Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 68
für die Bestattung der Asche zu tragen sind, wenn der Bewilligungsinhaber verstorben ist und es keine Erben gibt. Durch die Novelle wird geregelt, dass in diesen Fällen diese Kosten nun vom Liegenschaftseigentümer oder vom Wohnungseigentümer zu tragen sind.
Punkt 6, Auflassung einer Privatbegräbnisstätte gemäß § 35: Die Auflassung ist im Magistrat anzuzeigen. Wenn der Bewilligungsinhaber der Privatbegräbnisstätte verstirbt, führt dies in der Praxis zu Unklarheiten, von wem die Auflassung anzuzeigen ist und wer die Kosten trägt. Durch die Neuregelung trifft die Verpflichtung die Verlassenschaft. Wenn diese der Verpflichtung nicht nachkommt, geht diese auf den Grundeigentümer über. Auch die Kosten sind von der Verlassenschaft zu tragen. Sofern keine Erben vorhanden sind, geht die Kostentragung ebenfalls auf den Grundeigentümer über.
Das ist die Präzisierung und Erklärung zu der Gesetzesnovelle. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, und ich hoffe, wir brauchen es noch lange nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Es gibt einen Abänderungsantrag, der aus technischen Gründen schwer durchgeführt werden kann. Bitte, verlangt von mir jetzt nicht die juristische Feinspitzerklärung, warum das so ist, ich gebe zu, dass das mein Wissen über Gesetzeswerdung definitiv übersteigt. Aber wie im Vorfeld besprochen, halte ich den Vorschlag per se für gescheit, und ich werde den Auftrag geben, den nach dieser Sitzung noch einmal einarbeiten zu lassen entlang der Linie, die das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vorgibt. Ich halte das für sehr vernünftig und bitte daher, dem Gesetzesvorschlag in der jetzigen Fassung zuzustimmen, und ich mache dieses Versprechen im vollen Wissen, was es bedeutet, daher auch von diesem Sitz aus. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.)
Präsident Ernst Woller: Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich mitteilen, dass Frau Abg. Mag. Nittmann ab 15 Uhr entschuldigt ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegt ein Abänderungsantrag der GRÜNEN vor, den ich zuerst abstimmen lasse. Ich ersuche all jene Abgeordnete, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, NEOS, FPÖ und von Abg. Kieslich so in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich gehe daher so vor.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von SPÖ, GRÜNEN, NEOS, FPÖ und von Abg. Kieslich und somit auch in zweiter Lesung beschlossen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Hacker, und ich erteile ihm das Wort.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Wir legen eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor, von der wir nicht sagen können, dass wir damit eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes reparieren - denn das steht uns allen miteinander nicht zu -, aber die Konsequenzen reparieren wir. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die nachvollziehbar ist und die auch erwartbar war. Aber die Bedeutung ist, dass kinderreiche Familien 100 EUR Mindestsicherung weniger Grenzwert haben, und das gehört aus meiner Sicht sozialpolitisch saniert, und daher gibt es also einen - wie ich finde - auch juristisch sehr kreativ gelungenen Vorschlag. Ich ersuche um entsprechende Debatte und um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen, wenn es dagegen keinen Einwand gibt. - Ich sehe keinen Einwand, daher gehe ich so vor.
Die Debatte ist eröffnet, zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl, und ich erteile es ihm.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, meine Damen und Herren!
Ja, kreativ wird das Gesetz jetzt, da bin ich sogar bei Ihnen. Aber im Gegensatz zu Ihnen sehe ich das schon ein wenig anders. Denn warum müssen wir uns da heute mit dem Gesetz wieder einmal befassen? - Weil der Verfassungsgerichtshof im März 2023 gesagt hat, das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist verfassungswidrig. Das sagt übrigens nicht nur der Verfassungsgerichtshof, das sagt auch der sozialdemokratische Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz in jedem Bericht. Im heurigen Jahr hat er es - ich möchte es dann auch ganz gerne vielleicht kurz vorlesen - schon relativ scharf formuliert, weil es doch einfach nicht sein kann, dass wir seit 1.1.2020 ein Gesetz in Wien haben, von dem wir alle wissen, dass es nicht verfassungskonform ist, und es scheint anscheinend nicht zu funktionieren, dass man dieses Gesetz so aufstellt, dass der Verfassungsgerichtshof sagt: Okay, jetzt ist es euch endlich gelungen! Schauen wir einmal, wie lange das jetzt noch weitergeht, denn auch mit dieser Reparatur gelingt es noch immer nicht, dieses Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungskonform aufzustellen. Ich hätte da zumindest drei Punkte, die jedenfalls nicht verfassungskonform sind, die es eigentlich - wie gesagt - seit 1.1.2020 sein sollten.
Vielleicht nur ganz kurz - ich habe versprochen, ich werde es nicht allzu lange machen, aber wenn man die Möglichkeit hat, zum Wiener Mindestsicherungsgesetz zu sprechen, dann muss man schon auch ein paar Zahlen nennen: Aktuell haben wir 133.731 Bezieher der Wiener
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