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Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 31

 

Gebühren, dem Valorisierungsgesetz und der Frage, welche Dienstleistungen und Angebote dahinterstehen, auseinandergesetzt. Tatsächlich aber dürfte die Rede des Kanzlers morgen hier auch seine Schatten vorauswerfen. Deshalb ist es nicht ganz so faktenbasiert abgelaufen, wie es bei dem Thema eigentlich sein sollte.

 

Grundsätzlich möchte ich noch einmal festhalten: Gegenüber jeder dieser Gebühren, über die oder über deren Valorisierung wir diskutieren, steht natürlich eine qualitativ sehr hochwertige Leistung. Es stehen ihr nämlich eine Infrastrukturleistung und eine kommunale städtische Dienstleistung gegenüber, die die Wienerinnen und Wiener sehr, sehr schätzen. Wir reden von der Kanalinfrastruktur, der Wasserinfrastruktur, der Abwasserinfrastruktur. Auch die Müllentsorgung ist ein sehr wichtiges Thema, das in vielen anderen europäischen Städten insbesondere im Sommer immer wieder der Grund für große Aufregungen und Belastungen für die Bevölkerung dieser Städte ist. Da haben wir in Wien eine großartige Truppe, die nicht nur gute Arbeit leistet, sondern, glaube ich, auch zu den beliebtesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Wien gehört: unsere Kolleginnen und Kollegen der MA 48. Im Übrigen sind das alles KollegInnen.

 

Auch jene der Wiener Linien wurden noch vor eineinhalb oder zwei Jahren in der Corona-Pandemie sehr beklatscht und haben eine gute Dienstleistung im städtischen Bereich aufrechterhalten. Ich erinnere mich, dass auch das damals nicht in allen Städten in Europa der Fall war, dass während einer Pandemie mit Lockdowns, et cetera weiterhin jegliche Form von Infrastruktur aufrechterhalten wurde.

 

Ich erwähne auch deshalb, warum es so wichtig ist, diese Gebühren immer wieder anzupassen - ob mit einem automatisierten Valorisierungsgesetz oder auch mit sehr bewusst gesetzten Erhöhungen zwischendurch, wie sie auch Kollege Margulies als mögliche Alternative ausgeführt hat -, weil diese Infrastruktur einerseits ein wichtiger Beitrag für die Lebensqualität dieser Stadt ist, aber andererseits auch das Ziel der CO2-Neutralität ganz stark beeinflusst und weiter voranbringen soll. Wir haben gerade in diesem Bereich unglaublich viel Innovation zu bieten. Es wird neue Technologie eingesetzt. Wir schauen gerade im Bereich der Ver- und Entsorgung ganz besonders darauf, dass Energie eingespart, aber vor allem auch Energie produziert wird, wie man zum Beispiel auch an unseren Kläranlagen sehen kann.

 

Der Kostendeckungsgrad all dieser Dienstleistungen liegt im Moment bei 55 Prozent. Es war, glaube ich, Kollege Mantl, der gestern in der Fragestunde kritisiert hat, dass es ein Defizit beim Kanal gibt. Irgendwann wird man sich auch in der ÖVP entscheiden müssen, was man will: Entweder auf der einen Seite die Valorisierung abschaffen und kritisieren, dass es angeblich so viel kostet, oder andererseits das Defizit in dem jeweiligen Bereich kritisieren. Das wird sich nicht ausgehen, liebe ÖVP. Entscheidungen sind hier gefragt. (Beifall bei der SPÖ.) Es sind viele, viele Projekte, die wir hier beschließen und die immer wieder auf der Tagesordnung sind: Ob das neue Wasserbehälter sind, die wir bauen und anschaffen, es gibt eine unglaublich tolle Infrastruktur.

 

Es wurde schon die Erhöhung erwähnt, die sich aus der Valorisierung ergeben hat. Es sind ja immer die Prozentsätze für einen bestimmten Zeitrahmen gesagt worden: 11 Prozent da, 11 Prozent da, 11 Prozent da. Reden wir doch von den tatsächlichen Euro, damit die Menschen auch wissen, was 11 Prozent heißt! 11 Prozent von 2020 bis 2024 sind pro Monat für einen Mehrfamilienhaushalt in einer 90 m²-Wohnung 5,38 EUR. Das sind Ihre immensen Erhöhungen von 11 Prozent: 5,38 EUR. (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Das mag für manche Familien auch eine Belastung sein, das gebe ich zu, aber über 5,38 EUR können wir hier jetzt wirklich lange diskutieren. Denn in der ganzheitlichen Sicht der Stadt sieht man, dass wir gerade diese Familien, die 5,38 EUR mehr zahlen, durch Gratisganztagesschule, Gratiskindergarten, Gratismittagessen, jetzt durch Gemeindebauboni, durch Energiekostenunterstützungen bis hin zum Rechtsanspruch auch im Bereich der Unterstützungsleistungen sowie Wohnbeihilfe Neu und Mietzinsbeihilfe unterstützen. Dem stehen also so viel mehr an Unterstützungsleistungen gegenüber, dass wir über die 5,38 EUR, glaube ich, nicht lange diskutieren müssen. Wir in Wien setzen in diesem Bereich ganz klare Maßstäbe. Wir in Wien bieten Sicherheit durch Rechtschutz bei Unterstützungsleistungen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

11.19.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine schriftliche Anfrage eingelangt ist.

 

11.19.17Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Karner-Kremser. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.19.34

Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Gesetz.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger:11.19.48 Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, SPÖ, NEOS und der GRÜNEN somit in erster Lesung beschlossen.

 

Ich schlage vor … Ich schlage nichts vor. Ich schlage vor, wir stimmen ab. (Allgemeine Heiterkeit.) Danke auch noch an das Büro. - Wir haben dazu einen Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ vorliegen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ die Minderheit. Somit findet dieser Antrag keine Mehrheit und ist nicht beschlossen.

 

Jetzt aber schlage ich vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

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