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Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 48

 

Vereinbarung für die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschlossen. Es geht im Wesentlichen um eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsmechanismen, also welche Gremien es gibt, welche Beschlüsse dort zu treffen sind und auf welcher Ebene die Beschlüsse stattfinden. Diese Mechanismen haben wir im Wesentlichen fortgeschrieben.

 

Die in der öffentlichen Wahrnehmung besonders im Fokus stehenden Mittel sind, wie gesagt, im Art. 31 dieser Vereinbarung geregelt, und ich greife jetzt nur zwei heraus, die zu Ihrer Frage besonders gut passen.

 

Erstens geht es um die Stärkung des niedergelassenen Bereiches. Wie schon gesagt: Diese Mittel sind für den quantitativen und qualitativen Aufbau des niedergelassenen Bereiches einzusetzen, und im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Dabei geht es einerseits um die Zielbeschreibungen und die Wirkungsbeschreibung, und andererseits um die Frage der Umsetzung. Diese Operationalisierung der geplanten Maßnahmen wird dann getrennt auf Bundes- und Landesebene erfolgen. Der Rahmen ist das jährlich von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beschließende Jahresprogramm, und danach geht es auf der Ebene der Landes-Zielsteuerung weiter.

 

Der zweite wesentliche Bereich auch im Sinne der Frage ist die Stärkung des spitalsambulanten Bereichs. Die entsprechenden Mittel sind insbesondere für den Aufbau und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten und die Fortführung von bereits bestehenden und initiierten Vorhaben bestimmt, und zwar mit dem Ziel, den stationären Bereich zu entlasten beziehungsweise zu ersetzen und diese ergänzend einzusetzen. Ebenso können diese Mittel teilweise für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt werden.

 

Im Rahmen zunächst der Bundes-Zielsteuerung und dann der Landes-Zielsteuerung, werden die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Danach erfolgen über den Gesundheitsfonds die operationale Ausrollung und die tatsächliche Interaktion zwischen den unterschiedlichen Trägern der Gesundheitsdienste, ob das Spitäler, Ambulatorien, und so weiter sind. - Soweit die Festlegung in den bisherigen Vereinbarungen.

 

Zu Ihrer Frage im Konkreten bedeutet das, dass auf der Ebene der Bundes-Zielsteuerung, also der Österreich-weiten Ebene, einmal die grundlegenden Österreich-weiten Zielsetzungen zu definieren sind, und auf dieser Grundlage entscheiden wir dann, wie gesagt, im Rahmen der Landes-Zielsteuerung die für Wien spezifischen Schwerpunkte, Projekte und Leistungen. Das kennen Sie eh, weil ja Sie selbst Mitglied in der Wiener Gesundheitsplattform sind, wo wir, wie ich glaube, sehr ausführlich, sehr präzise und sehr detailreich über all diese Projekte, Maßnahmen und Zielsetzungen berichten. - Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.54.36

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Ich muss ehrlich gestehen, dass es sich hierbei, wie Sie vorher vollkommen richtig gesagt haben, um zwei artverwandte Anfragen handelt. Sie haben an sich, zumindest für mich, alle Fragen, die ich gehabt hätte, beantwortet, und aus diesem Grund verzichte ich auf eine weitere Frage.

 

Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist keine Beantwortung notwendig. - Entschuldigung, das habe ich übersehen, Korosec hat zurückgezogen, Huemer ist noch offen. Also ich erteile jetzt noch das Wort für die Zusatzfrage an Frau Abg. Huemer.

 

9.55.25

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Die Frage zielte sozusagen auf die Operationalisierung der zusätzlichen Mittel ab, und wenn ich jetzt das zusammenfasse, was ich von Ihnen gehört habe und wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist das Procedere so wie schon immer. Die Landes-Zielsteuerungskommission wird zu den jeweils einzelnen Bereichen diskutieren und festlegen, wie die Wiener Mittel dann konkret in den einzelnen Bereichen verteilt werden. Habe ich das richtig verstanden? Es gibt also beispielsweise keinen zusätzlichen Stakeholder-Prozess?

 

Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber diese Frage ist sehr berechtigt, denn darüber gibt es gerade einen Dissens. Der Bund möchte uns nämlich tatsächlich für einige dieser Bereiche, die ich vorhin schon aufgezählt habe, zusätzliche Mechanismen einbauen. Wir Bundesländer vertreten allerdings in diesem Fall gemeinsam mit der Sozialversicherung die Meinung, dass wir ohnedies schon mehr als genug Gremien haben und nicht noch weitere Gremien und Ebenen brauchen, und zwar auch nicht für die Digitalisierung und ähnliche Bereiche. Darüber gibt es im Augenblick tatsächlich Dissens. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns einigen werden, wenn auch nicht in der nächsten Sitzung am kommenden Freitag, denn es gibt dafür noch keine Textentwürfe. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns spätestens bis zum Sommer - denn wir haben wir noch eine Sitzung am 28.Juni, wenn ich es richtig im Kopf habe - einigen werden, dass wir an sich genug Bürokratie im Gesundheitswesen haben und nicht noch zusätzliche Gremien brauchen. Ich bin also zuversichtlich, dass diese Idee nicht verfolgt wird.

 

Zur Frage selber: Wie ich schon gesagt habe, ist auch in der Art. 15a-Vereinbarung beschlossen worden, dass wir bei den Mechanismen bleiben, die wir haben, nämlich eben bei der Bundes-Zielsteuerung und der Landes-Zielsteuerung als zentrale beschlussfassende Gremien. In der Bundes-Zielsteuerungskommission unter dem Vorsitz des Gesundheitsministeriums tagen wir mit Stimmengleichheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Wir bilden also drei Kurien. Die neun Bundesländer müssen sich auf eine Meinung einigen, wenn sie dort etwas durchsetzen wollen. Die Sozialversicherungen - Plural - müssen sich auf eine Position einigen. Und auch die verschiedenen Ministerien müssen sich auf eine Position einigen. Wenn diese Einigung stattgefunden hat, kann

 

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