Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 76
Zu den Einwänden, die Kollege Pawkowicz gemacht hat: Beim ersten Punkt liegst du nicht ganz richtig. Diese Verordnungsermächtigung richtet sich nicht an den Stadtrat, sondern an die Landesregierung. Es sind nicht alle dabei, ihr seid da, wenn auch nicht mehrheitsmäßig, aber auch dabei. Das ist also einmal ein Unterschied. Und da geht es einfach darum, dass man, wenn Leute verstorben sind, die Liste berichtigt. Es ist zwar eine traurige Aufgabe, aber eine notwendige. Ich glaube nicht, dass man da zu weit geht. - Das ist das eine.
Das Zweite ist das mit dem Zustellungsbevollmächtigten: Wir hatten also den Fall, dass ein Wähler sein Wahlrecht nicht nutzen konnte, weil seine bei der Post hinterlegte Wahlkarte fälschlicherweise an eine andere Person ausgehändigt worden war. Soweit ich mich erinnern kann, waren das die gleichen Familiennamen oder irgendetwas, und die haben dann nicht genau geschaut. Das konnte passieren. Es ist kein Vorsatz dabei gewesen, sondern in Wahrheit eine kleine Schlamperei mit relativ großen Folgen, denn wenn jemand quasi sein Wahlrecht verliert, ist das schon eine große Folge. Irrtümlich hat dann diese Person die Wahlkarte verwendet und unterschrieben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde zurückgeschickt. Der eigentliche Wahlberechtigte ist dann hingegangen und hat gesagt: Wo ist meine Wahlkarte? - Da hat man festgestellt: Na, die ist schon konsumiert. Das konnte man auch nicht mehr rückgängig machen, weil das eben nicht geht. Das saniert man jetzt mit dieser Duplikatslösung: Künftig kann einem Wähler oder einer Wählerin im Fall der Verwendung einer Wahlkarte durch eine dritte Person ein Duplikat ausgestellt werden, vorausgesetzt, diese Wahlkarte wurde von der Behörde sichergestellt, damit natürlich eine Doppelwahl ausgeschlossen ist. Das ist etwas, das man schon in den Griff bekommt. Das wird bei über den Daumen gepeilt eine Million oder sogar mehr Wahlberechtigten, die wir haben, nicht oft vorkommen, und da, finde ich, ist es eine angemessene Form.
Das jetzt zu meiner Presseaussendung. Diese war nicht, weil wir angefressen waren, weil wir 40 Minuten länger sitzen mussten, das weise ich noch einmal zurück, sondern da haben wir uns auf den Vorschlag RSa-Brief bezogen. Jetzt muss man sich vorstellen, 266.000 Personen haben bei der letzten Nationalratswahl eine Wahlkarte beantragt, 266.000! Ist es jetzt sozusagen ein adäquates Mittel … (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) - Das ist eine Güterabwägung, wir können uns ja anders treffen, aber es ist eine Güterabwägung. Geht man wirklich auf Grund ganz, ganz weniger Fälle, die vielleicht hier betroffen sein könnten, so vor, dass man in 266.000 Fällen statt dem an sich schon bewährten RSb-Brief einen RSa-Brief vorschreibt, mit all den zusätzlichen Kosten, dem ganzen zusätzlichen Aufwand, den zusätzlichen Schwierigkeiten? - Da, glaube ich, hat sich der Bund bisher immer dafür entschieden, RSb-Briefe vorzuschreiben und wir in Wien haben auch RSb-Briefe. Das war der einzige Unterschied zwischen euch und uns, dass wir gesagt haben, wir halten das mit den RSa-Briefen für falsch, weil wir auch vermuten, dass durch den zusätzlichen Aufwand vielleicht auch weniger Leute die Wahlkarte dann in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall aber wird es um vieles teurer. (Abg. Armin Blind: Demokratie hat ihren Preis!) - Demokratie hat ihren Preis, da haben Sie recht, aber man muss abwägen, wofür der Preis gezahlt wird und ob das Ganze sozusagen adäquat ist. Wir haben uns eben zur Meinung durchgerungen, es wäre nicht adäquat, wenn wir jetzt immer RSa-Briefe vorschreiben würden, und ich glaube, dass wir hier die richtige Entscheidung getroffen haben. - Das nur dazu. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich meine, dass man schon sagen muss, dass die Briefwahl insgesamt eine Verbesserung der Wahlbeteiligung gebracht hat, dass das ein Instrument ist, das mehr Demokratie gebracht hat. Das sage ich Ihnen als Angehöriger einer Fraktion, die lange Zeit ihrer Geschichte der Briefwahl skeptisch gegenübergestanden ist, weil wir gedacht haben, da könnten Manipulationen, und so weiter passieren und das geheime Wahlrecht könnte beeinträchtigt werden. Wir haben also von 1889 bis ungefähr in die 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts eine skeptische Einschätzung der Briefwahl gehabt. Wir haben sie dann aber stufenweise mit eingeführt und sind draufgekommen, es sind die Vorteile wesentlich größer als die Nachteile. Deshalb sind wir für die Briefwahl in dieser Form, wie wir sie jetzt durchführen, nämlich mit einem sehr, sehr hohen Sicherheitsgrad und einem ganz, ganz niedrigen Unsicherheitsgrad. Deshalb halten wir diese Briefwahl für richtig und für wesentlich demokratischer, als wenn man sie wieder abschaffen oder zurückdrängen würde. Das muss einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Was haben Sie noch gesagt? - Sie haben das mit dem Zustellungsbevollmächtigten gesagt. Ich danke, dass Sie uns auf diese Unschärfe hingewiesen haben, das ist durchaus ein positiver Beitrag der Opposition im Gesetzwerdungsverfahren. Es ist so, dass sie im Bund noch immer die andere Lösung haben und wahrscheinlich trotzdem damit leben werden, aber wir haben es besser, wir haben es also genauer definiert. (Ruf bei der FPÖ: Dank gebührt Kollegen Blind!) - Von mir aus danken wir dem Kollegen Blind tatsächlich. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Es ist so, dass wir natürlich auch den Beamten der Frau Dr. Bachofner und ihrem Team danken, dass sie auch in dem Abänderungsantrag, den Sie geschickt haben, noch zwei kleine Fehler entdeckt haben (Oh-Rufe bei der FPÖ.), die wiederum wir verbessert haben. Das muss man schon auch dazusagen. Danke, Frau Dr. Bachofner und ihrem Team (Beifall bei SPÖ und ÖVP.), dass sie auf das draufgekommen sind. Ich glaube zumindest, das war sie, oder nehmen wir es einmal an, es könnte auch jemand anderer gewesen sein, das habe ich jetzt nicht im Detail verfolgt.
Faktum ist jedenfalls, dass wir die jetzige Reform der Wahlordnung beschließen werden. Ich bedaure, dass auf Grund dieser zwei wirklich eher geringeren Einwände der FPÖ die FPÖ nicht mitstimmt, bin aber trotzdem zuversichtlich, dass das eine gute neue Wahlordnung ist und danke auch dafür, wie sie zustande gekommen ist, weil
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