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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 76

 

ches von allfälligen Heizkostenansprüchen, egal in welchem Bundesland sie ausbezahlt wurden und sie ausbezahlt werden. Das möchte ich Ihnen nur sagen. Und ich darf Ihnen dazusagen, Sie haben in den vergangenen Jahren, da sind Sie noch nicht im Gemeinderat gesessen, ich kann mich sehr gut erinnern, die letzten zehn Jahre zumindest und die letzten sechs Jahre sehr intensiv ja immer bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von manchen Personengruppen gesprochen, das ist die sozialpolitische Hängematte für diese Personen. Dass das nicht so ist, werde ich Ihnen jetzt auch erklären. Was ich einigen Kollegen und auch Ihrer Kollegin schon erklärt habe, ist: Schauen Sie, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und so, wie wir sie in Wien auch anwenden, ist weder eine sozialpolitische Hängematte noch ist es eine Leistung die „Gott gewollt“ ist, ganz im Gegenteil. Manche Menschen brauchen diese Sozialleistung, weil das für sie die letzte Absicherung ist, um sich das Notwendigste überhaupt leisten zu können.

 

Wenn wir jetzt von den Zahlen insgesamt reden, dann ist nur ein ganz kleiner Anteil der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien eine Personengruppe, die den vollen Betrag bekommt. Die Mehrzahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher sind Leute, die eine Ergänzungsleistung bekommen. Und wieso bekommen sie (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Ja, und die Ergänzungsleistung!) diese Ergänzungsleistung, Frau Kollegin? Weil in manchen Bereichen, in manchen Arbeitnehmergruppen die Arbeitgeber eine so schlechte Bezahlung leisten (StR Maximilian Krauss: Nein, weil Sie andere Sozialleistungen beziehen!), dass man es sich einfach nicht mehr leisten kann. (StR Maximilian Krauss: Das ist ungeheuerlich!) Und aus diesem Grund bekommen diese Menschen, und in der Regel sind das im Prinzip alleinstehende, alleinerziehende Mütter (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer.), diese Ergänzungsleistung. Das brauchen Sie nicht beschönigen, da können Sie sich selber an der Nase nehmen. (Aufregung bei StR Maximilian Krauss.) Reden Sie mit Ihren Freunden in der Wirtschaftskammer! Wenn hier ordentlich anständige Löhne bezahlt werden, dann würde das in diesem Ausmaß gar nicht notwendig sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Dass das aber eh nicht so ist, meine Damen und Herren, werde ich Ihnen jetzt in der Folge auch noch auflisten, weil Sie sich heute am Vormittag ja hier diesbezüglich auch großartig und auch jetzt in der letzten Phase geäußert haben. Die neue Sozialhilfe bedeutet für den Großteil der Beziehenden eine Kürzung der Leistungen, das ist nämlich die Tatsache. Besonders betroffen sind Kinder, Familien mit Kindern, vor allem, wenn sie mehr Kinder haben, Haushalte mit mehreren volljährigen Personen im Haushalt, Paare mit und ohne Kinder, alte und kranke Menschen und Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen.

 

Zu dem Vorwurf, der ja heute wiederholt kam, wir weigern uns da immer, darf ich Ihnen sagen: Wir weigern uns nicht, diese Leistungen zu gewähren, ganz im Gegenteil. Wir wollen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eben abwarten. Das schafft auf der einen Seite nicht nur die Rechtssicherheit, wie der Herr Stadtrat das heute bereits in der Fragestunde gesagt hat, und die Lage, um sie eben danach zu bewerten. In der Zwischenzeit haben wir ein gültiges und verfassungskonformes, wie heute auch schon gesagt worden ist, Wiener Mindestsicherungsgesetz, auf dessen Basis die Wienerinnen und Wiener auch noch am 1.1.2020 die gültigen Leistungen erhalten werden. Der Verfassungsgerichtshof, wie ich schon vorher sagte, soll, ich hoffe es, im Dezember über den Gesetzesprüfungsantrag hier diesbezüglich entscheiden. Sind Punkte verfassungswidrig, muss die Bundesregierung - eine allfällig neue - das Gesetz reparieren. Sind Punkte, die auch schon erwähnt wurden, unionrechtswidrig, zum Beispiel der Arbeitsqualifizierungsbonus, gibt es in der Regel eine Vorentscheidung vom Europäischen Gerichtshof und der trifft dann auch eine endgültige Entscheidung.

 

Wie ich auch schon sagte, nur zwei von neun Bundesländern, nämlich Niederösterreich und Oberösterreich, haben ein Ausführungsgesetz verabschiedet, die anderen sieben diesbezüglich noch nicht. Eine gesetzliche Neuerung vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gesetzgebersicht auch insofern fragwürdig, weil der Verfassungsgerichtshof der Hüter der Verfassung ist und nur er kann Rechtssicherheit tatsächlich mit einer Entscheidung hier diesbezüglich schaffen, dem wir uns dann natürlich auch fügen müssen und das auch werden. Er wurde in dieser Frage angerufen und hat den Fall auch in Verhandlung genommen. Die Bedenken sind also offensichtlich und nicht unbegründet, sonst hätte er diese Bedenken bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Ein diesbezügliches Gesetz zu erlassen, während die Frage beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, würde seiner Entscheidung vorgreifen, wäre eigentlich auch völlig unnötig und auch unseriös, weil sie dann im Umkehrschluss diese Entscheidungen, die der Verfassungsgerichtshof für nicht relevant betrachtet, wieder ändern müssten und wir dann wieder reparieren müssten. Ein Ausführungsgesetz zu erlassen, von dem man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen kann, ob es verfassungskonform ist, wäre nach unserer Meinung nach unverantwortlich. (StR Maximilian Krauss: Also das teile ich nicht!) Das müssen Sie ja nicht teilen, Herr Krauss, ich versteh‘ das eh, dass Sie das anders sehen. (Aufregung bei Abg. Armin Blind.) Eine gesetzliche Neuerung vor einer Entscheidung ist aus den Grundsätzen - und auf das legen ja Sie immer großen Wert - der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit daher nicht sinnvoll. Es ist auch damit zu rechnen, dass der Verfassungsgerichtshof bald entscheidet. Erst dann steht fest, ob der Bund Anpassungen vornehmen muss oder vielleicht auch nicht. Hinter einer gesetzlichen Änderung stehen eben viele Hunderte Stunden harter Arbeit, die Kapazitäten auch von unserer Seite erfordern. Wir müssen unsere Kundinnen und Kunden informieren, und wir würden in Kauf nehmen, dass wir das nicht nur ein Mal, sondern dann mehrmals machen müssten, was dann natürlich wieder zusätzliche Geldmittel erfordern würde.

 

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