Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 84
hier auch schon oft angesprochen - wurde stark ausgebaut, im Durchschnitt werden täglich rund 1.200 Anrufe entgegengenommen und behandelt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir hier die weiteren Schritte gehen, um dieser Belastung der Behörde auch langfristig Herr zu werden.
Ich möchte als letzten Punkt noch die Einrichtung einer weiteren Expertenkommission in der Volksanwaltschaft im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle ansprechen und das natürlich sehr positiv hervorheben. Es gibt seit Juli eine eigene Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, und damit sehen wir schon auch die Menschenrechtskontrolle in öffentlichen Einrichtungen noch einmal verschärft, was extrem zu begrüßen ist.
Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, wünsche mir, dass Sie diesen Dank auch Ihren unzähligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überbringen. Ich freue mich auf Ihren nächsten Bericht, damit wir hoffentlich sehen, welche Verbesserungsmaßnahmen auch gewirkt haben. Sie lenken das Auge auf die Problematik, die für uns extrem wichtig ist, sie auch in ihrer Intensität zu erfassen, wenn sie persönlich berichtet wird. - Und zum Abschluss noch einmal herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Gabriele Mörk.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist der Klubvorsitzende Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältin und Volksanwälte!
Ich habe mir aus dem sehr umfangreichen Bericht zwei Geschichten herausgesucht. Eine ist ein bisschen kafkaesk, die mache ich zum Schluss. Meine Kolleginnen Ursula Berner und Berivan Aslan werden auf die Kinder- und Jugendhilfe und auf die MA 35 eingehen. Ich beginne bei der Magistratsdirektion und bei den bereits angesprochenen BürgerInnenversammlungen auf Bezirksebene, die nicht stattgefunden haben. Ich halte es für essenziell wichtig, wie wir mit unseren demokratischen Spielregeln umgehen. Unter anderem ist das eine Hauptaufgabe der Volksanwaltschaft, auf Behördenversagen quasi hinzuweisen beziehungsweise werden sie von tausenden Personen darauf hingewiesen. Es sind pro Arbeitstag fast 100 Fälle, die auf die Volksanwaltschaft zukommen, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Und auf Seite 29 folgende finden Sie die „Versagung der Abhaltung von Bürgerversammlungen auf Bezirksebene“, so heißt es im Titel. Die sind abzuhalten aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel, wenn ein Fünftel der BezirksrätInnen eine solche Versammlung haben möchte. Das ist drei Mal passiert und drei Mal hat der zuständige SPÖ-Bezirksvorsteher gesagt, ich mache es trotzdem nicht, ich mache es nicht, denn ich bin nicht zuständig. - Ist eh schon der falsche Begrifft, da von Interesse des Bezirks die Rede ist und nicht von politischer Zuständigkeit im Sinne, ich kann es machen oder nicht. Es differenzieren hier deutlich die rechtlichen Ansichten der Volksanwaltschaft mit dem, was die Bezirksvorsteher in diesem Fall gedacht haben.
Da steht ganz einfach drinnen: In allen drei an die Volksanwaltschaft herangetragenen Fällen sprachen die jeweiligen Bezirksvorsteher erforderliches Interesse des Bezirkes ab und versagten die Abhaltung. - Die Grundlage für diese Entscheidung - da wird es wieder interessant - ist ein rechtliches Gutachten der Magistratsdirektion-Recht. Wer darf das jetzt durchlesen und schauen, ob das stimmt, was dort drinsteht? Jetzt müssten wir da im Normalverfahren sagen, wenn ich das beantrage, dann werde ich doch das sehen dürfen, warum man mir jetzt erklärt, es ist nicht so. Jetzt nehmen wir einfach: Im 22., Stadtstraße/Stadtautobahn passt es der SPÖ nicht, wenn man dort politisch darüber redet. Also sagt man, nein, das machen wir nicht, obwohl beantragt - auch noch kurios fast - vom Koalitionspartner, von den NEOS und von den GRÜNEN dort, mit den erforderlichen Unterschriften. Ich nehme an, dass die NEOS dieses Gutachten genau so viel gesehen haben wie die GRÜNEN, die das mitbeantragt haben, nämlich nicht.
Was sollten denn jetzt die BezirksrätInnen, die es beantragt haben, machen? Die Gegenargumente kennt man nicht, das ist wieder mal ein Zettel, wo man sagt, hier steht es drinnen, aber ich sage es nicht. Okay, ein leeres Packel, man kann nicht einmal sagen, es gibt eines, niemand weiß, ob es dieses Gutachten gibt. Der Joe Taucher wird es wahrscheinlich wissen, aber ob er es gelesen hat, weiß ich nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Nein, weil ich bin so transparent, du würdest es auch sehen! Welches meinst du, David?! Kein Gutachten!) Er kennt es auch nicht? Nicht einmal der Klubobmann der SPÖ, der auch im Bezirk von Herrn Nevrivy wohnt, weiß, was die Magistratsdirektion dazu gesagt hat. Das klingt auch schon ein bisschen nach Kafka.
Das nächste Beispiel ist noch ein bisschen härter, was das angeht. Also, Sie dürfen diese Veranstaltung nicht machen, die BürgerInnenversammlung findet nicht statt, weil das Gesetz sagt, es darf nicht sein, das zeige ich euch aber nicht, und fertig. Das alleine ist schon unfassbar! (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt kommt aber noch dazu, wisst ihr warum? Denn diese Stadtstraße geht mich eigentlich nichts an, da gibt es kein Interesse des Bezirks. - Es gibt kein Interesse des Bezirks, wenn irgendwie eine fette Straße um paar Hundertmillionen Euro dort gebaut wird! Jetzt egal, ob man dafür oder dagegen ist, um das geht es mir gar nicht, aber es gibt kein Interesse? Es ist dem Bezirksvorsteher wurscht, ob man es baut oder nicht? Ich hätte immer geglaubt, er ist vehement dafür, es gibt ein riesen Interesse, dass im 22. möglichst viele Straßen gebaut werden. Aber nicht einmal das, es ist ihm einfach egal, es interessiert ihn nicht!
Nach Ansicht der Volksanwaltschaft kommt den Bezirken bei Verfahren zu Erlassung der sie betreffenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ein besonderes Recht zur Stellungnahme zu, Abweichungen von der Stellungnahme sind vom Magistrat besonders zu begründen. Das ist nicht passiert! Nach Ansicht der Volksanwalt spricht § 104c Wiener Stadtverfassung ganz bewusst von Interesse und zur Abgrenzung eben und nicht zur Frage der Zuständigkeit. Die Volksanwaltschaft bejaht im Weiteren das Vorliegen eines überwiegenden Interesses in Bezug auf die Themen Flächenwidmung. Und jetzt noch einmal, man kann ja nicht sagen, das hat nichts mit dem 22.
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