Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 43
Selbstverständlich wäre ich davon ausgegangen, dass Arbeitslosengeldbezugsberechtigte, die halt gerade im Krankenstand sind und daher Geld von der ÖGK haben, trotzdem arbeitslos sind und daher trotzdem die Energieunterstützungsleistung kriegen. Ich lasse es aber noch einmal nachchecken. Ich sage, wie es ist, ich kann es im Moment nicht beantworten, die Zeit war zu kurz. Möglicherweise gab es ein Vollzugsmissverständnis beim AMS. Ich habe da jedenfalls eine sehr klare Meinung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, kriegt die Unterstützungsleistung, wurscht, ob er gerade im Krankenstand ist und er Geld von der ÖGK überwiesen kriegt oder nicht. Ja, das kläre ich noch einmal ab und kann Ihnen dann gerne berichten.
Jedenfalls wäre es nicht der Plan gewesen, diese Menschen von der Unterstützungsleistung auszunehmen, weil sie neben arbeitslos auch noch krank sind. Das war also definitiv nicht die Intention. Es kann nur ein buchhalterisches Missverständnis bei der Auszahlung des AMS sein. Wir klären das gerne.
Bei den „Studies“, bei den Studenten, Studienbeihilfebeziehern - Entschuldigung für das Wort „Studies“, es ist eine liebevolle Bemerkung gewesen - ist es natürlich viel komplizierter, weil diese die Studienbeihilfe natürlich - es ist so ein uraltes Familienrecht in unserem Land, das wir auch irgendwann einmal diskutieren sollten - nur dann kriegen, wenn die Eltern es sich nicht leisten können, Studierende finanziell zu unterstützen.
So sind eigentlich die Definitionen. Da kann man eh darüber nachdenken, wie modern und progressiv das ist, aber da kommen wir nicht daran vorbei. Die Sozialhilfe kann das also nicht ausbremsen. Da müssten wir zuerst etwas in der Studienbeihilfendefinition ändern, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Studierende sich den Alltag leisten können. Das ist der Grund, warum Studierende grundsätzlich immer von sämtlichen Sozialleistungen ausgeschlossen sind, was ich eh nicht für besonders prickelnd halte.
Sie wissen, dass da auch noch das Problem mit der Frage Hauptwohnsitz dazukommt, weil wir ja Sozialhilfe grundsätzlich hauptwohnsitzbezogen haben. Das heißt, viele Studierende in Wien haben den Hauptwohnsitz nicht in Wien, diese könnten wir gar nicht, selbst, wenn wir wollten oder dürften, über Sozialhilfe in irgendeiner Form unterstützen. Das Kernproblem bei den „Studies“ ist aber logischerweise diese Verpflichtung von Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. So ist die gesetzliche Definition, und das ist der Grund.
Wir haben sie aber trotzdem drinnen, allerdings nicht bei dem direkten Geldbezug - das wäre rechtlich nicht tragbar gewesen und nicht machbar gewesen -, aber wir haben sie natürlich in diesem zweiten Teil der Energieunterstützung, nämlich der Energieunterstützung Plus, bei der es darum geht, dass es, wenn jemand einen Rückstand bei seiner Energierechnung hat, eine Unterstützungsleistung gibt. Da sind Studierende umfasst, wenn ihr Hauptwohnsitz in Wien ist.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung.
Ja, es ging mir hauptsächlich um die Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen und Krankengeld und Reha-Geld beziehen. Meine Frage hat ein bisschen darauf abgezielt, dass der Bund es ja schafft, den Teuerungsausgleich - und nichts anderes ist ja eigentlich die Energiekostenpauschale, halt auf Wien umgemünzt - so auszuzahlen. Warum gibt es da im Hinblick auf den Bezug keine Kooperation mit dem Bund, um genau diese Auszahlungen auch als Wiener Stadtregierung zu machen? Das erschließt sich mir immer noch nicht so ganz, deshalb noch einmal die Frage an Sie.
Und danke vielmals für das Berücksichtigen von Reha- und Krankengeld! Wenn ich da helfen kann - Sie wissen, ich habe gute Kontakte zum AMS -, gerne jederzeit.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, wir greifen letzten Endes auf Systeme zu, über die wir keine gesetzliche - wie soll ich sagen - Hoheit haben. Hoheit ist jetzt das falsche Wort, aber es fällt mir nichts Gescheiteres ein. Wir greifen auf Systeme zu, die sich nicht im Einflussbereich, auch nicht im gesetzlichen Einflussbereich des Landes befinden. Wir haben eine gesetzliche, auch verfassungsmäßige Zuständigkeit im Rahmen der Armutsbekämpfung. Diese ist durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz definiert und grenzt uns ja innerhalb des Rahmens der Zuständigkeit gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ein. Es ist total schwierig gewesen, überhaupt eine datenschutzkonforme technische Umsetzung zustande zu bringen, weil wir gesagt haben, wir wollen mit der Energiestützung ja auch die darüberliegenden Einkommen erfassen. Das ist uns auch gelungen, aber die Brücke und die Krücke, die wir da bauen mussten, war rechtlich sehr kompliziert. Der Bund tut sich da viel leichter, denn der beschließt es im Parlament als Gesetz und setzt das dann einfach um.
Diese Möglichkeit haben wir nicht. Wir können kein Gesetz formulieren, mit dem wir dann - keine Ahnung - das GIS verpflichten oder das AMS verpflichten oder die Österreichische Gesundheitskasse verpflichten oder die Pensionsversicherungsanstalt verpflichten können, sondern wir sind da auf Vereinbarungen angewiesen, die wir Gott sei Dank treffen konnten. Aber das ist der Grund, warum es viel komplizierter ist.
Wir können dann auch keinen Datenabgleich machen - das ist natürlich doppelt ärgerlich. Sie erinnern sich an die Geschichte mit dieser Einmalauszahlung, wo der Bund gesagt hat, die Leute bekommen diese Einmalzahlung unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet sind oder bei der Mindestsicherung, und die Mindestsicherung muss das wieder zurückverlangen. Da zeigt sich also, dass der Bund hier oft die Regelung nicht trifft, die eigentlich naheliegend wäre, nämlich zu sagen: Macht, bevor ihr auszahlt, einen Datenabgleich! - Aber da stoßen wir permanent an Grenzen
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