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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 57

 

lich ein Dankeschön für die Arbeit, und ich danke insbesondere für diese Nachvollziehbarkeit, die es uns ermöglicht, die Services der Stadt Wien jeden Tag zu verbessern. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte auf zwei besonders drastische Fälle aus meinem Bereich eingehen. Betreffend den ersten Fall muss man sich schon ein bisschen auf lange Sicht zurückerinnern. Sie alle werden sich aber daran erinnern, dass die Stadt Wien Klagsdrohungen an KlimaaktivistInnen, an WissenschaftlerInnen, an NGOs und an Privatpersonen verschickt hat. Wie viele Personen es waren, geht aus dem Bericht nicht genau hervor, jedenfalls hat sich aber jemand bei der Volksanwaltschaft beschwert. Und die Volksanwaltschaft kommt tatsächlich in ihrem Bericht und in der Behandlung des Falles zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen der Stadt Wien eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung darstellt.

 

Das finde ich schon recht drastisch: Die Stadt Wien als Menschenrechtsstadt, wie sie sich selber nennt und wie wir es ja auch gerne wollen, verletzt in einem sehr prominenten Fall die Menschenrechte! Und was mich bis heute immer noch fassungslos macht: Es gibt keine Entschuldigung vom Menschenrechtsstadtrat von den NEOS, es gibt keine Entschuldigung von der zuständigen Stadträtin, und es gibt keine Entschuldigung vom Bürgermeister der Stadt Wien dafür, dass diesfalls einfach massiv über die Stränge geschlagen wurde und das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung mit Füßen getreten wurde. - Daraus gilt es zu lernen! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der andere Fall ist auch recht prominent, dieser war unter anderem auch im ORF in Behandlung. Dabei geht es um die Verbauung der Venediger Au. Im Bericht wird das recht deutlich dargestellt: 94 Prozent der 2.900 m² großen Halle liegen auf nichtbebaubarer Fläche. Dort, wo heute eine Halle der Stadt Wien steht, handelt es sich zu 94 Prozent nach den Verordnungen dieses Hauses um nichtbebaubare Fläche. Die Volksanwaltschaft hat das zum Glück aufgegriffen. Es gibt nämlich gegen dieses Vorgehen keine Rechtsmittel. Der Auftraggeber ist die Stadt Wien, der Bauwerber ist die Stadt Wien, die Behörde ist die Stadt Wien, und alle drei sind in einer Hand, nämlich in der Hand der SPÖ. Beschwerdemöglichkeit gibt es keine. Die einzige Möglichkeit, diesen Missstand, diese Vorgangsweise, dieses Treten des Rechtstaates mit Füßen aufzuzeigen, hat die Volksanwaltschaft, und ich bin sehr dankbar, dass Sie das auch festgestellt haben, denn es gibt sonst leider Gottes für die Anrainerinnen und Anrainer und Bürgerinnen und Bürger keine andere Stelle. - Danke dafür! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich finde es schon schlimm genug, dass es einen solchen Fall gibt und dass die Stadt Wien diese Feststellung hinnehmen muss. Es gibt aber auch noch eine Stellungnahme der Stadt Wien zu diesem Bericht, und ich möchte jetzt auf fünf Aspekte dieser Stellungnahme eingehen. Das zeigt nämlich, wie daneben die Rechtsansicht der Stadt Wien ist und mit welchen falschen Behauptungen tatsächlich reagiert wird.

 

Fangen wir so an, kurzer Kontext: Wie Sie wissen, steht die Halle auf geschütztem Grünraum. Es hat eine befristete Bewilligung für nicht auf Dauer angelegte Gebäude für diese Halle gegeben. - Das ist unzulässig. Das sieht nicht nur die Volksanwaltschaft so, das sieht nicht nur der Rechnungshof so, das sieht nicht nur unser Baurechtler in seinem Gutachten so, sondern das entspricht auch der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, denn der Titel über der Bestimmung, nach der diese Bewilligung erteilt wurde, lautet: „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestands.“ - Ich betone: Vorübergehenden Bestands! Und ich hoffe doch, dass Sie nicht geplant haben, die millionenteure Sporthalle wieder abzureißen! Das heißt: Diese Halle bräuchte eine ordnungsgemäße Bewilligung und nicht die Bewilligung für eine Baracke, ein Klohäusel oder eine temporäre Trafostation.  

 

In Ihrer Stellungnahme der Stadt Wien heißt es, dass diese fehlende Belassungsabsicht nicht im Gesetz sei. - Das ist einfach falsch! Niemand, kein unabhängiger Jurist und keine unabhängige Juristin dieser Republik sehen das so. Das sieht nur die Baubehörde der Stadt Wien so, die von der SPÖ kontrolliert wird!

 

Zweiter Punkt: In der Stellungnahme steht, dass eine Umwidmung geplant gewesen sei. - Woher weiß man, dass eine Umwidmung geplant war? Weder im Bezirk noch im Gemeinderat noch in irgendeinem zuständigen Gremium war davon die Rede, auch nicht im Fachbeirat oder anderen damit befassten Stellen. Die Umwidmung erfolgte ausdrücklich und ausschließlich auf Grund dessen, dass dort jetzt eine Halle steht. Die Halle ist der einzige Grund für die Umwidmung, und dieses Argument ist völlig an den Haaren herbeigezogen und eine Verdrehung der Tatsachen!

 

Punkt 3: Abstimmung mit der Politik. In der Stellungnahme steht, dass es den Plan einer Umwidmung gegeben hätte und man sich sowieso mit der Politik abgestimmt habe. Wie erfolgt die Abstimmung mit der Politik bei Flächenwidmungen? - Das Flächenwidmungsverfahren ist ein gesetzlich klar geregeltes Verfahren. Es ist genau festgesetzt, wer was machen muss, welche Transparenzregeln es gibt, welche Möglichkeiten es für die Bevölkerung gibt, Einschau zu halten, welche Möglichkeiten es gibt, Stellung zu nehmen. Es ist wichtig und gut so, dass das so transparent und klar geregelt ist. Diesfalls wurde aber genau diese gesetzliche Regelung, dieses Legalitätsprinzip, außer Kraft gesetzt: Die Baubehörde hat sich einfach über den Gemeinderat der Stadt Wien hinweggesetzt. Und auch die Aussage der der StRin Sima unterstehenden Planungsabteilungen darf sehr wohl in Frage gestellt werden. Es wird nämlich gesagt, dass das eh im Sinne der Sache sei, obwohl es bis heute Beschlusslage dieses Hauses ist und sich die Verwaltung an diese Regeln zu halten hat, dass auf der als Grünland, Erholungsgebiet, Sport- und Spielplatz gewidmeten Grundfläche keine Gebäude errichtet werden dürfen. Das ist Beschlusslage dieses Hauses!

 

Und nicht nur das! 2020 wurde zusätzlich noch das Leitbild Grünräume beschlossen, und damit wurde diese Fläche unter Schutz gestellt, und zwar unter der Schutzkategorie „Wandelbares Grün“. (Der Redner zeigt ein Blatt mit der Überschrift: „Wandelbares Grün“.) Ich habe Ihnen diese Ausführung mitgebracht, denn die meisten werden

 

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