Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 32
schon vor 25 Jahren mit der Frage beschäftigt haben, bewusst nicht gesagt, der Träger muss gemeinnützig sein, weil wir immer davon überzeugt waren, dass wir das verfassungsrechtlich nicht durchhalten werden, sondern wir haben seit 25 Jahren nur ganz klar definiert in den Förderrichtlinien des FSW, die Anerkennung für eine anerkannte Leistung, die wir aus Sozialhilfemitteln dann finanzieren oder die die Leistung dann auch finanzierbar machen, muss gemeinnützig erbracht werden. Und dieses gemeinnützige Erbringen einer sozialen Leistung, die wir über den Weg der sozialen Dienstleistungen finanzieren, kann von einem gemeinnützigen, aber auch von einem nicht gemeinnützigen Betrieb geführt werden, wenn eine entsprechend abgegrenzte Kostenrechnung vorliegt. Und das ist in Wien ja der Fall. Wir haben, wie Sie wissen, in der Pflege einige Träger, die nicht gemeinnützige Träger sind, aber die Leistungen, die wir im FSW für Pflegeunterbringung und Pflegeleistungen anerkennen, werden gemeinnützig erbracht und sind gemeinnützig zu erbringen, das steht so in den Förderrichtlinien des FSW.
Also, noch einmal zurückkommend, bitte um Verständnis, unabhängig von der Meinung, wollen wir da nur mehr Gemeinnützige sehen oder nicht, solange es nicht gelingt, diese Frage Österreich-weit in der Grundsatzgesetzgebung zu regeln, befürchte ich, wird es keine Möglichkeit geben, einem allfälligen Änderungsantrag die Bewilligung zu erteilen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von der ÖVP gestellt, von Herrn Abg. Gorlitzer. Bitte.
Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich schätze Ihre Meinung so ein, dass Sie wie wir bei der Frage von Privatisierungen von Gesundheitseinrichtungen skeptisch sind. Das Anton Proksch Institut ist natürlich in Österreich ein herausragender Bereich, der ein Alleinstellungsmerkmal hat und seit vielen, vielen Jahren wichtige und hervorragende Arbeit leistet. Im Rahmen des Verkaufs der Vamed an die PAI - und die PAI, wissen wir, ist in Wahrheit ein Hedgefonds-basiertes Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung - ist auch ein massiver Personalabbau zu befürchten, wenn die das Anton Proksch Institut übernehmen sollten.
Die Stadt Wien hat ein Vorkaufsrecht beim Anton Proksch Institut, und damit würde gewährleistet bleiben, dass diese bedeutende Einrichtung in öffentlicher Hand verbleibt. Sie haben vor Kurzen in einem Interview im „Kurier“ gesagt, dass das Anton Proksch Institut das selber organisieren soll. Aber vielleicht kann man da Klarheit schaffen, das Vorkaufsrecht liegt ja bei der Stadt Wien und, wenn der Fall eintreten sollte, dass das PAI das Anton Proksch Institut mehrheitlich übernimmt, wird dann die Stadt Wien vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen oder nicht und damit auch ein bisschen mehr Klarheit schaffen, auch für die Belegschaft, die jetzt natürlich sehr verunsichert ist?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sie haben es schon vorher in meiner Antwort auf die 1. Frage erkennen können, dass ich sehr vorsichtig bin mit meiner persönlichen Meinung. Gerade im Landtag bin ich als Chef meiner Abteilung Chef einer Behörde und möchte auch nicht einmal den Funken eines Anscheines erzeugen, mit meiner persönlichen Meinung meine Behörde zu beeinflussen. Daher bin ich sehr zurückhaltend in der Antwort auf Ihre Frage, was meine persönliche Meinung ist.
Aber für die Frage selbst bin ich sehr dankbar, weil sie mir auch Gelegenheit gibt, hier im Haus eins der vielen Gerüchte, das jetzt schon seit längerer Zeit durch die Gazetten geistert, klarzustellen: Die Stadt Wien hat kein Vorkaufsrecht. Um das verstehen zu können, möchte ich ein bisschen die Konstruktion erläutern, damit es nachvollziehbar und verständlich ist, denn es gibt ein Vorkaufsrecht, damit auch klar ist, wer hat das Vorkaufsrecht.
Das Anton Proksch Institut hat als Basis eine Stiftung, die in den 50er Jahren gegründet wurde. Es ist eine Stiftung nach dem Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz. Und diese Stiftung ist daher, weil sie nach dem Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz ist, eine selbstständige Rechtsperson. Die Stiftung hat Stifter, die einen Geldbetrag zur Verfügung gestellt haben, damals 900.000 Schilling, umgerechnet ein relativ geringer Betrag als Stiftungsvermögen, und diese Stiftung haben mehrere Stifter gestiftet. Insgesamt gab es damals fünf Stifter, das kann man an sich nachlesen, der Stiftungsbrief ist nach wie vor öffentlich zugänglich. Die fünf Stifter sind die Arbeiterkammer, der Gewerkschaftsbund, die Stadt Wien, das Sozialministerium und das Verkehrsministerium. Warum das Verkehrsministerium, weiß ich nicht, aber de facto ist das Verkehrsministerium einer der fünf Stifter aus der Gründung des Anton Proksch Institutes.
Diese Stiftung besitzt Anteile an zwei GmbHs. Die eine GmbH ist die Besitz GmbH, die besitzt das Grundstück. Diesen Besitz hat die Stiftung zu 100 Prozent. Diese Frage stellt sich auch gar nicht jetzt bei der Transformation, denn der Besitz des Grundstückes bleibt bei der Stiftung, respektive bei der Tochter der Stiftung.
Es gibt eine zweite GmbH, und an dieser GmbH hat die Stiftung nur mehr einen 40 Prozent-Anteil. Und diese GmbH ist die Betriebs GmbH, die verantwortlich ist für die Betriebsführung des Anton Proksch Instituts als Krankenanstalt. Das ist die GmbH, die verantwortlich ist für Erneuerungen, die jetzt die gesamte Renovierung gemacht hat, et cetera. Und diese GmbH gehört zu 40 Prozent der Stiftung und zu 60 Prozent der Vamed. Und das Vorkaufsrecht, das existiert, ist, dass die Stiftung das Vorkaufsrecht hat, wenn die Vamed beschließt, sich von ihrem 60 Prozent Anteil zu lösen. Wenn die Vamed also beschließt, diesen 60 Prozent Anteil los zu werden, muss sie zunächst einmal dem 40 Prozent Anteilspartner der GmbH vorschlagen und anbieten, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Dort ist das Vorkaufsrecht, das hat also die Stiftung.
Wenn man die Frage diskutieren will, sollte man nicht übersehen, dass die Stiftung selbst kein Stiftungsvermögen mehr hat. Und wenn man ein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen soll, dann soll man sich’s leisten können, das ist einfach eine der Rahmenbedingungen und der Problemstellungen, in denen wir stecken. Faktum ist aber
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