Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 31
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, der NEOS, der SPÖ und der GRÜNEN die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.
Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutze des Baumbestandes in Wien geändert wird - Wiener Baumschutzgesetz - Klimaschutznovelle 2024. Ich ersuche hierzu den Herrn Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs.10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Pipal-Leixner. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal und via Livestream!
Wir Wienerinnen und Wiener lieben Bäume. Es schmerzt uns beinahe körperlich, wenn ein schöner alter Baum gefällt wird - mit gutem Grund. Ohne Bäume können wir nicht leben. Ohne Bäume heizen sich unsere Grätzln auf, es leiden die Luftqualität und letztlich das Wohlbefinden von uns Menschen. Daher novellieren wir jetzt das Baumschutzgesetz. Bäume dürfen nicht leichtfertig gefällt werden. Auch schon bisher wurde ein Drittel der Ansuchen zur Baumentfernung abgelehnt. Mit der Novelle, die wir heute beschließen, kommt es nun zu einem noch stärkeren Fokus auf den Baumerhalt, vor allem von großen, alten und klimawirksamen Bäumen.
Ich möchte jetzt kurz auf die wichtigsten Details der Novelle eingehen, weil ich glaube, dass das nicht nur für die, die sich schon mit dem Gesetz beschäftigt haben, sehr interessant ist, sondern auch für alle, die das ab jetzt vielleicht tun wollen. Zuerst einmal zur Priorisierung: Die erste Priorität ist es, Bäume zu erhalten. Die zweite Möglichkeit: Wenn tatsächlich ein Baum gefällt werden muss und dafür eine Genehmigung vorliegt, müssen Ersatzpflanzungen durchgeführt werden - und zwar in Zukunft größere Ersatzpflanzungen. Das heißt, die Bäume müssen in Zukunft einen Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm haben. Bisher waren es nur 8 bis 15 cm. Das ist also eine deutliche Verbesserung. Damit man sich darunter etwas vorstellen kann: So ein Baum mit 16 bis 18 cm Stammumfang ist schon 7 bis 8 Jahre alt, hat eine Gesamthöhe von zirka 3,5 m oder mehr und einen Kronendurchmesser von zirka 1,5 m. Das ist also schon ein Baum und kein Steckerl mehr.
Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, statt zweier Ersatzpflanzungen eine größere Ersatzpflanzung im Ausmaß von 25 bis 30 cm Stammumfang durchzuführen. Da reden wir jetzt wirklich schon von einem gestandenen Baum. Der ist dann schon 14 bis 16 Jahre alt, ist insgesamt 5 m oder höher und hat einen Kronendurchmesser von 3 bis 4 m. Der ist dann also tatsächlich schon klimawirksam und kann ganz viel Sauerstoff generieren. Es gibt jetzt in Zukunft auch die Möglichkeit, Begleitmaßnahmen für Ersatzpflanzungen zu verordnen, das heißt zum Beispiel, größere Baumscheiben oder eine Bewässerung, damit es dem Baum an dem Standort auch langfristig gut geht. Ein weiterer aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt ist, dass die Bestandspflicht für die Ersatzpflanzungen von bisher fünf auf zehn Jahre verdoppelt wurde. Nach zehn Jahren kann man davon ausgehen, dass der Baum wirklich gut angewachsen ist und sich dort dann auch langfristig wohlfühlen wird.
Wir nehmen aber auch die BewilligungswerberInnen für Baumfällungen bei der Suche nach neuen Baumstandorten noch stärker in die Pflicht. Bisher musste ein Ersatzstandort im Umkreis von 300 m gefunden werden. Das hat es leider oft verunmöglicht, eine Ersatzpflanzung durchzuführen, und es wurde dann gleich auf die dritte und letzte Option in der Kaskade ausgewichen, nämlich auf die Ausgleichsabgabe.
Nun aber ist der Bewilligungswerber in der Pflicht, im ganzen Bezirk nach einem Baumstandort zu suchen. Für die wenigen Fälle, bei denen es in letzter Konsequenz doch zur Zahlung von Ausgleichsabgaben kommen muss, wurde diese von bisher nur 1.090 EUR auf 5.000 EUR deutlich erhöht. Die Strafen werden erhöht, damit auch die wenigen schwarzen Schafe, die sich leider nicht um den Baumschutz scheren, eine stärke Abschreckung spüren.
Die Obstbaumdefinition wurde präzisiert. Das heißt, es werden jetzt noch mehr Bäume geschützt, indem zum Beispiel auch Bäume wie der Schwarze Holunder oder der Maulbeerbaum klar als Nichtobstbäume definiert sind.
In Summe bin ich überzeugt, dass diese Novelle sehr bedeutend zum Baumschutz in Wien beitragen wird und ein Gewinn für die Bäume ist. Für alle Wienerinnen und Wiener wird es in heißen Sommern ein besseres Makro- und Mikroklima durch mehr schattenspendende Bäume geben, die für kühle und bessere Luft und dadurch für mehr Lebensqualität und Wohlbefinden in unserer Stadt sorgen. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Erich Valentin und Abg. Christian Deutsch.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Otero Garcia zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte.
Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete und alle, die via Livestream zuhören!
Wer Bäume schützt, schützt Menschen - vor allem vor der Hitze in dieser Stadt, die sich immer mehr erwärmt. Er schützt vor allem jene Menschen, die sich keine Klimaanlage leisten können, die im Sommer in ihren heißen Wohnungen nicht ordentlich schlafen können und nur noch darauf warten, dass die nächste Hitzewelle vorbeigeht. Bäume zu schützen und zu pflanzen, ist ein zentraler Pfeiler klimasozialer Politik. Denn die besten und sozialsten Klimaanlagen sind unsere Bäume. Das sind die Bäume in unserer Stadt. Dafür stehen wir GRÜNE ein. Daher stehen wir auch hinter der Novelle, hinter diesem Initiativantrag der Novellierung und der Nachschärfung des Baumschutzgesetzes. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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