungen des Rechnungshofes weiterhin derart pauschal und praktisch ohne Ausnahme an diesen Regelungen für Erwachsenen-Wohngemeinschaften festgehalten?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie stellen mir die Frage, die eigentlich gestern schon intensiv diskutiert wurde. Schade, dass die Frage erst heute kommt, ich hätte sie auch gestern schon beantworten können, nämlich die Frage, welche Unterscheidungen gibt es bei Wohngemeinschaft und Haushaltgemeinschaft. Und da waren schon gestern einige Missverständnisse im Raum. Ich erinnere mich noch an die Wortmeldung, wir sollten doch endlich das Familieneinkommen berücksichtigen. Das ist eines der Grundlagen der Sozialhilfegesetzgeber in Österreich, in Wien genauso wie in den Bundesländern, nennt sich halt nicht Familieneinkommen, nennt sich halt anders, aber der Begriff selbst kommt aus der gleichen Logik, und da gibt es ja auch gar kein Missverständnis.

 

Ich war an sich schon überrascht gestern, dass der Kollege Gorlitzer einen Rechnungshofbericht aus 2019 zitiert hat und Sie jetzt einen Rechnungshofbericht aus 2017 zitieren und mir dazu im Mai 24 auch eine schriftliche Anfrage gestellt haben, die auch schon beantwortet ist und ich dort die Fragen eigentlich beantwortet habe. Aber ich beantworte sie gerne grundsätzlich noch einmal.

 

Was hat der Rechnungshof eigentlich 2017 gesagt, als das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz Österreich-weit eingeführt worden ist und zwei Bundesländer aus der bis dahin gemeinsamen Definition von Sozialhilfe oder dem Titel österreichische Mindestsicherung ausgeschert sind, und

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular