Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 43
rung legen. Sowieso haben wir dann noch die Volksanwaltschaft, selbstverständlich die Pflege- und Patientenanwaltschaft, und in der Pflege- und Patientenanwaltschaft auch die Heimkommission, und sozusagen unter der Heimkommission, sehr intelligent strukturiert, wie ich finde, auch die BewohnerInnenvertretung in jeder stationären Wohn- und Pflegeeinrichtung in Wien. Ich glaube, wir können zumindest mit Fug und Recht behaupten, dass das Kontrollsystem, das Frühwarnsystem jedenfalls sehr dicht ist. Ist es perfekt? - Ich befürchte, nein, weil es das perfekte Kontroll- und Frühwarnsystem gar nicht geben kann, aber es ist sehr dicht und wohl eines der dichtesten, wenn nicht sogar das dichteste Kontroll- und Frühwarnsystem in ganz Österreich.
Wir haben natürlich Förderrichtlinien des FSW, die gemeinsam mit dem Dachverband in den Sozialeinrichtungen auch sehr fokussiert sind auf die Frage von Qualitätsspielregeln, Personalausstattung, Tagesgestaltung, auf die Frage des Umganges auch mit Essen, Nahrung, Trinken, die Qualitätssicherung und auch die Nachvollziehbarkeit durch Dokumentationssysteme. All das wird in Audits des FSW oder in Prüfprozessen der MA 40, die meistens gemeinsam stattfinden, was ich auch für gescheit halte, weil dann zwei Stellen mit unterschiedlichem Fokus auf die gleiche Situation schauen, gewährleistet.
Wenn man sich nur die Zahlen der MA 40 anschaut: Diese hat im Jahr 2021 faktisch 100, also 99 Überprüfungen gemacht - das ist mehr, als wir Pflege- und Wohnhäuser haben -, und das meistens gemeinsam mit dem FSW, der noch zusätzlich Audits gemacht hat. Schaut man sich dann an, wie dieses System reagiert, dann ist es ganz klar, dass die Behörde mit Vorschriften und Verbesserungsauflagen reagiert, was aber Gott sei Dank nur ganz selten notwendig ist, weil im Gespräch mit den Einrichtungen potenzielle Mängel sofort auch besprochen werden können, um sie zu beheben. Der FSW aber ist in dieser Fragestellung, und das ist auch gut so, durchaus streng. Ich sage jetzt einmal die Zahl dazu, weil die durchaus bemerkenswert ist. Der FSW sagt dann natürlich auch: Wenn ihr die Qualitätsspielregeln nicht einhaltet, dann werden wir entweder die Förderperiode, also die Anerkennungsperiode, reduzieren - und das ist durchaus bei einer Zahl von Einrichtungen der Fall - oder wir reduzieren die Plätze, auf denen wir Menschen überhaupt etwas zur Verfügung stellen. Dann wird es natürlich für die Betreiber ökonomisch eng und diese reagieren in der Regel auch darauf. - Ich habe jetzt die Zahl in meinen vielen Zetteln nicht gefunden, ich bitte um Verständnis, aber ich kann das bei Interesse gerne nachreichen.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, danke. Es ist gar nicht so einfach, bei einem Salzburger Fall jetzt eine Frage zu konstruieren, die in Ihren Verantwortungsbereich fällt, aber ich behelfe mich der - unter Anführungszeichen - Krücke der Volksanwaltschaft. Es wird in dieser Frage auch die Volksanwaltschaft besprochen, und Sie wissen, dass es da einen aktuellen Bericht gibt, in dem der sozialdemokratische Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, ein ausgewiesen guter Jurist, weiterhin feststellt, dass die verfassungsmäßige Konformität der Wiener Mindestsicherung weiterhin nicht gegeben ist. Jetzt stellt sich für mich die Frage, die ich Ihnen ja eh schon ein paar Mal gestellt habe, aber leider halt bis jetzt immer nur nicht zufriedenstellend beantwortet bekam: Wann schaffen Sie es endlich, das Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungskonform darzustellen?
Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich stelle mir gerade die Frage - finde aber keine Antwort -, was das damit zu tun hat, welcher Fraktion der auch immer angehört oder ob sich das ändern würde, wenn ein schwarzer oder ein blauer Volksanwalt dort wäre. So gesehen halte ich den Beisatz in der Frage für belanglos.
Zweiter Punkt, über den ich nachdenke: Ich finde, es passt gerade nicht zum Thema Heimkontrolle. Sozialhilfegesetz ist das eine und Heimvertragsgesetz und Wohn- und Pflegeheimgesetze sind das andere, also so gesehen ist die Frage gar nicht zum Thema. Ich beantworte sie aber trotzdem gerne, weil es eh immer die gleiche Antwort ist, die ich darauf gebe: Ich bin der Meinung, wir sind absolut verfassungskonform. Wir haben einige inhaltliche Abweichungen, da bin ich der Meinung, dass es auch nicht Verfassungskonformität des Bundes-Grundsatzgesetzes gibt, das, wie ich glaube, wenn ich mich nicht ganz täusche, eine blaue Sozialministerin beschlossen hat. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Huemer gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich komme wieder zurück zur ursprünglichen Frage, nämlich der Möglichkeiten der Kontrolle in der Pflege oder in den Wiener Pflegeeinrichtungen. Ich glaube, ein grundsätzlicher Punkt für Qualität in der Pflege ist natürlich die Personalausstattung. Sie haben jetzt angesprochen, dass natürlich auch das behördliche Verfahren der Kontrolle schauen kann, inwiefern sozusagen die Standards eingehalten werden. Meine Frage zielt darauf ab: Haben Sie einen Überblick? Weil das lässt sich ja nicht unmittelbar und so schnell lösen, wenn sozusagen das Personal fehlt. Das hat man ja auch in Salzburg gesehen, dass letztendlich das Personal so unter Druck steht, dass die Qualität der Pflege nicht eingehalten werden kann. Sie haben angesprochen, dass der FSW dann das Mittel hat, weniger Pflegeplätze zu bewilligen. Das dauert ja eine gewisse Zeit, bis es von der Überforderung beziehungsweise vom nicht sinnvollen und nicht gewünschten und auch nicht dem Standard entsprechenden Pflegeschlüssel bis zu dieser Sanktion kommt. Haben Sie da Möglichkeiten, schneller einzugreifen, sprich, wenn Personalnot herrscht, wenn der Pflegestandard nicht eingehalten werden kann, tatsächlich Betten zu schließen, zu sperren?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
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