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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 57

 

sie wahrscheinlich nicht gelesen haben. Sie stammt aus der Broschüre zum „Leitbild Grünräume Wien“. Darin steht in einfacher Sprache: „Wo Wandelbares Grün ist, kann sich etwas ändern. Es kann an einem Eck Grün verschwinden, dafür wird es aber an einem anderen Eck grüner.“ Weiters steht in dieser Broschüre: „Im Vorfeld einer geplanten Veränderung der Fläche im Wandelbaren Grün sind folgende Schritte unerlässlich.“ - Unerlässlich: Das ist Beschlusslage dieses Hauses.

 

Ich darf diese drei Punkte nennen: „Die bestehenden Frei- und Grünraumfunktionen werden erhoben, zum Beispiel Klimafunktion, Vegetationsbestand, Naturschutz, Wald laut Forstgesetz, Versorgungsleistungen“, und so weiter, ich kürze das ab. Nächster Punkt: „Die Potenziale zur Stärkung der Grünraumfunktion am Standort werden aufgelistet, zum Beispiel Ausgestaltung, Entsiegelung, Erreichbarkeit“, und so weiter. Letzter Punkt: „Erst darauf aufbauend kann eine planerische Abwägung im Zuge einer Erarbeitung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgen.“

 

All diese Schritte sind nötig, bevor man überhaupt widmen kann. Dann gibt es noch ein Bauverfahren, und dann wird eine Baubewilligung erteilt. - Bei einem Projekt, bei dem die AuftragnehmerInnen unter SPÖ-Führung sind, bei dem die BauwerberIn unter SPÖ-Führung ist und bei dem die Baubehörde unter SPÖ-Führung ist, gilt all das nicht. Nein! Wenn Sie sagen, es wird gebaut, dann wird gebaut. Es gibt keine Transparenz, es gibt keine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Stellung zu nehmen, es wird einfach drübergefahren. - Ich glaube, kein anderer Bauwerber dieser Stadt kann sich diese Behandlung erwarten!

 

Somit komme ich zum vierten Punkt: Es wird dann ein Vergleich mit der Stromversorgung gezogen. Wenn etwa kurzfristig eine Stromversorgung notwendig ist, dann wird das ja auch gemacht. Wir haben kürzlich im Ausschuss eine Widmung gehabt. Dabei geht es darum, dass Supermärkte jetzt mehr Pfand zurücknehmen müssen. Das ist super, endlich plastiklos! Dafür brauchen sie aber manche Adaptierungen. So will man etwa bei einem Billa im 3. Bezirk einen entsprechenden Zubau machen. Dabei reden wir allerdings nicht von einer Versiegelung von 2.900 m² Grünfläche, sondern da reden wir von einen kleinen Kammerl auf einem Parkplatz. Wir haben gefragt: Ist da wirklich eine Flächenwidmung nötig? Kann man das nicht mit einer Ausnahme aus der Bauordnung machen? - Die Antwort lautete: Nein, Nein!

 

Für dieses kleine Kammerl braucht man ein Widmungsverfahren und eine Umwidmung, und das muss ganz schnell durchgezogen werden, damit dann rechtzeitig gebaut werden kann. - Für eine ökologische Maßnahme, die wirklich nur den Bau eines Kammerls beinhaltet, braucht man das ganze Verfahren. Wenn aber die SPÖ eine Halle bauen will, dann wird einfach drübergefahren und ganz einfach an allen Verfahren dieser Stadt vorbei genehmigt. Beschwerdemöglichkeit gibt es eh keine, jedoch dankenswerterweise die Volksanwaltschaft. (Beifall bei den GRÜNEN.) Immer wieder wurde in der Vergangenheit und wird heute noch behaupte: Es gibt jede Menge solcher Projekte in der Stadt. Ähnliche Vorhaben werden ständig realisiert. Allerdings haben Sie bis heute kein einziges Beispiel gebracht, das auch nur im Geringsten vergleichbar ist! Dieser Paragraph ist für Baracken, für Zirkuszelte und für ähnliche Bauten vorübergehenden Bestands.

 

Fünftens: Der Willkürvorwurf sei zurückzuweisen. - Ich habe das schon gesagt. Ich glaube, niemand in dieser Stadt wird bezweifeln, dass auch nur irgendein privater Bauwerber eine ähnliche Behandlung bekommt, wie es bei diesem Projekt der Fall war, welches von einem SPÖ-Stadtrat initiiert wurde. Das war klarerweise bei der Venediger Au nur deshalb möglich, weil alles in SPÖ-Hand ist, und das ist tatsächlich ein Missstand in diesem Haus und in der Stadt Wien.

 

Im Hinblick darauf erwarte ich mir wirklich, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert. Jetzt steht die Halle dort. Der Schaden ist angerichtet. Auf der Klimakarte sind man rundherum überhitzte Gebiete. Man hat dann auch noch eine zusätzliche Betonhalle hingestellt. Das werden die zukünftigen Generationen ausbaden müssen. Der Schaden ist angerichtet! Wir müssen aber verhindern, dass es in Zukunft so weitergeht. Es braucht in diesem Zusammenhang deutlich mehr Transparenz. Es muss bei einem außerordentlichen Bauvorhaben die Möglichkeit geben, dass die Bevölkerung Einschau halten und Stellung nehmen kann, dass sich also im Endeffekt auch die Zivilgesellschaft intensiver einbringen kann.

 

Es hat jetzt eine ganz interessante Entwicklung gegeben. Was ich hier in den Händen halte, ist der Flächenwidmungsplan, der Gründruck, der erste Schritt einer Flächenwidmung für ein solches Gebiet. Und ich weiß nicht, ob das Zufall ist. Man mag den Stellen der Stadt Wien eventuell einen gewissen Humor unterstellen, dass dieser Gründruck mit dem Tag datiert ist, an dem diese Sache hier in diesem Haus verhandelt wurde. Damit wurde ganz einfach das legalisiert, was die SPÖ schon angestellt hatte. Auch in anderen Fällen kommt das gerade vor: Es war gestern in der „ZiB 2“ zu sehen, dass im Nachhinein Dinge legalisiert werden, die vorher angestellt wurden.

 

Etwas möchte ich in diesem Zusammenhang noch betonen. Ich habe Ihnen vorher gezeigt, was geschützter Grünraum ist. Es sind mehrere Schritte zu tun, wenn in Wandelbarem Grün gebaut werden soll. Die Qualität des Grünraums soll verbessert werden. Das ist in mehreren Absätzen festgehalten. So viel beschäftigt man sich im Rahmen des Widmungsverfahrens mit der Verbesserung des Grünraums. Es sind dies keine zehn Zeilen. Und das ist das Problem, das wir immer wieder sehen: Wir treffen hier in diesem Haus gute Beschlüsse, wir haben gute Ziele, es gibt gute Strategiepapiere. Wenn die SPÖ aber am Ende nicht will, fährt sie einfach drüber, und die beschlossenen Papiere sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind, und das muss sich ändern! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Damit wäre ich am Ende. Ich darf mich noch einmal wirklich recht herzlich für die Arbeit der Volksanwaltschaft bedanken. In vielen Fällen ist das die einzige Möglichkeit für betroffene BürgerInnen, dass sie, wenn sie schon nicht

 

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