Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 76
recht, die Wahlkarte ganz persönlich zuzustellen, um damit zu verhindern, dass diese vielen Beispiele vorkommen, von denen wir von den Wahlbehörden, von der Polizei, teilweise auch aus Zeitungsberichten wissen. Wenn sich zum Beispiel dann vor Vereinslokalen oder Gebetshäusern die entsprechenden Ansammlungen von Wahlkarten sammeln, weil die halt mit einer Vollmacht abgeholt werden, wo einer gleich einmal 20, 30, 40, 50 Vollmachten hat und ein großes Paket an Wahlkarten abholt. Man kann dann darauf spekulieren, dass auch tatsächlich jeder einzeln, wie es sich gehört, persönlich gewählt hat. Daher keine Duplikatsausstellung!
Der letzte Punkt meiner Kritik betrifft die Zustellbevollmächtigten, und ich danke in dem Fall allen Fraktionen und insbesondere Herrn Kollegen Stürzenbecher, dass er das so wohlwollend aufgenommen hat und wir da einen gemeinsamen Abänderungsantrag einbringen. Man sieht, Demokratie wirkt dann doch. Auch wenn Diskussionen lange dauern, aus den 40 Minuten, die Armin Blind zu Recht im Ausschuss gesprochen hat, ist dann doch auch etwas Wichtiges und Wertvolles herausgekommen. Es gab nämlich im Initiativantrag - das ist eines der Probleme von Initiativanträgen - einen ganz kapitalen Fehler, nämlich bei den Zustellbevollmächtigten. Im gesamten Wahlrecht ist die Rede davon, dass Personen als Behörde einer bestimmten Altersgrenze unterliegen, wenn sie nämlich zum Beispiel im Sprengel als Wahlbeisitzer sitzen, müssen sie wahlberechtigt sein, es gibt ganz klare Spielregeln für die Leute, die wir zur Wahl anstellen dürfen. Wenn es aber dann darum geht, wer überhaupt die Kandidatinnen und Kandidaten einreichen darf, wer also zustellberechtigt für eine Partei ist, da hat der ursprüngliche Initiativantrag, auf gut Wienerisch, den Bock abgeschossen - (erheitert) wohlgemeint, aber im Ergebnis haarsträubend.
Es ist nämlich im ursprünglichen Initiativantrag gestanden, dass die bisher notwendige volle Geschäftsfähigkeit dieser Person nicht mehr gegeben sein muss. Das Wort „voll“ wurde gestrichen und unterschreiben muss das die Person auch nicht mehr. Das hätte im Ergebnis dazu geführt, dass theoretisch auch Siebenjährige bereits als Zustellbevollmächtigte hätten handeln dürfen. Herr Blind hat darauf hingewiesen, das ist im Ausschuss noch entsprechend belächelt worden. In der Zwischenzeit hat aber dann doch ein Umdenken stattgefunden, und so freue ich mich, dass wir wenigstens in diesem Punkt eine Reparatur eines offensichtlichen Fehlers vornehmen können.
Ich darf den gemeinsamen Abänderungsantrag der Landtagesabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Mag. Nicole Berger-Krotsch, beide SPÖ, weiters David Ellensohn, GRÜNE, Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, ÖVP, Armin Blind, Mag. Dietbert Kowarik, Mag. Alexander Pawkowicz, FPÖ sowie Christoph Wiederkehr von den NEOS einbringen. Ich werde ihn jetzt nicht noch einmal vorlesen, aber dieser Abänderungsantrag aller Fraktionen repariert sozusagen diesen offenkundigen Irrtum im ursprünglichen Initiativantrag, und es wird festgestellt, dass neben der reinen Geschäftsfähigkeit, die aber grundsätzlich auch für Kinder gilt, selbstverständlich auch die Wählbarkeit der Person ein Kriterium ist. Damit, glaube ich, sind wir mit dieser Formulierung sogar ein bisschen besser dran als die Nationalratswahlordnung, weil wir sowohl auf die Geschäftsfähigkeit als auch auf die Wählbarkeit abzielen.
In diesem Sinne werden wir dem gemeinsamen Abänderungsantrag zustimmen, um das Wahlrecht da ganz grundsätzlich zu reparieren. Den Initiativantrag selbst werden wir aber ablehnen, weil wir die beiden anderen Punkte - nämlich Verordnungsermächtigung und Duplikatsausstellung - ganz grundlegend weiterhin kritisieren und für zu weitgehenden halten. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich muss einmal zu meinem Vorredner sagen, dass ich die Debatte zu diesem Gesetzesvorschlag durchaus positiv einschätze und auch das Vorbringen der Opposition, insbesondere der FPÖ, im Ausschuss als solches positiv einschätze. Es stimmt also nicht, dass wir beleidigt gewesen wären, weil es 40 Minuten länger dauert. Nein, nein, nein! (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Die Presseaussendung!) - Die Presseaussendung hat sachliche Gründe, aber ganz grundsätzlich würde ich mir wünschen, dass die Opposition, und insbesondere die FPÖ, die Regierungspläne immer mit einer so hohen Sachlichkeit kritisieren würde wie in diesem Fall und nicht wie in anderen Fällen, wo man - damit ich jetzt nicht das Klima zusammenhaue - weniger sachlich vorgeht. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Ich komme beim nächsten Bauausschuss darauf zurück!) Ganz grundsätzlich halte ich das für richtig. Es waren das auch gut durchdachte und seriöse Einwände, wenn ich auch nicht jedem einzelnen zustimmen kann.
Ich möchte aber, bevor ich auf Ihre Einwände eingehe - leider hören uns im Publikum nicht mehr sehr viele zu, aber vielleicht doch vor dem Bildschirm -, sagen, worum es bei der Novelle überhaupt geht. Es geht bei dieser Novelle - das ist von meinen Vorrednern nicht gesagt worden - schon auch um gewisse Anpassungen an das Bundesrecht. Es geht darum, dass die Ausschlussgründe beim passiven Wahlrecht an die Bundeswahlvorschriften angepasst werden. Das heißt, es wird jemand vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er zu einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten oder zu einer bedingten Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt worden ist. Das ist also gleich wie bei den Beamten, und das ist meiner Ansicht nach eine durchaus gerechtfertigte Vorgangsweise. Da sind Bagatelldelikte nicht umfasst, sondern wirklich schon mittlere bis leicht schwere Delikte, die hier dann zum Tragen kommen werden.
Das Zweite ist, dass wir eine Anpassung an das Zentrale Wählerregister des Bundes vorgenommen haben, und das Dritte - wir erinnern uns alle an die Bundespräsidentenwahl -: die Wahlkarte jetzt ohne Lasche, das ist sehr wichtig.
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