Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 43
Geld- und Studienbeihilfe-BezieherInnen. Das wäre eigentlich vor der zweiten Lesung abzustimmen gewesen. Wer für diesen Beschluss- und Resolutionsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird nur unterstützt von GRÜNEN, ÖVP sowie FPÖ und Kieslich. - Das ist keine Mehrheit und jedenfalls abgelehnt.
Damit sind wir mit der Postnummer 2 fertig.
Ich komme zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2021. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Es gibt dazu keine Wortmeldungen. Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2021 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, und ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Die Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes beinhaltet eine wirklich große und positive Neuerung. Das ist im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition auch schon enthalten und wurde angekündigt. Es geht um die Einführung eines Sachkundenachweises für Exoten. Das freut mich sehr, und ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Da das nicht der Fall ist, gehe ich so vor.
Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer. Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der vorgelegten Novelle werden wir, wie im Vorfeld schon angekündigt, zustimmen.
Ich möchte ein paar Worte zu einem anderen Thema an Sie richten und diese Gelegenheit nutzen, um über ein in unseren Augen sehr drängendes Thema zu sprechen, nämlich zur Errichtung von Hundezonen. Jetzt kann man sagen: Das kommt immer wieder und immer wieder. - Ja. Das stimmt. Das kommt immer wieder, aber es tut sich in diesem Zusammenhang halt nichts, und das ist der Grund, warum wir das Thema doch immer wieder aufs Tapet beziehungsweise zum Rednerpult bringen müssen, damit unser Anliegen tatsächlich durchgesetzt wird.
Was ist das Problem? - Es ist für uns bis heute schleierhaft, nach welchen Kriterien beziehungsweise Gesichtspunkten neue Hundezonen errichtet werden. Es gibt offensichtlich keinen Schlüssel dafür, bei welchen Neubauten beziehungsweise bei welcher Anzahl neu errichteter Wohnungen eine neue Hundezone eingeplant werden muss. Wir wissen, dass Wien laufend wächst. Neue Stadtentwicklungsgebiete schießen - gerade in den Außenbezirken - wie Schwammerln aus dem Boden, und die Anrainer stehen vor der Situation. dass die einstmals grünen Felder, auf denen sie mit ihren Hunden Gassi gehen konnten, auf einmal verbaut sind und sie überhaupt keine freie Fläche mehr haben, um ihre Tiere frei laufen zu lassen. Zusätzlich ziehen natürlich zahlreiche Menschen neu zu, das heißt, die Platzprobleme werden immer prekärer, und prekäre Platzprobleme bedeuten auch, dass es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten kommt.
Wir haben schon mehrfach versucht, anzuregen, dass bei großen Neubauprojekten analog dazu, wie das für Kinderspielplätze geregelt ist, neue Hundezonen eingeplant werden, sind da jedoch leider keinen Zentimeter weitergekommen. Nach wie vor stehen Bürgerinnen und Bürger vor genau dieser Herausforderung: Es gibt immer weniger Platz, die Streitigkeiten werden mehr, die Leute wissen sich nicht zu helfen, und was tun sie dann? - Sie tun sich zusammen. Sie finden neue Plätze, wo man eventuell eine Hundezone errichten könnte, und wenden sich damit - wie es im Gesetz auch vorgesehen ist - an den jeweiligen Bezirksvorsteher. Das Problem ist dann aber, dass das den Bezirksvorsteher einfach nicht schert.
Genau diese Situation haben wir aktuell in der Donaustadt: Die Anrainer des Ernst-Jandl-Wegs haben gesagt, dass es dort unbedingt eine neue Hundezone braucht, und um diese Streitigkeiten lösen zu können, sind sie damit an den Bezirksvorsteher herangetreten. Sie haben das in der Bezirksvertretung beantragt, doch der Herr Bezirksvorsteher hat gesagt: Was interessieren mich die Hundezonen?! Das betrifft einfach zu wenige. Uns interessieren die Hunde aber sehr wohl, und uns interessiert auch die Lebensqualität von Hundebesitzern. Deswegen haben wir uns überlegt, wie man eine andere Möglichkeit finden könnte, indem Bürger direkt dort, wo es notwendig ist, eine Hundezone beantragen können. Ich habe diesen Antrag heute mitgebracht, dass im Wiener Tierhaltegesetz aufgenommen wird, dass auch Vorschläge von Bürgern, wenn sie ausreichend unterstützt sind, eingebracht werden können und die zuständigen Stellen der Stadt Wien diese Vorschläge dann zwingend behandeln und prüfen müssen. Das heißt, dass dieser durch den Bezirksvorsteher - der vielleicht überhaupt kein Interesse für Hunde hat und den das nicht schert - sozusagen verursachte Flaschenhals umgangen werden kann und der Bürgerwunsch auch direkt behandelt werden muss.
Ich glaube, das wäre eine Lösung, wenn Sie nach wie vor nicht bereit sind, einen Schlüssel auszuarbeiten, wie bei großen Neubauprojekten mit den Hundezonen umgegangen werden muss. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen: Es wäre schon sinnvoll, wenn wir dafür einen Schlüssel hätten. Es werden so und so viele neue Wohnungen errichtet, und es ziehen so und so viele neue Personen zu, und deswegen muss auch ein Hundeauslaufplatz beziehungsweise eine Hundezone errichtet werden. Das ist unser Wunsch, und Sie werden das
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