Landtag, 47. Sitzung vom 31.08.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 40
zesvorlage betreffend Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 22/2020, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.
Die Abgeordneten Mörk, Däger-Gregori, Florianschütz, Rychly, Mag. Berner und Dipl.-Ing. Margulies haben am 21. August 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 2, 1, 3 werden in dieser Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten - Wiener Wettengesetz geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima, und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich verspreche alle gebotene Kürze. Es scheint aber ein Motto des heutigen Tages oder der letzten Wochen und Monate zu sein: Wien ist säumig. Das ist nämlich etwas, was nicht nur die Aktuelle Stunde begleitet hat, sondern auch etwas, das bei dieser Thematik ins Auge sticht. So hat die EU-Kommission Klage angekündigt, wenn die Geldwäscherichtlinien nicht bis spätestens 2. September 2020 - wie uns ein Blick auf den Kalender zeigt, also sehr zeitnah - umgesetzt ist. Der Bund hat in der Vergangenheit alle notwendigen Gesetzesänderungen bereits umgesetzt, beispielsweise die Gewerbeordnung, aber auch in einigen anderen Bereichen, und hat mehrmals die Stadt darauf hingewiesen, dass die Stadt hier noch Handlungsbedarf hat.
Wie auch die Frau Präsidentin gerade eben verlesen hat, kam aber erst am 29. Juni 2020 ein dementsprechender Initiativantrag seitens der Regierungsfraktion. Da der nächste Landtag bekanntlich erst am 25. September stattgefunden hätte, haben wir heute die erfreuliche Möglichkeit des Zusammentreffens, die wir ja auch für andere Themen nutzen konnten. Dennoch finde ich es eigenartig, dass wir uns auch in dieser Thematik so viel Zeit gelassen haben.
Wien ist säumig. Es ist gut, dass wir drohende Strafzahlungen von zumindest 1,7 Millionen in dieser Thematik seitens der EU, wo wir doch heute auch vom Finanzstadtrat gehört haben, wie klamm die Kassen in dieser Stadt zu sein scheinen, und das peinliche Image, nichts gegen Geldwäsche zu tun, gerade noch abwenden konnten.
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner gelangt Herr Abg. Ellensohn zu Wort.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Wettengesetz: Wir sind nicht säumig, sondern wir sind natürlich genau in der Zeit. Wir sollten es heute beschließen und deswegen machen wir das auch.
Machen wir aber ein paar Sätze zum Glücksspiel, zum Wetten insgesamt: Wien ist in Österreich Vorbild bei der Bekämpfung des Glücksspiels. Wien hat das Kleine Glücksspiel gehabt und abgeschafft. Wien ist auch gegen Wettbüros, die sich nicht an die Spielregeln gehalten haben, scharf vorgegangen. Ich gehe es noch einmal der Reihe nach durch: 2016 Wettengesetz Neu, starke Einschränkung von Live-Wetten. Das wurde nicht in allen Bundesländern vollzogen. In der Branche haben sich nicht alle daran gehalten, wie es üblich ist, wenn es rund ums Glücksspiel geht. Wir haben Hinweise auf illegale Wetten, wieder einmal bei der Novomatic-Tochter Admiral, selber überprüft. Der flächendeckende Jugendschutz hat schon bei den Automaten nicht funktioniert und hat hier leider auch nicht so funktioniert, wie wir es uns gewünscht hätten. Die besuchten Filialen haben Live-Wetten angeboten, die nach unseren Gesetzen schon verboten waren, dazu haben wir gar kein neues mehr gebraucht. Das hat dann auch die MA 36 so gesehen und hat ein Wettlokal in Wien zugesperrt. Danke für die gute Zusammenarbeit mit der LRin, StRin Ulli Sima, das hat hervorragend funktioniert: Kontrollen, scharf hinein und zusperren, wenn es notwendig ist.
Das „profil“ hat uns dann eine Doppelseite gewidmet: Wien geht „all in“. Razzia in einem Wettlokal. Das Verhältnis zwischen der Stadt Wien und dem Glücksspielriesen Novomatic erreicht einen neuen Tiefpunkt.
Das wird immer wieder notwendig sein, weil es rund um das Glücksspiel für die Anbieter offensichtlich schwierig ist, sich an alle Regeln zu halten. Da reden wir noch gar nicht von den viele Menschen, deren Existenzen vernichtet werden, weil sie so viel Geld verzocken und sie es sich irgendwo auf nicht immer rechtskonforme Art und Weise beschaffen müssen. Die pathologische Wettspielsucht gibt es.
Ich bin froh, dass wir in Wien nicht nur die Automaten rausgehaut haben, sondern dass wir auch bei den Wetten genau hinschauen. Das machen Rot und Grün gemeinsam hervorragend, und heute machen wir einen weiteren Schritt, der notwendig ist. Die Verschärfung der Geldwäscherichtlinien macht ja nicht Wien alleine, sondern das ist in ganz Europa Gesetzgebung, die überall gilt, weil das Wettspiel und das Glücksspiel insgesamt leider sehr oft mit Kriminalität zu tun haben. Deswegen freue ich mich, dass wir noch vollkommen rechtzeitig am 31. August im Landtag das beschließen, was wir drin
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