Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 30
Bildung ist sicher ein Riesenbereich, in dem es noch große Herausforderungen gibt, aber auch da haben wir vor Kurzem in diesem Haus den Einzelintegrationsausbau beschlossen, die Assistenzstunden deutlich erhöht, und wir wollen eine Drehscheibe und Kompetenzstelle in der Elementarpädagogik einrichten.
Das war wirklich nur ein kurzer Streifzug, und vieles bleibt in diesen fünf Minuten unerwähnt. Aber wichtig ist, zu sagen, wir sind dabei, wir arbeiten daran, nicht zuletzt mit diesem großen Projekt „Inklusives Wien 2030“, das im letzten Jahr vom Fonds Soziales Wien partizipativ mit ganz vielen Menschen mit Behinderungen und Trägerorganisationen entwickelt wurde. Das gibt uns konkrete Maßnahmen und Handlungsfelder für die nächsten Jahre in dieser Stadt vor. Ich kann Sie nur einladen: Kommen Sie zur Präsentation und beteiligen Sie sich, denn Wien ist solidarisch, menschlich und sozial, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Wir sind deshalb nicht nur ein Leuchtturm, sondern ich bin versucht, zu sagen, ein sicherer Hafen, ein Rettungsring. Wir bauen Boote und Brücken für all jene, die das brauchen, und wir freuen uns, wenn wir das gemeinsam mit ihnen machen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 2 und des Klubs der Wiener Freiheitlichen 1 schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Peter Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich ersuche um ausführliche Diskussion und Beratung des gegenständlichen Gesetzentwurfes, mit dem wir, glaube ich, in der sozialen Sicherheit in unserer Stadt einen großen Schritt weiterkommen. Danke vielmals.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Abg. Seidl. Ich erteile es ihm.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!
Der Herr Landesrat hat es ja schon einmoderiert. Worum geht es heute? Das Wiener Mindestsicherungsgesetz soll zum, ich weiß nicht, wie vielten Mal in dieser Legislaturperiode, wieder adaptiert werden. Für uns aus der Opposition und für uns Freiheitliche stellt sich dann natürlich immer wieder die Frage, wenn so monatlich Adaptierungen daherkommen: Kann man dem zustimmen oder kann man dem nicht zustimmen?
Wir haben uns auch jetzt bei diesem Änderungsbedarf dazu entschlossen, nicht zuzustimmen. Warum? Weil das Wiener Mindestsicherungsgesetz jetzt seit über vier Jahren noch immer nicht verfassungskonform ist, meine Damen und Herren. Das ist Faktum. Man versucht zwar immer wieder, an kleinen Rädchen zu drehen, aber trotzdem sollte seit 1.1.2020 das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der letzten Bundesregierung umgesetzt sein. Wien schafft es halt seit über vier Jahren nicht. Das ist natürlich der Grund, warum wir dann auch kleinen Reparaturen, die in dem Mindestsicherungsgesetz vorgenommen werden sollen, natürlich nicht zustimmen können. Es ist für uns demokratisch schon einmal undenkbar, einem Gesetz zuzustimmen, das, wie gesagt, nicht verfassungskonform ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Ich darf jetzt schon seit 2010 in dem Haus sein und habe, ich kann mich erinnern, im Jahr 2011 meine erste Rede zur Mindestsicherung gehalten. Damals - das ist mit heute relativ vergleichbar - hatten wir knapp 130.000 Bezieher. Der große Unterschied zu 2011 ist: Damals brauchten wir 350 Millionen EUR, um das ganze pro Jahr zu bedienen. Meine Damen und Herren, heuer werden wir in Wien über 1 Milliarde EUR brauchen, Tendenz steigend.
Was sind die Gründe? Die Gründe sind natürlich relativ einfach aus den Statistiken herauslesbar, die die Magistratsabteilung 40 ja monatlich und quartalsweise veröffentlicht. Wir haben alleine von 2022 auf 2023 eine Steigerung bei den Asylberechtigten, die Wiener Mindestsicherung beziehen, um 10 Prozent, und bei den subsidiär Schutzberechtigten sogar um 24 Prozent. Dass es sich am Ende des Tages dann nicht mehr ausgehen kann, irgendwann einmal einen Deckel zu haben, der in einem normalen finanztechnischen Rahmen ist, sieht man an den Zahlen. In Wien haben wir die Situation, dass jeder 14. Euro, der heute im Budget vorhanden ist, mittlerweile für die Mindestsicherung ausgegeben werden muss, und da, meine Damen und Herren, spielen wir unter Garantie nicht mehr mit. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Wir haben jetzt ganz genau 136.024 Personen, die Mindestsicherung beziehen, und allein 62.112 Personen davon sind subsidiär schutzberechtigt oder asylberechtigt. Das heißt, man würde vielleicht glauben, dass die restlichen Personen Österreicher sind, aber das ist natürlich ebenfalls nicht der Fall. Das heißt, wir haben bestenfalls eine Quote an Österreichern in Wien, die heute Mindestsicherung bezieht, von vermutlich 30 Prozent. Wir haben eine sehr umfangreiche schriftliche Anfrage an den Herrn Stadtrat gestellt. Ich bin schon auf die Antwort gespannt. Die Tendenz ist stark steigend, am Ende des Tages wird sich das nicht ausgehen, meine Damen und Herren.
Wir haben auch unglaubliche 62.556 Personen, die heute Mindestsicherung beziehen, die überhaupt kein anderes Einkommen haben. Auch das ist also eine Mär, die heute vielleicht auch noch kommen wird, wenn es dann heißt: Die meisten der Bezieher sind Aufstocker. Auch das stimmt also nicht. Das ist ein Plus von 7 Prozentpunkten
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