Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 76
nicht der Grünen Fraktion dieses Hauses! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Herr Kollege Seidl! Wir beide kennen uns schon relativ lang. Ich mache dir jetzt ein Kompliment, ich hoffe, es schadet dir nicht in deiner Fraktion. Ich kenne dich aus der Vergangenheit als Betriebsrat eines Unternehmens, eines nicht kleinen, und ich weiß, dass du da im Prinzip sehr gut gearbeitet hast. Die jetzige Situation kenne ich nicht, weil ich da jetzt schon zu lange heraußen bin. Aber ich kann mir vorstellen, wenn du in deinem Unternehmen, und du hast ja einen sehr prominenten Generaldirektor gehabt, der dann später Finanzminister wurde, wenn der dir und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Betriebsvereinbarung auf den Tisch geknallt hätte, wo du eigentlich herauslesen kannst, dass das keinen Vorteil für deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass du kritiklos, gedankenlos so eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und unterschrieben hättest, sondern wahrscheinlich hättest du verhandelt und hättest versucht, etwas anderes zu erreichen. Und wäre dir das nicht gelungen, dann hättest du wahrscheinlich die alte Betriebsvereinbarung in Kraft gelassen, bevor du mit einer neuen deinen Mitarbeitern Schaden zufügst. Und nichts anderes macht unser Gesundheits- und Sozialstadtrat in Wien. Wir haben Gespräche geführt, wir haben mit dem Bund verhandelt. Ich muss dazusagen, rausgekommen ist leider nicht das, was sich sehr, sehr viele gewünscht haben. Und bevor man eine schlechte Vereinbarung schließt, bleibt man lieber bei einer alten guten, das ist die Mindestsicherung in Wien. Und solange es nicht gegenteilige Bestimmungen gibt (Aufregung bei der FPÖ.), und ich darf dir das auch sagen, wäre dein Generaldirektor berechtigt gewesen, die alte Betriebsvereinbarung zu kündigen. Das kann er natürlich machen.
Und genauso ist es das Recht einer allfälligen Bundesregierung, einer neuen, wenn sie der Meinung ist, dass ein Bundesland eine Bestimmung, die aufrecht ist und gültig sein sollte, nicht wahrnimmt, dann hat sie auch das Recht, dieses Bundesland zu klagen. Ich nehme an, wenn eine künftige Regierung dieser Meinung wäre und wir bleiben bei unserem Standpunkt, dann werden sie dieses auch tun. Also deswegen braucht man da jetzt nicht in irgendwelche Szenarien zu verfallen und es ist alles in einem gesetzfreien Raum. Nein, so ist es nicht. (Abg. Armin Blind: Das ist ja unglaublich!) Wir haben eine aufrechte gesetzliche Bestimmung, an die wir uns nach Punkt und Beistrich halten. Und so wie es unser legitimes Recht ist, ob man - meine Damen und Herren, tun Sie nicht so, als würden Sie es nicht wissen. Wien steht ja da nicht allein da. Es gibt ja andere Bundesländer, die genauso denken wie wir. Die warten auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Wenn es so eine Entscheidung gibt, dann muss man sich dieser natürlich stellen und diese auch umsetzen. Aber die gibt es noch nicht. Mir wäre es auch lieber gewesen, hätte der Verfassungsgerichtshof in der jetzigen Session schon eine Entscheidung getroffen. Er hat halt gemeint, er braucht noch ein bisschen länger Zeit. Wie ich hoffe, wird er vielleicht bis Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres dann diese Entscheidung treffen. Aber wenn Sie jetzt da nur auf Wien losgehen, darf ich Ihnen sagen: Der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner vertritt genau die gleiche Meinung wie Wien. Der ist nämlich auch eins zu eins der Meinung: Vorarlberg hat ein gutes Mindestsicherungsgesetz und wird dieses auch so beibehalten, außer es kommt ganz etwas anderes bei der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes heraus, was wir aber nicht glauben. Der Herr Lhptm Wallner glaubt es anscheinend auch nicht, und der Herr Landeshauptmann aus Salzburg ist noch abwartend, weil die ja beschlossen haben, sie werden sich das dann überhaupt erst in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2020 überlegen. Und da wird es wahrscheinlich eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes schon geben.
Meine geschätzten Damen und Herren, es hat noch einen sehr anständigen, großartigen Politiker gegeben, den sogar Sie schon des Öfteren in der Vergangenheit zitiert haben, der meinte: „Wenn man in der Politik tätig ist, dann soll man die Menschen gerne haben.“, und das war der Bruno Kreisky. Und wenn man Menschen gerne hat, dann denkt man auch über einzelne Maßnahmen nach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie allzu sehr über bestimmte einzelne Bestimmungen dieses neuen Gesetzes wirklich intensiv nachgedacht haben, weil eines sage ich auch: Natürlich steht es Ihnen zu, Gesetze zu verändern, sie auch dementsprechend zu adaptieren, auch nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Aber man kann nicht immer in der Öffentlichkeit auftreten und sagen, da sind ja Verbesserungen passiert, wenn man dann insgesamt summa summarum, wenn man sich dann die Einzelleistungen auf den Einzelnen heruntergebrochen ansieht, draufkommt: Die Mehrzahl hat eigentlich nichts davon. (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Es gibt schon ein paar wenige, die Profiteure davon sind, aber das ist ja bei Weitem nicht die Mehrheit. Ich werde Ihnen das dann im Einzelnen, Frau Kollegin, noch im Detail erklären. Und vor allem Ihre Fraktion, die ÖVP, erlauben Sie mir jetzt - die Kollegin Korosec ist zwar nicht da, aber die habe ich ja die letzten Jahre immer bei der Diskussion der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erlebt.
Da verstehe ich auch ihr vehementes Eintreten für manche Bereiche. Und dass sie im Prinzip auch alle Jahre wieder den Heizkostenzuschuss verlangt, verstehe ich auch. Was ich aber grundsätzlich bei ihr nicht verstehe, und das habe ich ihr damals bei der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesagt, und Sie werden sich ja politisch erinnern können, das wurde natürlich unter dem damaligen sozialdemokratischen Sozialminister Hundstorfer eingeführt, Sie sind ebenfalls in der Regierung gesessen. Nur, die Diskussionsgrundlage war damals eine andere und da brauchen wir uns in Wien über den Heizkostenzuschuss gar nicht unterhalten. Meine Fraktion und der Herr Sozialminister waren der Auffassung, man sollte auch einen 13. und 14. Monatsbezug in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorsehen, und da bräuchten wir über den Heizkostenzuschuss gar nicht diskutieren. Wäre das seinerzeit beschlossen worden, dann wäre der 13. und 14. ein Vielfa
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