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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 76

 

Geschätzte Damen und Herren! Ich komme jetzt zum eigentlich Teil und habe Ihnen da diesbezüglich auch ein paar Graphiken mitgebracht. Meine Damen und Herren und Kollegen der Freiheitlichen Fraktion, Sie schreiben in Ihrem Antrag bereits mit der ersten Ziffer, im Jahre 2018 gab es 282.700 Personen, davon würden sich 64 Prozent in Wien befinden. Wenn ich jetzt mathematisch gut rechnen kann, sind 64 Prozent von 282.700 Personen 180.928 Personen. Habe ich jetzt richtig gerechnet? Ja, dann darf ich Ihnen sagen, die aktuelle Zahl des Jahres 2018, das ist auch in unseren Unterlagen nachzulesen, ist 142.571 Personen. Also auch hier irren Sie sich schon wieder um 40.000 Menschen! Aber, und das hätten Sie ja machen können, wenn Ihnen das so wichtig ist, es gibt auch schon die aktuellen Zahlen des Jahres bisher von 2019. Es gibt im Oktober 2019, also wo es im Jahr 2018 142.000 waren - Herr Kollege Seidl, jetzt aufpassen -, momentan 125.583 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Wenn Sie das auch noch im Detail wissen wollen: Die Ergänzungsleistungsbezieher, nämlich die Aufstocker, sind 72 Prozent, die bekommen nicht die volle Leistung. Den vollen Bezug bekommen lediglich 13 Prozent und 15 Prozent bekommen jene Personen, die im Regelpensionsalter sind oder dauerhaft arbeitsunfähig beziehungsweise Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende.

 

Wenn Sie es jetzt nach den Gruppen noch aufgeteilt haben wollen, weil Sie da ja auch geschrieben haben, die meisten sind ja diesbezüglich auch Ausländer, dann sage ich Ihnen das jetzt auch noch im Detail. Aber bevor ich zu dem komme, sogar noch eine Zusatzinformation: Für Kleinkinder, Kinder mit Schulpflicht sowie SchülerInnen sind es 34 Prozent, Jugendliche 9 Prozent, Erwachsene ab 25 41 Prozent, und für ältere und dauerhaft Arbeitsunfähige 16 Prozent. Drittstaatsangehörige, die das bekommen, sind 55.644, österreichische Staatbürger 66.266, also auch da haben Sie nicht recht. Und ich könnte Ihnen das jetzt auch noch weiter runterbrechen, aber Sie hätten es sich ja nur anschauen müssen. Auch hier sehen Sie bei den Statistiken, bei 18- bis 25-Jährigen geht die Statistik im Oktober und im heurigen Jahr hinunter. Bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ist diese Zahl ebenfalls ...

 

Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte um den Schlusssatz, Ihre Zeit ...

 

Abg. Kurt Wagner (fortsetzend): ... im heurigen Jahr merkbar runtergegangen. Und so schaut es auch in den anderen Statistiken aus.

 

Ich sage Ihnen noch einmal: Überlegen Sie sich, wenn Sie Anträge stellen, dass auch die Zahlen stimmen. Wir werden uns hier nicht beirren lassen. Wenn es eine gültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gibt, wird sie in Wien auch durchgeführt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen heute noch einen schönen Abend! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: So, das war jetzt ein langer Schlusssatz vom Herrn Kollegen Wagner. Der Herr Abg. Dr. Ulm ist am Wort, bitte schön.

 

16.31.34

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Kollege Wagner!

 

Sie haben ja ganz freundlich geschlossen, indem Sie uns jetzt einen schönen Abend gewünscht haben. Das spricht sehr für Sie, Herr Kollege. (Abg. Kurt Wagner: Ich bin ein freundlicher Mensch!) Was weniger für Sie spricht, das ist Ihre Vorstellung von der Bundesverfassung und die Vorstellung, wie der Bund und die Länder im Rahmen des Art. 12 der Bundesverfassung zusammenzuwirken haben. Sie haben da diesen Vergleich mit der Betriebsvereinbarung gebracht und so in Richtung FPÖ gesagt, na ja, wir haben uns da nicht geeinigt bei der Mindestsicherung mit dem Bund, der Bund und das Land. Wir hatten da eine unterschiedliche Meinung zu dieser Frage. Es hat Verhandlungen gegeben. Wir haben und nicht geeinigt. Wenn das so ist und das eine Seite nicht akzeptiert, dann bleibt es bei den alten Bestimmungen, sei es bei der alten Betriebsvereinbarung oder bei den alten Bestimmungen zur Mindestsicherung. (Abg. Kurt Wagner: Kann bleiben!) Und wenn es dem Bund nicht - das bestätigen Sie mir jetzt wieder, Herr Kollege - passt oder der Bundesregierung, dann sollen sie das Land klagen. Sehr geehrter Herr Kollege, so ist es nicht! Das entspricht nicht der Norm des Art. 12 B-VG, denn da steht drinnen, wie die Kompetenzen bei der Sozialhilfe verteilt sind. Da gibt es die Kompetenz der Grundsatzgesetzgebung des Bundes und die Kompetenz der Ausführungsgesetzgebung beim Land und der Vollziehung beim Land. Das heißt, der Bund ist berechtigt, ein Grundsatzgesetz zu erlassen, auch wenn es zu keiner Einigung mit dem Land kommt, und das Land ist verpflichtet, eine passende Ausführungsgesetzgebung zu erlassen.

 

Wo Sie recht haben, das ist, dass man natürlich seitens der SPÖ und aller Antragslegitimierten berechtigt ist, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen und natürlich dieses Grundsatzgesetz vom Verfassungsgerichthof prüfen zu lassen. In der Tat wissen wir nicht, wie diese Entscheidung ausgehen wird. Wir wissen auch nicht, ob sie im Dezember erfolgen wird oder ob sie im Jänner oder im Laufe des nächsten Jahres erfolgen wird oder wann auch immer. Das heißt, wir müssen jetzt einmal davon ausgehen, es gibt keine sofortige Aufhebung dieses Grundsatzgesetzes im Jahr 2019. Wenn dem so ist, es könnte auch noch anders kommen, dann ist das Bundesland verpflichtet, seine Bestimmungen zu verändern, denn dann werden nämlich die Wiener Bestimmungen mit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig. Und dann haben wir ein Problem, dann hat das Land ein Problem, dann hat der Herr (Abg. Kurt Wagner: Was machen die anderen sieben Bundesländer?) Stadtrat ein Problem. (Abg. Kurt Wagner: Was machen die anderen sieben Bundesländer?) Die anderen sieben Bundesländer haben sich nicht so apodiktisch festgelegt, wie Sie sich festgelegt haben (Abg. Kurt Wagner: Vorarlberg hat es schon gesagt!), und auch nicht, wie sich der Herr Stadtrat festgelegt hat, denn der hat ja noch viel was Ärgeres gesagt. Das ist jetzt schon wieder ein paar Monate her. Er hat gesagt, er denkt nicht daran, diese Grundsatzgesetzgebung zu vollziehen. Er denkt als Organ der Verwaltung nicht daran, diese Gesetze zu vollziehen. Ja, da kann ich nur sagen, er hat ein gestörtes Verhältnis zum Art. 18 B-VG. Und da wäre mir schon daran gelegen,

 

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