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Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 31

 

das Haus niederzureißen und neu zu errichten und einer anderen Nutzung zuzuführen, also eher in die Richtung betreutes Wohnen zu gehen. Das sind im Augenblick die Überlegungen.

 

Wie gesagt, das Problem ist dort: Das Haus ist jetzt ein bisschen über 20 Jahre alt und halt, wie man damals gebaut hat, so, dass die Wände auch gleichzeitig die tragenden Elemente sind, und dann wird das baustatisch hochkompliziert. Im Augenblick ist das Haus leer. Die Apartments, die vor 25 Jahren geplant worden sind, sind heute für moderne Wohnungslosenhilfe nicht mehr brauchbar. Das ist der Grund, warum das Objekt im Augenblick leersteht, wie ich weiß, und im Augenblick, wie ich schon ausgeführt habe, diese zwei Überlegungen angestellt werden, also: Entweder es kann noch umgebaut werden, mit einem technisch und auch finanziell vertretbaren Aufwand - das muss auch passen, also das Ergebnis muss dann so sein, dass man sagt, okay, der Aufwand war es wert -, oder es ist vielleicht doch gescheiter, das Haus niederzulegen - was kaufmännisch nicht das große Problem ist, weil das Objekt an sich abgeschrieben ist - und neu zu errichten.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.09.06

Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke vielmals für die Ausführungen. Wir haben schon gehört, sehr viel von dem Budget kommt natürlich vom Bund. Darüber freuen wir uns auch sehr, weil es wichtig ist, dass jede Frau gut geschützt ist und auch eine gute Unterkunft bekommt, und das auch für die Kinder wichtig ist. Also insofern: 15 Plätze sind 15 Plätze, und die sind sehr notwendig und wichtig.

 

Meine Frage zielt jetzt darauf ab: Wir wissen ja, dass diese Frauen mehrfach belastet sind und mehrfach Probleme haben. Können Sie uns vielleicht irgendetwas dazu sagen, was die dementsprechenden Begleitmaßnahmen zur Unterkunft sind, also ob es arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und besondere Unterstützung von der MA 40 gibt?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, natürlich. Ich meine, grundsätzlich ist in der ganzen Wohnungslosenhilfe, wie Sie wissen, die Zielsetzung, dass das Sein in der Wohnungslosenhilfe, das Leben in der Wohnungslosenhilfe nur eine Übergangsphase sein soll und darf. Das ist an sich die Zielsetzung, und daher haben wir, glaube ich, ein sehr gutes, ausgebautes System, wo wir dann die unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen dazuschalten.

 

Bei Gewalterfahrung und vor allem bei sexualisierter Gewalt geht es ehrlich gesagt einmal darum, die Frauen aufzufangen und wieder zu stabilisieren. Da ist in vielen Fällen noch nicht daran zu denken, AMS-Maßnahmen zu setzen, sondern da geht es einmal darum, wieder ein Selbstwertgefühl aufzubauen, Selbstbewusstsein aufzubauen, positive Emotion aufzubauen, auch ein positives Gefühl für die eigene Zukunftsplanung aufzubauen. Das steht in Wirklichkeit bei Gewalterfahrung im Vordergrund - und nicht, sofort einen AMS-Kurs zu vermitteln. Das müssen die Frauen dann aushalten. Da ist es mir also wichtiger, dass einmal ordentlich aufgefangen wird, stabilisiert wird - und dann können die nächsten Schritte der Selbstständigkeit folgen. Das gilt sowohl für AMS-Vermittlung als auch im Hinblick auf die Frage der selbstständigen Wohnungen.

 

Natürlich stehen dafür entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, insbesondere Mitarbeiterinnen, und Sie wissen, dass wir für diese Zielgruppe auch einige Einrichtungen haben: Sowieso die Frauenhäuser, die einen phantastischen Job machen, einige Beratungsstellen, die im Ressort der Frauenstadträtin finanziert werden, und auch am FSW haben wir einige Einrichtungen, die ausschließlich für und von Frauen betrieben werden. Das halte ich für sehr wichtig. Es gibt im Augenblick auch Überlegungen, die eine Notschlafstelle vielleicht zu verdoppeln, also eine zweite einzurichten, weil doch bemerkenswert ist, dass es im Laufe der letzten, sagen wir einmal, 10, 15 Jahre gelungen ist, mehr Frauen aus der Anonymität der Obdachlosigkeit in die betreuten Formen zu kriegen. Wenn insgesamt, wie ich vorhin schon gesagt habe, über 33 Prozent der Menschen in der Wohnungslosenhilfe Frauen sind, dann weicht diese Zahl doch eklatant ab. Wenn ich mich zurückerinnere: Vor 20 Jahren waren wir bei 10 Prozent. Da gelingt also unseren Mitarbeiterinnen schon einiges, und darauf können wir stolz sein - was nicht heißt, dass wir zufrieden sind, sondern wir können stolz drauf sein, dass sie das schon geschafft haben.

 

Aber wie gesagt: Es ist zunächst einmal eine Frage der Stabilisierung, und dann kann es um die Weitervermittlung gehen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Keri gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.12.17

Abg. Sabine Keri (ÖVP): Ich habe eine Frage zur Auswahl des externen Partners Volkshilfe: Können Sie uns erklären, nach welchen Parametern Sie den Partner ausgewählt haben?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ehrlich gesagt, bin ich jetzt überfragt. Das macht der FSW, wie Sie wissen. Aber in diesen Fällen sind wir froh, wenn es Vorschläge von Organisationen - jeder Art - gibt. Die Volkshilfe hat das Projekt vorgeschlagen, es ist aber an sich völlig wurscht. Wie Sie wissen, haben wir viele verschiedene Organisationen, die solche Projekte führen, aber ich kann es jetzt nicht beantworten, weil die Auswahl beim FSW liegt - das sage ich ganz offen und ehrlich. Wir können mit dem FSW gemeinsam reden oder vielleicht in der nächsten Beiratssitzung des FSW die Frage stellen, aber ich vermute, dass rein zufälligerweise die Volkshilfe gerade die Möglichkeit gehabt hat, dieses Projekt zu realisieren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.

 

9.13.09†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-100008-2024-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. [Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018/19 bis 2021/22 enthielt die Verpflichtung für die Bundesländer,

 

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