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Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 79

 

wir haben diesen Patientenentschädigungsfonds, wir können Sie, wenigstens zum Teil, schadlos halten.

 

Was auch noch eine offene Baustelle ist: Derzeit profitieren vom Patientenentschädigungsfonds nur die Patienten von Gemeinde- und von Ordensspitälern, nicht aber die Patienten in Privatkliniken und im niedergelassenen Bereich. Auch da müsste man sich endlich überlegen, dass alle Patientinnen und Patienten gleich sind und man auch da eine Finanzierungsform findet.

 

Die weiteren Kapitel des Berichts stellen unter anderem die ELGA-Ombudsstelle dar. Da hat es im Vorjahr für unsere Arbeit insofern eine Erschwernis gegeben, als man neu geregelt hat, dass man in die E-Medikation nur dann Rezepte einspielen kann, wenn man mindestens ein Mal im Viertelquartal die E-Card steckt. Es gibt da einen Ausweg für die Patienten: Wenn sie ihren Vertrauensarzt ermächtigen wollen, das laufend zu machen, ohne dass sie in die Ordination kommen müssen, dann können sie eine Verlängerung auf ein Jahr beantragen. Das ist wunderbar, das ist toll mit der ID Austria zu erledigen, aber Sie können sich vorstellen, wie viele Leute es schaffen, mit der ID Austria so eine Verlängerung zu bewerkstelligen. Das Exit-Szenario ist, dass man in die ELGA-Ombudsstelle geht, weil wir das auch anbieten, und wir haben entsprechenden Mehraufwand damit gehabt. Wieso das plötzlich nicht mehr so wie während der Corona-Zeit geht, dass die Ärzte das einspielen können, hat sich uns nicht ganz erschlossen.

 

Dafür gibt es auf der anderen Seite weiterhin keine exakte Terminisierung, wann endlich Patientenverfügungen in ELGA eingespeist werden. Das wird von Jahr zu Jahr verschoben. Ich habe es eh schon gesagt, das Interesse daran steigt, es wollen immer mehr Patientinnen und Patienten Verfügungen errichten, nur sind die Ärzte derzeit nicht verpflichtet, irgendwo nachzuschauen, weil es eben keine allgemeine Registrierung gibt, insbesondere nicht bei denen, die bei uns errichtet werden. Wären die Patientenverfügungen in ELGA drinnen, dann wäre es ein Leichtes für den Arzt, nachzuschauen, ob es so etwas gibt oder ob es so etwas nicht gibt.

 

Ja, damit bin ich schon fast am Ende. Zwei kleine Dinge möchte ich noch ansprechen: Das eine ist das Thema Datenschutz. Nach mehreren Besprechungen mit der MA 63 hat die PatientInnenanwaltschaft und Pflegeanwaltschaft jetzt Vollmachtformulare entwickelt, mit denen die Beschwerdeführer der digitalen Verarbeitung ihrer Daten zustimmen, weil das in der DSGVO angeblich so drinnensteht - also nicht angeblich, ich bin Jurist, es steht so drinnen. Jetzt sind diese Vollmachtformulare auf dem letzten Stand und auch die Vereinbarungen, die wir mit unseren Vertrauensärztinnen und -ärzten und mit den Mitgliedern der Heimkommission abschließen. Mein Eindruck ist aber: Wenn man das PatientInnen, die sich bei uns telefonisch melden oder uns ein E-Mail schicken, verkaufen möchte und sagt, sie kriegen jetzt von uns ein Vollmachtformular, das ungefähr eine dreiseitige Belehrung enthält, welchen Datenverarbeitungen sie zustimmen und warum und wieso, dann ist unsere Erfahrung, dass sehr viele PatientInnen den Kontakt abbrechen. Warum? Es ist ihnen zu kompliziert. Das ist nicht niederschwellig.

 

Die Lösung wäre - und deswegen bitte ich Sie da auch um Ihre Unterstützung, ich habe das auch schon mit dem Gesundheitsstadtrat besprochen: Wir bräuchten im WPPA-Gesetz - das ist das Materiengesetz - eine Datenschutzregelung, die in etwa so ausschaut, dass man sagt, wenn sich jemand an uns wendet, ein Patient mit einem Anliegen, und er wird von uns informiert, passen Sie auf, wir werden Ihre Daten speichern, weil wir den elektronischen Akt haben, wir müssen das tun, wir werden Ihre Daten speichern, und er sagt, okay, dann dürfen wir im Rahmen unseres Tätigkeitsbereiches diese Daten speichern, ohne dass wir eine schriftliche Vollmacht brauchen und ein Mordsszenario einhalten müssen, damit wir diese Ermächtigung haben. Ich werde versuchen, so eine Gesetzesbestimmung anzuleiern, und ich hoffe, dass das dann eine Kleinigkeit ist, so etwas aufzunehmen.

 

Das Zweite betrifft nicht den WPPA-Bericht, sondern den Bericht der Wiener Heimkommission, in dem wir uns mit dem Zustand in den Pflegeheimen beschäftigen und sehr viele interessante Initiativen und Entwicklungen festgestellt haben. Was ich Ihnen aber sagen muss: Wann immer ich mit den Mitgliedern der Heimkommission zusammenkomme - und da sind sehr viele Heimträger drinnen -, dann sagen die: Wir müssen etwas mit den Personalressourcen tun, es geht so nicht weiter! Wir haben die besten, neuen - weiß ich nicht - Behandlungsmethoden, wir haben menschengerechte Betreuung von Demenzpatienten, dementen Bewohnerinnen und Bewohnern, und so weiter, wir versuchen, keine Freiheitseinschränkungen zu machen, aber wir brauchen Personal dafür! Es geht nicht, wenn wir in der Nacht für ein ganzes Heim nur zwei Pflegekräfte zur Verfügung haben, dann kommen wir ohne freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht aus!

 

Diese Personalressourcendebatte im Bereich der Pflegeheime muss ganz ernsthaft geführt werden, sonst werden wir immer wieder Fälle haben, die wir nicht wollen, sei es irgendwo ein Brand in einem Pflegeheim oder seien es sonstige Missstände, die wir nicht sehen wollen. Die Volksanwaltschaft kann sich darauf beschränken, die Missstände aufzuzeigen, aber Sie müssen sie lösen. Ich bitte Sie, das Thema ernst zu nehmen.

 

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Kurzfassung ein bisschen Gusto gemacht, das noch genauer zu lesen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Natürlich bedanke ich mich besonders bei meinen MitarbeiterInnen, die heute auf der Galerie sitzen und die ohnehin schon gelobt wurden. (Allgemeiner Beifall.) Es ist ein wirklich sehr, sehr engagiertes Team, das ich nur in höchsten Tönen loben kann.

 

Zum Schluss jetzt noch ein Spoiler der guten Stimmung: Ich verstehe nicht, bitte, wieso es schon wieder zu Leaks dieses Berichts gekommen ist, nachdem ich ihn im Gesundheitsausschuss besprochen habe. Mir wurde gesagt, die Erörterung im Gesundheitsausschuss steht unter dem Gesichtspunkt der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit. Wenn ich dann am Tag darauf schon Presseaussendungen und Presseberichte über den Inhalt dieses Berichts lese, und wenn sich dann Medien an mich wenden und ich herumdrucksen und sagen muss, dass ich der Verschwiegenheit verpflichtet bin und das noch

 

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