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Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 79

 

Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass nicht umgesetzt wird, und das möchte ich unbedingt zurückweisen, weil aktuell von den 193 beschlossenen Maßnahmen bereits 2 Drittel entweder vollständig umgesetzt sind oder sich in Umsetzung befinden, 17 Prozent befinden sich in Arbeit und die letzten 17 Prozent in Planung. Jetzt schreiben Sie, warum da noch nicht alle 193 Maßnahmen umgesetzt wurden. Es gibt Maßnahmen, die nie komplett abgeschlossen sein und nie komplett umgesetzt sein werden. Ich möchte das eigentlich auch gar nicht, und ich möchte auch erklären, warum ich das nicht möchte: Weil es Maßnahmen gibt wie zum Beispiel, dass der Dialog zwischen der Polizei auf der einen Seite und Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite gefördert wird. Ich hoffe also, dass eine solche Maßnahme niemals komplett umgesetzt sein wird, weil das bedeuten würde, dass wir damit aufhören, einen solchen Dialog zu führen. Es gibt also Maßnahmen, und ich hoffe, da geben Sie mir recht, bei denen es gut ist, wenn sie nicht vollends umgesetzt sind, sondern eben stets in Umsetzung bleiben. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen.

 

Im Übrigen werden diese Einschätzungen, was die Umsetzung betrifft - und damit komme ich auch zu Ihrem nächsten Antrag, nämlich jenem hinsichtlich Transparenz der Umsetzung -, von den Expertinnen und Experten der Dienststellen der Magistratsabteilungen getroffen, um diesen Fortschritt zu überprüfen. Aber natürlich nicht von ihnen alleine, sondern immer mit dem Monitoring der Kinder- und Jugendanwaltschaft und - das möchte ich hier auch noch einmal betonen - der Kinder und Jugendlichen aus dem Kinder- und Jugendparlament.

 

Den Antrag zur Transparenz der Kinder- und Jugendstrategie und ihrer Umsetzung habe ich nicht ganz verstanden, denn einerseits schreiben Sie, wir seien intransparent, was die Umsetzung betrifft, andererseits aber schreiben Sie dann sehr wohl die Website hinein, wo eben genau das passiert, wo man genau nachschauen kann, was jetzt eben ganz konkret umgesetzt ist und was nicht. Das heißt, Ihr Antrag ist etwas widersprüchlich, dementsprechend werden wir ihn auch ablehnen.

 

Das Dritte ist die Umsetzung der neuen Kinder- und Jugendstrategie: Auch das - das ist jetzt keine Überraschung, weil ich es in der Aktuellen Stunde auch schon erwähnt habe - ist natürlich bereits längst in Planung und wird ebenso umgesetzt. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch.)

 

Das zu den Anträgen. Ich möchte noch einmal eines ganz klar betonen: Ich habe wirklich jedes einzelne Kapitel gelesen, und ich möchte mich wirklich dafür bedanken, weil jedes einzelne Kapitel eines ist, das man - weil das hier heute schon bei einem anderen Bericht gefallen ist - definitiv als Abgeordneter oder als Abgeordnete lesen sollte. Es ist eben die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, mahnend noch einmal vor Augen zu führen, wo es Verbesserungsbedarf für Kinder und Jugendliche gibt und wo man für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unbedingt noch etwas tun muss.

 

Ich möchte diesen Rahmen auch noch einmal nutzen, um Ihnen im Namen meiner gesamten Fraktion sehr herzlich für Ihre Tätigkeit als Kinder- und Jugendanwältin in den letzten Jahren zu danken und darf Ihnen alles Gute wünschen. - Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Öztas. Ich erteile ihm das Wort.

 

14.25.37

Abg. Ömer Öztas (GRÜNE)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kinder- und Jugendanwältin, auch ein herzliches Willkommen von mir und meiner Fraktion!

 

Zuerst einmal einen Dank an Sie für die bisherige Arbeit, die Sie gemeinsam mit Ihrem Team geleistet haben. Sie wissen, dass uns das Thema der Kinder- und Jugendanwaltschaft seit geraumer Zeit beschäftigt, sogar länger, als ich überhaupt auf der Welt bin, denn 1992 wurden im Zuge des Vertrages über die Rechte des Kindes in ganz Österreich bundesländerspezifische Kinder- und Jugendanwaltschaften eingerichtet. 32 Jahre ist das her, seitdem setzt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ganz Österreich ein.

 

Eingangs möchte ich erwähnen, dass wir es immer noch schade finden, dass das Land Wien die Anzahl der AnwältInnen von zwei auf eins reduziert hat - ich glaube, das war vor zwei Jahren. Wir halten das bis heute für einen politischen Fehler und finden, dass das durch einen Wissensverlust gekennzeichnet ist und in der Außenwahrnehmung weniger Zugänge für Außenstehende zur Verfügung stehen. Wir finden, dass zwei AnwältInnen eine bessere Aufteilung der Themen, ergo auch eine bessere inhaltliche Arbeit bedeuten würden und würden uns das wieder zurückwünschen.

 

Dennoch schauen wir wie jedes Jahr mit Optimismus auf die Berichte, denn diese stellen - zumindest in meinem Arbeitsschwerpunkt ist das so - das Highlight des Jahres dar. Das liegt daran, dass in einem einzigen Bericht so vielschichtige und spannende Inhalte durchleuchtet und reflektiert werden. Die Berichte dienen uns hier in diesem Haus als Maßstab und als Wegweiser für eine gute Kinder- und Jugendpolitik und zeigen, ähnlich einem Seismometer, die Probleme in der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt auf. Dabei ist aber eines immer klar: Ohne die gut konzipierten Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft wären wir in diesem Haus eigentlich aufgeschmissen, weil auch nicht in dem Ausmaß informiert, wie wir es jetzt zum Beispiel sind.

 

Die Berichte stellen für uns alle, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten, eine wichtige Säule in unserer Arbeit dar und sind ein Auftrag an uns Politikerinnen und Politiker. Der diesjährige Bericht gibt dabei viel her, auf über 70 Seiten und in 6 Kapiteln werden die Themen Kinderrechte, Bildung, Soziales, Partizipation, und vieles mehr angesprochen. Es würde den Rahmen sprengen, all diese Themen hier aufzuzählen, sehr geehrte Damen und Herren, deswegen möchte ich nur drei wichtige Aspekte nennen, auf die ich eingehen möchte, die auch im Bericht erwähnt werden.

 

Der erste Aspekt betrifft das Kindeswohl: Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ist das Kindeswohl immer zu berücksichtigen. Das betrifft auch die Gesetzestexte des

 

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