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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 68

 

Ich möchte mich zuallererst auch bei den vielen MitarbeiterInnen und ExpertInnen in den verschiedensten Magistratsabteilungen bedanken, weil das eine sehr komplexe Materie ist. Diese komplexe Materie braucht sehr viele Menschen, die zusammenarbeiten. Ein herzliches Dankeschön also dafür. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Ich denke, dass auch der Partizipationsprozess bei der Gestaltung dieser Bauordnung sehr beispielhaft ist. Wir haben vor einem Jahr mit einer Fachenquete damit gestartet. Ja, bei dieser Komplexität der Themen können in einer Fachenquete natürlich nicht alle Themen mit derselben Intensität diskutiert werden. Das ist schon klar. Ich glaube aber, dass damit der Anstoß gegeben wurde, dass sich sehr, sehr viele Menschen einbringen konnten. Man sieht ja auch an den 163 Stellungnahmen, dass sehr viele gute Ideen von vielen Leuten gekommen sind und wir wirklich versucht haben, sehr viele dieser Dinge hier auch bestmöglich zu berücksichtigen. Das finde ich sehr gut.

 

Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, die gerade auch vor diesem Hintergrund der Energiewende, glaube ich, sehr wesentlich sind, zum einen im Bereich der Photovoltaik! Natürlich möchten wir Dachflächen so weit wie möglich nutzen, denn es geht ja hier auch um die bebaute Stadt. Wir wollen ja nicht quasi versiegeln, sondern Gebäude zu Kraftwerken machen. Da ist einiges entrümpelt worden, was die Bewilligungspflichten für PV-Anlagen betrifft - ein ganz, ganz wichtiger Aspekt. Damit ist es einfach einfacher, solche Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, auf den Fassaden, et cetera zu errichten.

 

Das Zweite ist, dass auch die PV-Verpflichtung ausgeweitet, also de facto verdoppelt, wurde. Was aber fast noch viel wichtiger ist: Dass auch Ersatzflächen zu schaffen sind, wenn man sagt, man kann das auf gewissen Gebäuden nicht errichten, was manchmal auch wirklich verständlich ist, weil die Dachflächen gewisse Anlagen auch nicht hergeben. Dafür braucht es dann entsprechende Ersatzflächen, die woanders zu errichten sind. Das ist wichtig. Das war bis dato eine Lücke, die wir damit geschlossen haben.

 

Ich möchte auch betonen, dass Wien bei all diesen Photovoltaikverpflichtungen doch deutlich vorausgeht. Wir haben uns ja schon angeschaut, wie das in den anderen Bundesländern geregelt ist. Wir haben keine vergleichbaren Dinge in Niederösterreich, in Oberösterreich, et cetera. Das heißt, Wien geht da deutlich voraus. Auch die Errichtung von PV-Flächen auf den Flugdächern bei Parkplätzen wird erheblich erleichtert - ein ganz, ganz wichtiger Punkt, gerade auch für die Parkplätze. Das ist ja schon verbaute, versiegelte Fläche. Eine Doppelnutzung dieser Flächen ist ein Gebot der Stunde. Das wird mit dieser Bauordnung entsprechend erleichtert.

 

Vielleicht ganz kurz zum Thema Nachverdichtung, weil das vorhin vom Kollegen Sittler gekommen ist: Selbstverständlich plant man überall dort, wo es jetzt einstöckige Supermarktgebäude gibt, dass die natürlich auch entsprechend verdichtet werden und man dort auch weitere Flächen baut. Nur ist das ein Thema der Bebauungsbestimmungen und nicht der Bauordnung und daher auch hier nicht zu regeln. Das nur ganz kurz als Anmerkungen dazu.

 

Zum Thema Dekarbonisierung: Ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt, der hier auch festgehalten ist, ist das Thema der Herstellung von Erdwärmesonden außerhalb von Schutzgebieten und auch von Gebieten mit Bausperren und dass diese bewilligungs- und anzeigefrei sind. Denn wenn wir in der verdichteten Stadt diese Dekarbonisierung schaffen wollen, ist das Thema der Erdwärmesonden ein ganz, ganz wesentliches. Da braucht es ein entsprechendes Zusammenspiel, damit die Dinge auch im öffentlichen Raum herstellbar sind und das auch möglichst einfach passiert. Diese klare Regelung in dieser Richtung ist extrem wichtig, ebenso natürlich die Rechtsgrundlage für Fernwärmegebiete.

 

Das ist ja keine Anschlussverpflichtung an Fernwärme. Das ist ganz wichtig zu betonen. Es ist aber für die Planung des Energiesystems wichtig, weil man zumindest weiß, wann wo ein Fernwärmegebiet ausgebaut wird und welche Möglichkeiten man hat, sich dann entsprechend anzuschließen oder nicht. Das war in der Vergangenheit immer ein sehr großes Thema, weil Hausbesitzer, die Interesse gehabt hätten, sich anzubinden, einmal auch in die Vorleistung gehen müssen. Das ist natürlich extrem teuer und aufwändig. Bei der Planung eines Umstiegs auf ein anderes Energiesystem ist es deutlich besser, wenn diese Gebiete entsprechend ausgewiesen sind. Auch das ist also ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

 

Ich komme vielleicht auch zum Antrag der GRÜNEN zum Thema der Ausweitung der Energieraumplanung auf den Bestand. Das ist ein Antrag, den ich in der Opposition auch sehr oft gestellt habe, weil das natürlich auch sehr wichtig ist - auch für den Bestand. Man muss da nur eines klipp und klar sagen: Das würden wir ja wahnsinnig gerne tun. Der Bund hätte es uns auch wirklich erleichtert, dass wir das tun können, wenn das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - ich weiß natürlich, wer da nicht zugestimmt hat - auch ganz klar gesagt hätte: Gasthermen haben auch im Bestand mit 2040 ein Ende. Leider hat sich Ihr Koalitionspartner, die ÖVP, massiv dagegen gewehrt, was ich eigentlich nicht verstehe, weil auch die Wirtschaft großes Interesse hat. Die wollen Klarheit. Die wollen wissen, bis wann man eine Technologie verwenden kann. Sehr viele Immobilienentwickler sagen: Wenn man die Klarheit hat, ist es überhaupt kein Problem. Man kann es planen, man kann es damit auch entsprechend finanzieren. Diese Unklarheit, die wir jetzt haben, macht es für Wien natürlich wahnsinnig schwer. Das ist auch ein massiver Dämpfer für unser Vorhaben, in dieser Richtung zu wirken.

 

Das heißt, wir werden uns da etwas einfallen lassen müssen. Wir waren mit dieser Bauordnungsnovelle natürlich in der Hoffnung, dass der Bund da zu einer klaren Regelung kommt. Darauf konnten wir uns leider Gottes nicht verlassen. Das ist natürlich ein sehr, sehr großer Wermutstropfen und macht es deutlich schwerer. Für uns ist aber natürlich vollkommen klar, dass der Bestand mit den 500.000 bis 600.000 Gasheizungen ein ganz zentraler Punkt in der Dekarbonisierung ist und wir jetzt eine Konstruktion finden müssen, die auch rechtlich hält.

 

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