Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 43
Amtsf. StR Peter Hacker: Erstens einmal haben wir ja ein Wohn- und Pflegeheimgesetz und auf dem angeschlossen als Verordnung die Personalausstattung festgelegt, die Mindestpersonalausstattung festgelegt. Da ist schon völlig klar, dass jede Einrichtung zunächst einmal verpflichtet ist, diese Mindestpersonalausstattung auch tatsächlich zu haben. Alles andere wäre inakzeptabel und wäre sofort ein Mangel, der auch eine Konsequenz der Aufsichtsbehörde nach sich zieht. Der FSW hat mir berichtet, dass sie insgesamt 42 Mal Bettenreduktionen durchgeführt haben. Das ist eine Notmaßnahme, logischerweise, muss aber stattfinden, um die Relation des Personalschlüssels zustande zu bringen.
Natürlich wird dann versucht, sofort eine tiefergehende Problemanalyse zu machen, aber Sie wissen natürlich, dass wir Pflegepersonal in ganz Österreich, in Wirklichkeit in ganz Europa suchen. Das zieht sich ja auch quer durch alle Bundesländer. Wenn man sich anschaut, was da in den letzten Wochen durch die Gazetten meistens der Bundesländerausgaben geflogen ist, dann gibt es ja kein Bundesland, das von sich behaupten kann, im Augenblick genug Pflegepersonal zu haben, weder im Spital noch in Pflegeheimen - das ist fast die Fortsetzung der Debatte von vorhin bei der Frage des Lehrermangels. Wir haben eben einen echten Fachkräftemangel.
Deswegen glaube ich, dass wir andere Maßnahmen brauchen, die wir aber nicht den Pflegeheimen direkt umhängen können. Wir brauchen eine Weiterentwicklung in den Kompetenzspielregeln. Deswegen diskutieren wir über die Weiterentwicklung des GuKG, das ist die eine Sache. Und das Zweite, was ich jetzt freigegeben habe, ist eine Beschäftigung mit der Frage der Neudefinition unserer Personalschlüssel, weil unsere Personalschlüsseldefinition nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz in der Zeit vor der Etablierung von Pflegefach- und Pflegeassistenten stattgefunden hat und wir jetzt diese neuen Berufsgruppen endlich verfügbar haben und diese daher auch in den Personalschlüssel eingearbeitet werden müssen. Damit wird sich einmal eine Arbeitsgruppe im Dachverband beschäftigen, gemeinsam mit allen Organisationen, und dann können wir uns das gemeinsam auch ein bisschen politisch anschauen. Ich gehe einmal davon aus, dass dabei etwas Gescheites herauskommt. Diese Veränderung wird aber sicher notwendig sein, damit sozusagen letzten Endes die Einrichtungen mehr Puffer haben, zwischen verschiedenen Berufsgruppen die jeweils notwendige Personalausstattung jedenfalls zu gewährleisten.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landesrat!
Recht herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung im Pflegebereich. Ich finde diese Arbeitsgruppe auch für sehr, sehr wichtig, und sie sollte relativ rasch arbeiten, weil ich meine, dass der Pflegeschlüssel geändert gehört. Also ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Ich komme aber zu einem anderen Thema, weil die Volksanwaltschaft sich in Wien sehr viele Missstände, die natürlich immer wieder vorkommen, anschaut, gerade im Rettungs- und Krankentransportwesen. Wissen Sie, wir kriegen immer wieder Fälle - das sind jetzt nicht, was weiß ich, jeden Tag fünf Fälle, aber jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Wenn ich nur daran denke, dass oft Demenzkranke in der Ambulanz sitzen und oft acht bis zehn Stunden warten müssen, kein Wasser kriegen, kein Essen kriegen und dann irgendwann abgeholt werden. Da möchte ich Sie fragen - gerade im Zusammenhang mit Rettungs- und Krankentransport ist ja eine gesetzliche Veränderung vorgesehen -: Wie weit werden Sie da auch auf diese Bereiche Rücksicht nehmen?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, ich bitte, das schon einmal in der Präsidiale zu besprechen (Zwischenruf bei der ÖVP.), was mit Anfrage gemeint ist. Wir machen eine Anfrage zur Frage der Qualitätssicherung in Wohn- und Pflegeheimen, und jetzt soll ich eine Frage zu Rettungs- und Krankentransporten beantworten. Über die Frage haben wir schon mehrfach diskutiert, und ehrlich gesagt, wenn ich mich nicht ganz täusche, gab es die Möglichkeit einer Debatte über jedes einzelne Thema rund um den Bericht des Herrn Volksanwalts, also der Volksanwaltschaft. Und ehrlich gesagt bitte ich um Verständnis, dass ich finde, wir sollten schon beim Fragetext und beim Komplex bleiben, der in der Anfrage artikuliert ist. Sie können gerne eine Anfrage zu dem Thema stellen, die beantworte ich dann auch gerne extra.
Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.
Die 4. Anfrage (FSP-1946745-2022-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Spielmann gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Medial wird kolportiert, dass Wien auf die Gruppe der Kranken- und Rehageld-BezieherInnen sowie StudienbeihilfenbezieherInnen bei der Auszahlung der Energiekostenpauschale vergessen hat. Wir Grüne haben in der Vergangenheit ausdrücklich darauf hingewiesen und beantragt, dass die Auszahlung auch an diese Personengruppen erfolgen soll. Auch der Teuerungsbonus des Bundes wird an Kranken-, Rehageld- und StudienbeihilfenbezieherInnen in vollem Umfang ausbezahlt. Wird zukünftig die Energiekostenpauschale des Landes Wien in der Höhe von 200 EUR auch an Kranken- und Rehageld- sowie StudienbeihilfenbezieherInnen ohne Anrechnung von anderen Leistungen ausbezahlt, analog zur Auszahlung des Teuerungsbonus im Bund?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Sie ist mehrdeutig, in meiner Leseart jedenfalls. Ich gehe einmal davon aus, Sie meinen Kranken- und Reha-Geldbezieher, die arbeitslos sind. Davon gehe ich aus, dass das die Frage ist. Man könnte es auch anders verstehen. Ich gehe aber einmal davon aus, und tatsächlich ist es so, dass ich nicht sicher bin, ob ich das beantworten kann. Ich nehme aber den Ball auf, weil es die Intention jedenfalls nicht war. Es kommt ja das Wort „Krankengeld“ in unserer gesetzlichen Regelung gar nicht vor.
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