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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 76

 

vermeidung und Hilfe, die Armutsspirale zu verlassen, und dorthin soll es gehen. Das wird die Sozialhilfe Neu in ihrer Gesetzesvorlage nicht erreichen.

 

Ein weiteres Prinzip der Kinderkonvention ist, ich habe noch eines, Sie müssen sich keine Sorgen machen: 3. Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Unvergessen im schlechtesten Wortsinn in diesem Zusammenhang ist der Moment, als die ehemalige Bundesregierung den Entwurf zum Sozialhilfe-Neu-Gesetz präsentierte und die Sozialministerin - die Sozialministerin der Freiheitlichen! - doch glatt die extrem niedrigen Kinderrechtssätze schönredete. Plötzlich wurden den unfassbar geringen 43 EUR im Monat für das 3. Kind einer Alleinerzieherin oder eines Ehepaares dubiose Durchschnittswerte gegenübergestellt. Dabei kann wohl kein Kind verpflichtet sein, die eigenen geringen Geldmittel für Essen, Kleidung und Medikamente mit dem noch schlechter versorgten Geschwisterkind zu teilen. Das ist weder politisch sinnvoll noch praktisch in irgendeiner Form durchführbar. Moralisch ist es einfach nur zynisch und widerspricht in jeder Hinsicht den Kinderrechten und ganz besonders dem Prinzip, das Wohl des Kindes vorrangig zu beurteilen.

 

An dieser Stelle möchte ich gerne ein Zitat unserer Vizebürgermeisterin, meiner Vorgängerin als Sozialsprecherin der Wiener GRÜNEN, Birgit Hebein anbringen: „Der neue Gesetzesentwurf verletzt viele demokratische Grundsätze“, sagt sie. „Die angeblichen Familienparteien kürzen Geld für Familien und strafen damit Kinder und Ehepaare. Mit diesem absurden Vorschlag ist es möglich, dass Menschen gerade einmal ein Viertel dessen erhalten, was die absolute Untergrenze zum Führen eines menschenwürdigen Lebens ist.“ Damit meint sie die Obergrenzen, die im Gesetz festgehalten sind. Die Kürzungen werden alle betreffen. Besonders hart aber werden Familien, Kinder und Jugendliche davon betroffen sein. Diese schlimmen Befürchtungen wurden neben vielen Organisationen auch vom Netzwerk Kinderrechte geteilt. Im Schadensbericht dieser NGO zur Umsetzung der Kinderkonvention in Österreich wird eindringlich auf die Gefahr der Kürzungen hingewiesen. Für das 1. Kind ergibt sich damit eine Leistungshöhe von rund 215 EUR pro Monat, für das 2. Kind noch 130 EUR pro Monat, ab dem 3. Kind wären nur noch 43 EUR pro Monat vorgesehen. Zwar schlägt der Gesetzesentwurf eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kinder vor, die Gesamthöhe der kindesbezogenen Leistungen wird dadurch allerdings nicht erhöht. Insbesondere für Mehrkindfamilien, welche bereits jetzt von einer erhöhten Armutsgefährdung betroffen sind, ist von weniger im Monat zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auszugehen. Das ist die Diagnose des Netzwerks Kinderrechte, ergänzender Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Art. 44 Abs. 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Netzwerk Kinderrechte 2019.

 

2010 ist es mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelungen, endlich bundesweit einheitliche Standards in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung festzulegen. Damit einher ging ein Meilenstein in der Sozialgeschichte, nämlich die Inklusion von BezieherInnen der Sozialhilfe in die Krankenkassen. Und ich finde es besonders bemerkenswert, dass wir heute einen Antrag haben, der das für die Zukunft wieder auflösen soll. Die Sonderkrankenscheine, die mit den Sozialzentren abzurechnen waren, waren damit Geschichte. Davor musste jeder Armutsbetroffene extra mit einem Spezialkrankenschein zuerst ins Sozialamt gehen und dann diesen auch beim Arzt vorweisen und war damit immer als Armutsbetroffener ausgezeichnet. Das konnte mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelöst werden. Und jetzt kriegen wir wieder den Hinweis, dass zu wenig Krankenversicherung da wäre. Seitdem sind alle mit der inklusiven e-card verbunden und können nicht mehr auseinandergehalten werden, wenn sie beim Arzt vorsprechen, was ich für ein besonderes Ziel halte. Warum also sind die Zahlen der BezieherInnen gestiegen? Das war eine Frage, ich weiß jetzt nicht mehr genau, von wem vorher, ich glaube, vom Herrn Krauss. Wien hat einfach die Dringlichkeit zum Handeln im Bereich der Mindestsicherung erkannt.

 

Mit dem Beginn der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ging auch der Wunsch einher, das Tabu Armut ein Stück weit zu durchbrechen. Die Österreichische Armutskonferenz, ein Zusammenschluss namhafter Hilfsorganisationen, spricht in diesem Zusammenhang immer von der „Non take up“-Rate, also der Rate derer die, obwohl anspruchsberechtigt, die Leistung nicht abholen, um ihre Armut nicht vor den Nachbarn zeigen zu müssen. Diese „Non take up“-Rate hilft, sichtbare Armut gerade in ländlichen, kleinen Strukturen zu verstecken und zu tabuisieren. Wien hat natürlich bei sozialen Problemen auch mit einem Großstadtfaktor zu tun. Das heißt natürlich, in allen städtischen Zusammenhängen zeigen sich auch mehr Personen, die armutsbetroffen sind. Es kommen Menschen aus dem ländlichen Raum nach Wien, und das sind auch Österreicher und Österreicherinnen, um hier in Anonymität leben zu können, gerade auch, wenn sie weniger haben. Steigende Zahlen von Menschen, die Mindestsicherung in Anspruch nehmen, werden deshalb auch von der Armutskonferenz als Zeichen für eine Enttabuisierung der eigenen Armut gewertet und sind damit insofern positiv. Unser Ziel muss es nämlich sein, dass möglichst alle Bedürftigen auch die Leistungen, die ihnen zustehen, erreichen. Das scheint mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelungen zu sein. Dazu kam, und das wissen Sie alle, 2008 auch eine weltweite Finanzkrise, die sich in der Folge stark auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat und bis heute noch spürbar ist und es nicht leichter macht, Arbeitsstellen zu finden. Eine weitere Ursache für die steigende Inanspruchnahme seit 2010 ist damit erleuchtet. Darauf folgt 2011 mit der Bildung der Regierungskoalition in Wien die Erhöhung der Richtsätze für Kinder. Jedes Kind in Wien hat gleich viel Wert, und es gibt, ganz anders als im Sozialhilfegesetz, derzeit keine Kinderstaffelung in Wien. Darauf sind wir auch stolz, weil jedes Kind in Wien soll gleich viel Geld haben, um sein Leben leben zu können.

 

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