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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 68

 

Das ist nämlich der springende Punkt, weil da ja auch noch andere Gesetzesmaterien eingreifen, auch das Mietrechtsgesetz, et cetera. Wir brauchen da also eine saubere Lösung, die auch Rechtssicherheit gibt und auch planbar ist. Wir können hier keine Husch-Pfusch-Lösung machen. Daher ist es wirklich notwendig, sich jetzt genau anzusehen, wie das möglich ist. Das machen auch die ExpertInnen in den Magistratsabteilungen. Wir haben dazu ja auch eine eigene Gruppe, die sich genau mit dem Thema „Raus aus Gas“ beschäftigt, um eine Lösung zu finden, wie wir auch beim Bestand klare Spielregeln definieren und neue Möglichkeiten haben, sodass wir die Energieraumplanung in Zukunft auch beim Bestand - natürlich entsprechend planbar, das sage ich immer dazu - machen können.

 

Ich habe es auch gestern gesagt: Die liberale Schweiz, also auch Zürich, geht ganz klar in diese Richtung, weil für viele klar ist, dass schon mit der Tatsache, dass im Neubau keine Gasheizungen mehr erlaubt sind, die Gasheizungen aussterben werden. Das ist klar, das ist damit determiniert - auch auf Bundesebene. Das muss man dazusagen. Daher wäre eine klare Regelung auf Bundesseite für Wien absolut hilfreich. Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass man das nicht ernsthaft angeht.

 

Insgesamt möchte ich also sagen, dass wir mit der Bauordnung hier, glaube ich, sehr wichtige Schritte gemacht haben und diese natürlich auch weiter entsprechend verfolgen werden. Ich möchte auch nicht auf alle anderen Details eingehen, die meine Kollegin Selma Arapović schon zuvor ausgeführt hat.

 

Ich bedanke mich wirklich bei allen handelnden Personen und finde es auch sehr gut, dass auch von Seiten der Opposition, also auch von den GRÜNEN, eine Zustimmung erfolgen wird. Vielleicht gibt es auch noch von der anderen Seite der Opposition Überlegungen, dem doch auch entsprechend zuzustimmen, weil ich glaube, dass da sehr viele Forderungen drinnen sind, die auch wir schon in der Opposition verlangt haben. Vor diesem Hintergrund ersuche ich auch für dieses Poststück um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack. Ich erteile es ihm.

 

13.00.11

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vizebürgermeisterin!

 

Wenn man die wichtigsten Gesetzesvorhaben im Bereich Wohnen dieser Legislaturperiode alle gleichzeitig bringt, dann muss man sich mehrere Reden von mir anhören. Wir beschäftigen uns seit zwei Jahren hier im Haus mit der jetzt vorliegenden Bauordnungsnovelle, und auch wenn uns jetzt diese Reform an einigen Stellen nicht weit genug geht, handelt es sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung. Daher möchte ich mich als Erstes bei der Frau Vizebürgermeisterin bedanken, die dafür gesorgt hat, dass sich auch Vorschläge der Opposition in diesem Entwurf wiederfinden, beim Büro der Vizebürgermeisterin, das ein sehr weitreichendes Gesetzesvorhaben immer professionell und freundlich gemanagt hat, bei den vielen ExpertInnen in der Stadt aus den verschiedensten Fachbereichen - da war viel interdisziplinäre Zusammenarbeit nötig. Ich möchte mich aber auch bedanken bei den vielen ExpertInnen, die diese Novelle von außen mit ihren Vorschlägen begleitet haben, die uns Vorschläge gemacht haben, die im Begutachtungsverfahren Vorschläge eingebracht haben. Kollege Gara hat schon gesagt, es waren über 150 Stellungnahmen, es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung geworden, und deshalb werden wir dieser Novelle auch zustimmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die mein Kollege Peter Kraus noch nicht angesprochen hat. Ein wichtiges Anliegen, durchaus auch in der Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Bauordnungsnovelle, war die Bekämpfung von Wohnraub, die Umwandlung von Wohnungen in Tourismusappartements, die leistbaren Wohnraum raubt. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen, wir haben uns als öffentliche Hand etwas dabei gedacht, wenn wir Wohnraum widmen. Niemand würde auf die Idee kommen, dass es erlaubt ist, in einem Park ein Wohnhaus zu errichten, aber in vielen Wiener Wohnhäusern werden in Wohnungen kleine Beherbergungsbetriebe eingerichtet, und dem müssen wir einen Riegel vorschieben, weil wir uns etwas dabei gedacht haben, wenn wir Wohnraum widmen. Diese Bauordnung macht in diesem Bereich wichtige Schritte. Das ist der Grund, Herr Kollege Sittler, warum wir zustimmen.

 

Was sind diese wichtigen Schritte? Ich möchte sie noch einmal darstellen. Das Erste ist, dass zum ersten Mal auch außerhalb von Wohnzonen die Umwandlung von Wohnungen in Tourismusappartements auf 50 Prozent begrenzt wird. Wir hätten uns, gebe ich gern zu, einen höheren Prozentsatz gewünscht, der einen höheren Schutz garantiert, weil 50 Prozent Wohnungen, die umgewandelt werden können, immer noch recht viel ist. Aber es ist ein erster Schritt, der sehr wichtig ist - vor allem im Zusammenhang mit der zweiten Regelung, die getroffen wird, nämlich einer Bewilligungspflicht, die eine Befristung von maximal 5 Jahren vorsieht. Das schränkt die Problematik der 50 Prozent schon wieder ein bisschen ein, denn wenn sich etwas zuspitzt in einer bestimmten Region, kann man mit diesen befristeten Bewilligungen auch wieder dagegen vorgehen und kann sagen: Okay, da gibt es jetzt eine stärkere touristische Belastung für ein Gebiet, man widmet eine Wohnzone und lässt diese Befristungen auslaufen, und dann müssen diese Tourismusappartements wieder zurückgewidmet werden in Wohnungen.

 

Dritter Punkt: Die Ausnahmebewilligung in Wohnzonen für die Schaffung von Ersatzwohnraum. Derzeit kann man Wohnungen in gewerbliche Appartements umwandeln, wenn man ausreichend Ersatzwohnraum in räumlicher Nähe schafft. Derzeit ist dazu vorgesehen, dass man jeden Wohnraum in räumlicher Nähe angeben kann. Da haben wir dann sehr krasse Beispiele aus dem 1. Bezirk, wo leistbare Altbauwohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, abgetauscht werden mit einem Dachgeschoßausbau, wo die günstigste Wohnung 1,2 Millionen EUR im Eigentum kostet. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Da wird jetzt vorgesehen, dass die Wohnungen hinsichtlich der Wohnungsgröße, Ausstattung und der durchschnittlich fiktiv erzielbaren Miete gleichwertig sein

 

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