Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 76
konzept zur Diskussion zu stellen, nämlich das Fachkonzept Zentren. Ihrer Annahme, dass es hier keine Kontrolle gibt, widerspreche ich. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Keine verbindliche!) - Verbindlichkeit auch in diesem Fall, denn es sind verbindliche Richtlinien nach innen und sie spiegeln sich bei den Flächen- und Bebauungsplänen wider. Ich erinnere nur an die letzte Stadtrechnungshofdiskussion, an den letzten Ausschuss. Genau da haben wir über das Fachkonzept Partizipation gesprochen, das zum Beispiel der Rechnungshof sehr ernst nimmt - Stichwort Kontrolle. Das möchte ich hier nur anführen.
Zur Frage Kulturerbe: Ich baue, ganz offen gesagt, auf den wirklich sehr, sehr ausführlichen Managementplan, der jetzt hier im Frühjahr bereits diskutiert wurde, glaube ich, im Juni im Ausschuss beschlossen wurde, wo mir jetzt schon ein detaillierter Plan vorliegt. Herr Landtagspräsident Woller könnte hier ausführlicher darüber erzählen. Ich halte das für einen sehr vernünftigen gangbaren Weg, diesen Managementplan zu verfolgen, der breitest angelegt ist und, ich gehe davon aus, gravierende Auswirkungen auch auf Wien haben wird. Da bitte ich Sie definitiv, sich im Interesse der Stadt in der einen oder anderen Form auch daran zu beteiligen, weil wir hier gute Grundlagen erarbeiten.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-1002001-2019-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde gestellt von Herrn Abg. Seidl und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Sie haben zuletzt vor einigen Tagen über das Gesetz zur Mindestsicherung NEU gesprochen und festgehalten, dass Sie für das bestehende und geltende SozialhilfeGrundsatzgesetz der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung kein Ausführungsgesetz brauchen werden. Werden Sie dennoch das bestehende und geltende SozialhilfeGrundsatzgesetz der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung eins zu eins ab 1. Jänner 2020 umsetzen?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordneten! Sehr geehrter Abg. Seidl!
Zu Ihrer Frage, ob wir, ich lese wörtlich vor, das bestehende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der ehemaligen türkis-blauen Regierung eins zu eins ab 1. Jänner umsetzen werden. Ich kann nur sagen, Sie haben mir diese Frage schon vorige Woche im Ausschuss gestellt, aber ich wiederhole gerne meine Antwort hier und heute vor dem Plenum noch einmal.
Zunächst zu Ihrer Formulierung „eins zu eins“, die finde ich interessant. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist gar nicht eins zu eins in Landesrecht zu übernehmen, das wäre gar nicht notwendig. Eins zu eins ist technisch gar nicht möglich, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz definiert ja auch Regulierungsbedarfe, die noch zu regulieren sind. Also alleine von der Formulierung - eins zu eins - her kann das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht eins zu eins übernommen werden.
Die Problematik ist aber eine viel tiefergehende. Erstens haben wir in Wien, das hat dieses Plenum beschlossen, ein gültiges und verfassungskonformes Wiener Mindestsicherungsgesetz. Die Existenz eines Bundesgesetzes zwingt uns überhaupt nicht, ein Landesgesetz machen zu müssen, denn wir haben ein Landesgesetz. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht auch nicht vor, dass wir zwingend ein Landesgesetz im Sinne einer Durchführungsverordnung schaffen müssen, das steht ja in dem Gesetz gar nicht drinnen. Die entscheidende Frage aber ist: Haben wir ein gültiges und verfassungskonformes Mindestsicherungsgesetz?
Wie Sie wissen, hat eine relevante Anzahl von Mitgliedern des Bundesrates einen Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ich nehme an, Sie sind darüber informiert. Sie wissen wahrscheinlich auch, was die wesentlichen Gründe für diese Prüfung sind. Ich nehme an, dass Sie sich in dieser Frage auch eingelesen haben. Die Punkte, die Mitglieder des Bundesrates den Verfassungsgerichtshof ersucht haben zu prüfen, sind auch für dieses Haus relevant, denn immerhin sind die Mitglieder des Bundesrates der Meinung, dass es sein könnte, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in einigen sehr wesentlichen Fragen nicht verfassungskonform und unionswidrig ist, immerhin in der Grundsatzfrage, dass der Bund gemäß Bundesverfassung ja die Kompetenz hat, die Grundsätze zum Armenwesen zu regulieren, aber nicht die Kompetenz hat, Fragen der integrationspolitischen und fremdenpolizeilichen Aufgaben an die Länder zu delegieren. Genau das ist eines der Kernprobleme beim Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz führt nicht aus, dass es das Existenzminimum der österreichischen Bevölkerung sicherstellen will, das steht nämlich nicht drinnen, was aber die Aufgabe eines Grundsatzgesetzes zur Armutsbekämpfung wäre. Anstatt ein Existenzminimum zu definieren, wird plötzlich nur mehr von einem Zuschuss gesprochen. Daher ist diese Frage, die der Verfassungsgerichtshof prüfen muss, von extrem hoher Relevanz.
Zweitens muss er prüfen, ob der Bund im Zuge eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes überhaupt die Kompetenz hat, fremdenpolizeiliche Aufgaben an die Länder zu delegieren. Daher hat sich die Wiener Stadtregierung entschieden, und ich stehe auch dazu, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die für den Dezember angekündigt ist, abzuwarten. Wir machen das aus einem guten Grund: Im Vollzug der Wiener Mindestsicherung sind tausende Menschen davon abhängig, dass die täglichen Entscheidungen, die wir treffen, dann auch halten und es nicht passieren kann, dass Menschen plötzlich verunsichert werden, weil der Bundesgesetzgeber ein Gesetz gemacht hat, das vollzogen wird und dann durch einen Einspruch des Verfassungsgerichtshofes widerrufen wird.
Ich stehe dazu, dass es - glaube ich - unsere Pflicht ist, für die Rechtssicherheit der Wienerinnen und Wiener zu sorgen. Deswegen werden wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, so wie das auch
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