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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 76

 

nen Ausnahme: In Zukunft soll eben, abweichend von der Nationalratswahlordnung wohlgemerkt, in Wien für den Fall einer Wahlwiederholung eine sogenannte Verordnungsermächtigung gelten, das heißt, es gibt dann eben nicht mehr die Spielregeln in aller Detailliertheit, wie sie hier im Gesetz stehen, sondern der Verordnungsgeber - (sich zu Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky umwendend) in dem Fall mutmaßlich der Herr Stadtrat da hinter mir - legt dann die Spielregeln fest. Das sehen wir, um es nur in aller Kürze zu sagen, als ausgesprochen kritisch. Die Details dazu hat mein Kollege Blind im Ausschuss schon entsprechend dargelegt.

 

Der zweite große Brocken ist die Duplikatsausstellung. Auch das haben wir groß diskutiert, das ist vor allem jener Punkt, den mein nachmaliger Redner in der Presseaussendung schon erwähnt hat. Die Duplikatsausstellung kommt vordergründig als eine Erleichterung daher. Worum geht es bei der Duplikatsausstellung? Es geht darum, dass es da eine Bestimmung beim Ausstellen von Wahlkarten gibt: Wenn in Zukunft eine Wahlkarte ausgestellt wird, dann soll es, wenn sie fehlerhaft ausgestellt wurde - namentlich heißt es da nämlich, wenn sie „nachweislich durch eine dritte Person zugeklebt oder unterschrieben wurde“, also nachweislich von jemandem Falschen unterschrieben worden ist -, in Zukunft die Möglichkeit geben, diese Wahlkarte auszutauschen.

 

Begründet wird das damit - auch da wieder auf ausdrückliche Nachfrage von Kollegen Blind im Ausschuss -, dass es geheißen hat, es gab einige wenige Einzelfälle, wo das tatsächlich passiert ist, dass zum Beispiel eine Wahlkarte falsch zugestellt worden ist und dann jemand Falscher gewählt hat. Nun, dazu ist zu sagen, dass eben dieses persönliche, geheime und freie Wahlrecht, das wir haben, eines ist, wo es darum geht, den Wähler persönlich dieses Wahlrecht ausüben zu lassen, wo es darum geht, dass eben sichergestellt wird, dass in unserer Demokratie wirklich nur derjenige, der dieses Wahlrecht hat, es auch ausüben soll.

 

Jede Möglichkeit, die Missbrauch und Missbrauchsmöglichkeiten schafft, gilt es abzudrehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Mit einer Duplikatsausstellung schaffen wir - und das ist nicht nur unsere Meinung, sondern das sehen auch zahlreiche Verfassungsrechtler in diesem Sinne - eine weitere Missbrauchsmöglichkeit. Wenn wir dann hören, dass es ohnehin nur einzelne ausgewählte Fälle gegeben hat, wo das passiert ist - im Verhältnis zu diesen vielen Hunderttausenden Wahlkarten, die ausgestellt worden sind -, dann ist in diesem Fall jedenfalls der Vorteil nicht annähernd so groß wie die Möglichkeit des Missbrauchs, die damit geschaffen wird, und damit ist auch in dieser Hinsicht qualitativ die Duplikatsausstellung jedenfalls ganz klar abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.) - Ich bedaure, dass das wieder einmal so ein trockenes Thema ist, (erheitert fortsetzend) sonst ist es die Bauordnung, jetzt ist es halt einmal das Wahlrecht. Ich versuche es aber noch mit einigen Beispielen.

 

Wir haben eine Möglichkeit zitiert, wie man das umgehen könnte, wie wir mehr Rechtssicherheit schaffen, um auch diese Missbrauchsmöglichkeit bei der Duplikatsausstellung hintanzuhalten. Da haben wir verschiedene Vorschläge gemacht, die als offene Diskussionspunkte im Raum stehen, reden wir darüber, wie zum Beispiel die Einführung eines zusätzlichen Wahltages. Das gibt es bereits probeweise in einzelnen Bundesländern. Warum braucht man eine Wahlkarte? Weil man am Wahltag nicht da ist. Wenn es einen zweiten Wahltag gibt - einen Tag vorher, eine Woche vorher, jedenfalls zu einem anderen Zeitpunkt -, habe ich schon einige Personen zusätzlich erreicht. Oder die Möglichkeit, die es derzeit noch nicht gibt, bei Ausstellung einer Wahlkarte direkt wählen zu können und sie auch sofort wieder zurückzugeben. Auch diese Möglichkeit gibt es derzeit nicht. Man kann die Wahlkarte entgegennehmen und im Sinne einer Briefwahl in einen Postkasten hauen, aber ich darf sie nicht wieder der ausstellenden Behörde in die Hand drücken. Auch das könnte, als einer von mehreren Vorschlägen, eine mögliche Erleichterung sein. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) - Also (erheitert), der Kollege schaut so!

 

Ein dritter Vorschlag, den Kollege Blind gemacht hat, war, zu sagen, in jenen Fällen, wo diese persönliche Übergabe der Wahlkarte nicht möglich ist, muss es eben die Möglichkeit geben, dass die Post diese Wahlkarte persönlich zustellt, wohlgemerkt persönlich zustellt. Derzeit erfolgt die Zustellung mittels eingeschriebenen Briefs und der darf, wie wir alle wissen, vom Nachbarn entgegengenommen werden, von der kleinen Schwester entgegengenommen werden, von der Schwiegermutter entgegengenommen werden, vom Hausmeister entgegengenommen werden, von wem auch immer. Der eingeschriebene Brief muss nicht persönlich entgegengenommen werden.

 

Es gibt im Zustellgesetz die Möglichkeit „zu eigenen Handen“ zuzustellen, RSa-Zustellung heißt es im allgemeinen Wortlaut. Die ist gar nicht so besonders, die gibt es nämlich in vielen anderen Gesetzen auch, wo sie selbstverständlich mehr Rechtssicherheit schafft. Ich darf beispielsweise an das Mietrechtsgesetz erinnern, weil Ihnen das Wohnen selbstverständlich und zu Recht ein wichtiges Anliegen ist. Im Mietrecht muss jede Kündigung vom Gericht eigenhändig zugestellt werden. Warum? Damit da eben die Rechtssicherheit im höchsten Maße gegeben ist.

 

Eine Kündigung darf man nicht einfach so zustellen, sie muss eigenhändig an denjenigen, der gekündigt wird, übergeben oder zugestellt werden. Das gibt es also. Oder wenn es darum geht, Reisepässe anzufordern: Wenn Sie heute einen Pass anfordern, würde niemand auf die Idee kommen, zu sagen, der Reisepass, das ist ein hundsmiserabler Service, denn ich muss da einmal persönlich zur Behörde gehen. Nein, es ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, gerade bei so einem wichtigen Dokument, dass der Pass einmal die Person, die ihn bekommt, sehen muss, nach der alten Regelung entweder beim Bestellen oder beim Abholen, nach der neuen Regelung jedenfalls beim Bestellen - etwas, was aus meiner Sicht dem Service da keinen Abbruch tut.

 

Es kann jederzeit auch da die Möglichkeit bestehen, gerade bei so einem wichtigen Recht wie dem Wahl

 

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