Landtag, 48. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 22
Ausländer zu gesetzgebenden Körperschaften gibt. Das ist nun einmal so. Also verabschieden Sie sich von der EU-Doktrin, die Sie ja immer vor sich her karren. Meine Damen und Herren, das wird es auf alle Fälle in Wien und in Österreich nicht spielen, dass irgendjemand mit anderer Staatsbürgerschaft in Österreich wählen darf, und das ist gut so.
Noch blumiger hat es dann Herr Kollege Kunrath formuliert und er hat uns, nämlich dem Herrn Vizebürgermeister und dem Herrn Stadtrat, ja auch die Frage gestellt, wer denn die echten Wiener sind. Also das ist relativ klar. Wie gesagt, fragen Sie einmal draußen die Leute, wer ein echter Wiener ist. Das ist jemand, der die Staatsbürgerschaft hat, und zwar die österreichische Staatsbürgerschaft. Der, der in Wien wohnt und die österreichische Staatsbürgerschaft hat, ist der echte Wiener, laut unserer Definition. (Zwischenrufe.) Laut der Definition des Gesetzgebers, Frau Kollegin, denn bei Ihnen ist ja wahrscheinlich auch irgendwann einmal jeder Tourist ein Wiener und darf wahrscheinlich, weiß ich nicht, bei der nächsten oder übernächsten Wahl wählen. Das ist ja abstrus, was Sie teilweise fordern, unglaublich, aber sei‘s drum.
Meine Damen und Herren, wenn wir zu dem Thema unserer heutigen Sonderlandtagssitzung sprechen, kommt man natürlich nicht umhin, auch zum Thema Mindestsicherung zu sprechen. Der Vizebürgermeister hat es ja ganz kurz angerissen, und als Sozialsprecher möchte ich das jetzt ein bisschen mit einigen Zahlen unterfüttern. Die letzten aktuellen Zahlen, die uns vorliegen, wir haben Stand März 2020 knapp 130.000 Mindestsicherungsbezieher. Wir wissen, über 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien sind keine Österreicher, sind keine österreichischen Staatsbürger. Wir haben alleine im März über 42.000 Asylberechtigte, die heute in Wien Mindestsicherung kassieren. Wir haben über 6.000 subsidiär Schutzberechtigte, die heute in Wien, meine Damen und Herren, Mindestsicherung beziehen. Das Ganze kostet uns im Jahr knapp 700 Millionen EUR, und zwar Jahr für Jahr. Das heißt, in der nächsten Periode werden Sie unter Garantie über 3,5 Milliarden alleine für die Mindestsicherung ausgeben. Wenn ich es jetzt hochrechne, wie viel davon an Personen geht, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, sind wir bei 2 Milliarden EUR, nur in den nächsten 5 Jahren.
Weil Sie immer erzählen, das ist unbedingt notwendig, das muss so sein: Nein, das muss nicht so sein! Sie wissen ganz genau, dass das nicht so sein muss. Es gibt ja auch die Vorschläge unsererseits, das Wiener Mindestsicherungsgesetz zu adaptieren. Es wird auch heute wieder einen Antrag diesbezüglich geben, aber dazu später.
Ich kann mich noch an die gestrige Diskussion erinnern, da war Herr Margulies heraußen und hat, ich glaube, in unsere Richtung gesagt: Na ja, wo soll die Stadt Wien denn großartig einsparen? - Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen jetzt dutzende Millionen nennen, die Sie morgen einsparen könnten, sofort. Das Problem ist nur, Sie wollen es nicht. (Zwischenruf.) - Ich sage es Ihnen gleich, ja.
Im März 2020 gab es 705 Personen, von denen jeder 917 EUR Mindestsicherung kassiert hat, der keinen Rechtsanspruch darauf hat, und zwar nicht einmal in Ihrem Wiener Mindestsicherungsgesetz. Sie haben an 705 Personen, insgesamt sind das 7,8 Millionen EUR pro Jahr, ausbezahlt. Nicht einmal in Ihrem großartig liberalen Wiener Mindestsicherungsgesetz hätten die Personen einen Rechtsanspruch. Trotzdem haben Sie es gemacht.
Das Nächste sind 717 Personen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, sehr geehrter Herr Kollege. Da könnten wir 7,9 Millionen einsparen, das heißt, Sie hätten da auf einen Schlag 16 Millionen EUR, die Sie sofort einsparen könnten. Das könnten Sie morgen machen. Das Problem ist, Sie wollen es nicht machen. (Zwischenrufe.) Herr Kollege Margulies, Personen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, haben keine Mindestsicherung mehr zu bekommen, und zwar nicht in Wien, nicht in Österreich, nirgendwo! (Zwischenrufe.) Die haben abgeschoben zu werden, und zwar hurtigst! (Zwischenrufe.) Der soll ausreisen! Der hat einen rechtskräftigen Abschiebebescheid! Der soll nach Hause fahren! (Zwischenrufe.) - Herr Margulies, ich glaube, das wird nichts mehr.
Meine Damen und Herren, aber warum ist es so wichtig, insgesamt bei der Wiener Mindestsicherung zu adaptieren. Ich komme, wie gesagt, später dann darauf, weil wir diesbezüglich einen Antrag einbringen.
Während der Österreicher, meine Damen und Herren, wenn er heute Mindestsicherung beantragt, einen wahren Finanz-Striptease hinlegen muss, ist es so, dass Sie bei den Ausländern teilweise gar nicht kontrollieren, auch gar nicht kontrollieren können. (Zwischenruf.) - Nein, das ist nicht unwahr, das ergab eine Anfragebeantwortung, wie die Stadt Wien zum Beispiel bei Türken, zum Beispiel bei Afghanen, zum Beispiel Syrern bei deren Einkommen im Herkunftsland und deren Vermögenswerten im Herkunftsland prüft. Da ist die Anfragebeantwortung zurückgekommen: Gar nicht, weil wir das nicht können. Das heißt, wenn der dort vermögend wäre - umsonst wird er ja auch nicht nach Wien gekommen sein, der wird also schon ein bisschen ein Vermögen in seinem Land haben -, wird dort nichts überprüft, in Österreich sehr wohl. Da werden sie einen Finanz-Striptease hinlegen müssen und müssen alles, bis auf 4.000 EUR, abgeben. Das ist so und das ist inländerdiskriminierend, so wie Sie derzeit heute das Mindestsicherungsgesetz haben.
Ich habe mir jetzt extra noch das Okay geholt, denn ich habe derzeit einen Fall am Tisch, der an Unglaublichkeit wahrscheinlich nicht zu überbieten ist. Meine Damen und Herren, da geht es um einen 53-jährigen autochthonen Österreicher, der vor 2 Jahren Mindestsicherung beantragt hat. Die hat er dann auch bekommen, nach sehr langer Zeit, denn, wie gesagt, er musste einmal alles darlegen, alle seine Vermögenswerte mehr oder weniger davor verscherbeln, bis er dann irgendwann einmal die Mindestsicherung bekam. Das Problem
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