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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 76

 

der. (Abg. Armin Blind: Permanenten Verfassungsbruch begehen Sie!) - Die Prinzipien der Kinderrechtskonvention sind folgendermaßen, ich zitiere: Das Recht auf Gleichbehandlung, kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, seiner Religion oder Hautfarbe, seiner Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. Das hat Österreich mit der Kinderrechtskonvention ratifiziert. (StR Maximilian Krauss: Wir unterstützen Kinderrechte!) Auch das wurde vom damaligen Bundespräsidenten unterschrieben. (Ruf bei der FPÖ: Van der Bellen hat das Gesetz unterschrieben! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mit ihrer Dringlichen Anfrage versuchen Sie, wieder einmal einen Keil in die Wiener Bevölkerung zu treiben. Mutwillig wird hier plötzlich von Fremden gesprochen. Mutmaßlich meinen sie Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Menschen nicht hier in Wien geboren wären oder hier aufgewachsen sind und damit Wien auch als ihre Heimat wahrnehmen und sehen. Genau genommen ist es in Wahrheit so, und das wissen Sie, Kollegen von der FPÖ, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz sehr wohl klare Voraussetzungen kennt, wer bezugsberechtigt ist und wer nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen. Es sind österreichische StaatsbürgerInnen und Menschen, die Ihnen rechtlich gleichgestellt sind, die Mindestsicherung beziehen und niemand anderer hier in Österreich und auch in Wien.

 

Grundvoraussetzung der Unterstützung ist, dass sie den Lebensmittelpunkt in Wien haben, dass also nicht das Geld irgendwo ins Ausland fließt, wie Sie vorher behauptet haben, und natürlich, dass es einen Bedarf an Unterstützung gibt und dass es keine Unterstützung aus anderen gesetzlichen Ansprüchen oder Leistungen durch Dritte gibt. Das wissen Sie auch, und warum Sie das hier ständig falsch behaupten, ist mir ein Rätsel.

 

Kehren wir zu den Grundlagen der Kinderrechtskonvention zurück, die wir seit drei Jahrzehnten festgehalten haben. Das Recht auf Leben und Entwicklung ist ein weiteres Grundgesetz der Kinderrechtskonvention, und in diesem steht - ich zitiere: Jedes Land verpflichtet sich, im größtmöglichen Umfang die Entwicklung aller Kinder zu sichern. Da sind wir wieder bei der ureigensten Aufgabe einer Gesellschaft, eines Staates, auch des Staates Österreich angelangt. Allen Kindern soll eine gute Entwicklung gewährt werden, das sind nämlich alles unsere Kinder und unsere Zukunft, die hier leben, wie eine NMS-Direktorin kürzlich sagte. Für eine gute Entwicklung braucht es zweifelsohne eine grundlegende materielle Absicherung für jedes Kind. Sollten Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu in der Lage sein, so ist das Land Wien dazu verpflichtet, laut Kinderrechtskonvention und auch darüber hinaus, für diese Grundlagen zu sorgen. Im derzeit gültigen Wiener Mindestsicherungsgesetz findet sich deshalb gleich zu Beginn die Zielsetzung ganz klar und deutlich wieder. Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere volljähriger Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitmöglich zu fördern. Und die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

 

Sehen wir uns im Gegensatz dazu die sogenannte Sozialhilfe Neu und deren Zielsetzungen an, so ist von Armutsbekämpfung und sozialer Inklusion in diesem Gesetz nichts zu finden. Zitat: Leistungen der Sozialhilfe Neu aus öffentlichen Mitteln sollen erstens zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen, zweitens integrationspolitische und fremdenpolitische Ziele berücksichtigen und drittens insbesondere die Wiedereingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitmöglich fördern. Hier steht keine Armutsvermeidung und auch keine andere Form der Absicherung.

 

Warum ist das so relevant in dem Zusammenhang? - Weil Kinder und Jugendliche in Wien vielfach leider in armutsgefährdeten Haushalten leben. Ganz konkret liegen die genauen Daten zur Mindestsicherung in umfassender Form öffentlich für alle Interessierten einsehbar vor, und zwar immer aktuell. Ende Oktober 2019 - so aktuell sind die vorliegenden Zahlen, die könnten Sie auch auf der „wien.gv.at“-Seite finden, es sind die vorliegenden Zahlen der Magistratsabteilung 40 -, waren 34 Prozent, das ist ein Drittel aller BezieherInnen von Mindestsicherung, Kinder und Jugendliche. Das heißt, diese können Sie nicht sofort in den Arbeitsmarkt integrieren, auch wenn Sie gerne wollen. 42.589 Kleinkinder, Kinder mit Schulpflichten sowie SchülerInnen bis 21 Jahren erhielten Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. Jugendliche ohne Schulbesuch zwischen 15 und 25 stellten rund 9 Prozent, also 10.932 Personen dar. - Das war ein Zitat aus einem Leistungsüberblick der Wiener Mindestsicherung Oktober 2019. Diese 9 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Geburtstag sind uns hier im Land Wien ein ganz besonderes Anliegen.

 

Zusätzlich zu den speziellen Maßnahmen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes erfolgt im Frühjahr 2020 die Eröffnung eines gemeinsamen One Stop Shops von der MA 40 und dem AMS in Wien Meidling - auch davon haben Sie schon gehört - das U25 - Wiener Jugendunterstützung.

 

Dabei geht es um gezielte Betreuung und Förderung dieser Zielgruppen, um diese mit Angeboten langfristig im Arbeitsmarkt zu integrieren und dorthin muss es gehen, wenn wir Leute aus der Armut holen wollen. Diese jungen Wiener und Wienerinnen verdienen einfach eine Chance, auch wenn sie in Armut geboren sind, um ihre Talente und ihre Fähigkeiten in der Gesellschaft einbringen zu können und damit letztlich langfristig für sich selbst sorgen zu können. Das stellt einen unschätzbaren wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar. Das ist nachhaltige Armuts

 

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