Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 76
auch in den umliegenden Bundesländern nicht mehr handhabbar ist. Wir haben seit dem Jahr 2010 auch die Diskussion mit Wildschweinzäunen, weil irrsinnige Schäden produziert werden, und hatten meines Wissens auch in den letzten zwei Jahren mehrere Polizeieinsätze, wo Wildschweine zu nahe an bewohnte Gebiete gekommen sind und somit auch die Bevölkerung Wiens gefährden.
Hier gilt es natürlich, eines zu sagen: Ja, das erste Gesetz, das die Stadtregierung eingebracht hat, oder die Regierungsfraktionen, ist schon ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zweiter Schritt, deswegen haben wir auch um Zustimmung zu der weiteren Vorgangsweise gebeten, was die Nachtzielgeräte betrifft, und der dritte Schritt, da muss ich sagen: Ja, Jagd verbindet offensichtlich bei vielen Themen, bei vielen Themen ist es so, dass wir keine All-Parteien-Anträge schaffen, hier in diesem Fall haben wir es geschafft. Der Parlamentarismus lebt, wir werden allen drei Anträgen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Holzmann.
Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin!
Vielleicht einmal etwas Grundsätzliches zum vorliegenden Entwurf der Gesetzesnovelle: Die Probleme sind ja bekannt, die es hier überwiegend mit Wildschweinen im Bereich des Schwarzwildes da oder dort in den Randbezirken der Stadt gibt. Das ist natürlich auch der Grund gewesen, warum es zu dieser Gesetzesänderung kommen soll. Es soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, in Jagdruhegebieten sinnvolle Maßnahmen nicht nur bei Gefahr im Verzuge, das heißt, wenn es um die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit von Menschen geht, sondern darüber hinaus, wenn es um sonstige wichtigen öffentlichen Interessen geht, schnell und effizient Maßnahmen zu setzen. Unter anderem soll auch das Vertreiben und Verscheuchen von Wild in nach § 9 des Jagdgesetzes bezeichneten Grundflächen, wie etwa bei öffentlichen Parkanlagen, durch Organe des Magistrats und nicht nur oder zusätzlich zu den Jagdausübungsberechtigten ermöglicht werden, um erforderliche Maßnahmen zu setzen.
Diese Maßnahmen sind auch notwendig geworden, da Beobachtungen gezeigt haben, dass das Wild zunehmend keine Hemmungen hat, in besiedeltes, bewohntes Gebiet vorzudringen. Ich denke, das wird zukünftig auch eine Herausforderung werden, wo es entsprechende Mittel und Maßnahmen gibt, um dem dementsprechend begegnen zu können, weil tatsächlich auch mit Zunahme von Problemfällen in diese Richtung gerechnet werden muss.
Darüber hinaus ist zu sagen - die Frau Kollegin Olischar, glaube ich, hat es angesprochen -, betreffend die Prüfung, dass es hier zur Vereinfachung kommen soll, allerdings nicht vom Inhalt her, sondern nur vom organisatorischen Ablauf her, dass es auch praktikabler sein soll, die Jagdprüfungen abzulegen. Wir haben in dem Gesetzesentwurf auch festgelegt, dass künftig die Bejagung mit Schalldämpfern möglich sein soll, auch mit der Überlegung, Gehörschäden sowohl vom Jäger als auch vom Jagdhund möglichst hintanzuhalten.
Was heute noch nicht gesagt wurde, ist auch die Erweiterung des Begriffs von Behindertenhund auf Assistenzhund, dass man hier den Begriff weiter fassen möchte, um hier mehr einbinden zu können.
Sehr ausführlich hat sich die Kollegin Emmerling dem Thema Trophäenschau gewidmet, vielleicht nur zur Klarstellung: Es ist ja nicht so, dass es künftig keine Trophäenschau mehr geben darf, sondern dass die Verpflichtung für den Jagdverband entfällt, diese Trophäenschau jeweils bis zum 31. März des Jahres machen zu müssen. Und ob da jetzt wirklich Rückschlüsse auf Grund der Trophäen zu ziehen sind oder nicht, ich glaube, da streiten sich Experten. Aber wie auch immer, es ist ja weiterhin möglich, entsprechende Trophäenschauen zu veranstalten, nur diese dazu Verpflichtung soll entfallen.
Damit bleibt mir nur mehr, zu den zwei Anträgen kurz Stellung zu nehmen: Zum einen zum Abänderungsantrag, der eigentlich ja bereits speziell ausformuliert wurde, wo wir seitens unserer Fraktion nicht zustimmen können. Allerdings, es wurde ja schon das Motto „Die Jagd vereint.“ erwähnt, das sehe ich vielleicht ein bisserl distanzierter, aber es mag so sein, jedenfalls gibt es hier heute einen All-Parteien-Antrag, zu dem es auch breite Zustimmung gibt, sich dem Thema der Jagd bei Nacht mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln zu widmen -, in Form eines Runden Tisches oder wie auch immer, um, wie bereits erwähnt, künftig gegen die Herausforderung von Wildtieren, die immer mehr in das Stadtgebiet hereindrängen, entsprechende Maßnahmen zu treffen, und das mit entsprechendem gesetzlichen Hintergrund, dass es ein gutes Miteinander auch von Mensch und Wild und Tier in der Stadt geben kann.
Und abschließend, bevor ich es fast vergesse, darf ich natürlich den All-Parteien-Antrag betreffend Ausübung der Jagd bei Nacht einbringen: „Schwarzwild ist auf Grund des Naherholungsdrucks immer schwerer zu bejagen. Für die Jägerschaft bedeutet dies eine mögliche Erschwernis, ihrem gesetzlichen Auftrag in Wien nachzukommen. Die Verwendung von Lampen bei der Schwarzwildbejagung sowie künstliche Nachtzielhilfen, zum Beispiel Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler wie etwa Restlichtverstärker, beim Abschuss von Schwarzwild, um selbst in den Phasen schlechter Lichtverhältnisse Wildschweine besser bejagen zu können, stellt eine Möglichkeit dar, die Jagd zu erleichtern. Das Land Wien wird aufgefordert, die genannten Möglichkeiten sowie die Voraussetzung der Maßnahme umfassend zu prüfen, hierbei soll die Erfahrung der zuständigen Stellen sowie des Wiener Landesjagdverbandes eingeholt werden.“ - Ich darf diesen Antrag einbringen und darf mich noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin
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