Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 76
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Pawkowicz. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin!
Im Zusammenhang mit den Flächenwidmungen gibt es auch die Möglichkeit, städtebauliche Verträge nach § 1a der Bauordnung mit privaten Bauträgern zu unterzeichnen. Nun hat Ihre Vorgängerin einige Monate vor dem Ausscheiden aus ihrem Amt angekündigt, dass die städtebaulichen Verträge, die es ja erst seit einigen Jahren im Gesetz gibt, einer internen Evaluierung unterzogen würden. Meine Frage lautet: Wie weit ist der derzeitige Stand dieser internen Überprüfung von städtebaulichen Verträgen und zu welchen Änderungen wird es voraussichtlich kommen?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ja, auch ich halte die Evaluierung für städtebauliche Verträge sehr wichtig. Daran wird gearbeitet, und die Ergebnisse werden, das ist mein Anliegen, breit diskutiert. Ich werde sicher hier alle Mitglieder in der einen oder anderen Form auch mit einbeziehen. Wir sind noch mittendrin.
Ich sage aber vorweg, dass ich, nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, für Wien, für unsere Stadt die städtebaulichen Verträge tatsächlich als eine Errungenschaft sehe, tatsächlich für sehr, sehr entscheidend halte, hier immer wieder Diskussionen zu führen, Bauträger mit einzubeziehen, sich auch im Interesse der Stadt an Infrastrukturmaßnahmen in der einen oder anderen Form zu beteiligen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Gara. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ja gesagt, dass Sie jetzt keine Intention haben, Raumordnung und Bauordnung zu trennen. Sie haben auch die Zusammenarbeit in der Planungsregion Ost erwähnt, dass das ein wichtiger Punkt ist. Wenn man sich allerdings die Ergebnisse, Resultate anschaut, wie diese Raumordnung in der Region wirkt, denke ich, ist gerade auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes hier noch massiver Handlungsbedarf sowohl auf der baulichen Seite wie auch auf der Mobilitätsseite.
Denken Sie vielleicht in eine Richtung - oder ich formuliere es anders: Wäre es nicht sinnvoll, gerade die Raumordnung der Region, also Wien, Niederösterreich und Burgenland, insgesamt, also etwas übergeordnetes Verbindliches zu gestalten, also in diese Richtung zu wirken? Denn Klimaschutz endet eben nicht an der Landesgrenze von Wien.
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ich gebe ihnen selbstverständlich recht, dass Klimaschutz nicht an den Stadtgrenzen endet und dass wir alle ein großes Interesse haben sollten, hier weiter über unsere Grenzen hinweg zu kooperieren. Das macht Sinn. Wir haben ja bereits die eine oder andere Diskussion geführt, auch in den letzten Tagen, und werden das sicher intensiver fortführen müssen.
Ich erinnere an die gestrige Diskussion, was die Mobilität, die Verkehrspolitik anlangt. Wenn wir als Stadt Wien durch die Smart-City-Strategie, die ich für ausgezeichnet halte, ernst nehmen, dass wir zum Beispiel mit Mobilität, Verkehrspolitik CO2 bis 2030 um die Hälfte und bis 2050 den CO2-Ausstoß auf null reduzieren wollen, werden wir verstärkt kooperieren müssen.
Ich bin ein bisschen vorsichtig, ob tatsächlich eine überregionale Raumordnung dafür nützlich ist, sage ich Ihnen ganz offen. Ich habe auch schrittweit die Diskussion verfolgt, dass wir ja die Raumordnung österreichweit vereinheitlichen sollten. Da gibt es ja auch immer wieder aufkeimende Diskussionen, wo ich mich dann aber im Detail schon frage, ob zum Beispiel diskutierte Dachlasten nicht regional unterschiedlich sind. In Tirol ist zum Beispiel ein bisschen mehr Schnee als in Wien. Da bin ich halt skeptisch, ob so etwas Sinn macht, dass wir das eins zu eins umlegen sollten, ob hier tatsächlich die Raumordnung das adäquate Mittel ist. Im Augenblick ist meine oberste Priorität, was den Klimaschutz anlangt, den sie ja angesprochen haben, hier bei einer gemeinsamen Verkehrspolitik anzusetzen.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich würde jetzt gerne auf alle möglichen Punkte, die Sie angesprochen haben, replizieren, leider verlangt das die Fragestunde nicht. Vielleicht zwei Punkte: Die Doppelfunktion Wiens ist aus meiner Sicht insofern problematisch, als es keine Kontrollfunktion gibt. In anderen Bundesländern gibt es auf Gemeinderatsebene die Flächenwidmungsplanung, die dann auch über das Land noch einmal kontrolliert werden kann. Das heißt, es gibt hier schon einen Faktor, eine Entwicklung, bis zu einem gewissen Grad auch zu kontrollieren.
Fachkonzepte erachte ich nicht als verbindlich, muss ich gestehen, rein rechtlich. Das heißt, die Orientierung und die Sicherheit, die viele für die Entwicklung brauchen würden, fehlen aus meiner Sicht. Das ist sehr interpretierbar.
Aber ich möchte in meiner Zusatzfrage auf einen anderen Themenpunkt noch zu sprechen kommen, was die gesetzliche Verankerung betrifft, und zwar in Richtung Welterbe-Schutz. Jetzt gibt es andere Bundesländer, wie beispielsweise Burgenland, die in ihren Raumordnungsgesetzen auch die gesetzliche Implementierung des Welterbe-Schutzes verankert haben. Wie stehen Sie dazu, das Thema Weltkulturerbe, Welterbe-Schutz auch gesetzlich in Wien zu verankern?
Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ich möchte, noch bevor ich konkret Ihre Frage beantworte, eines, was Sie angeführt haben, ein Stück weit relativieren, weil es mir wichtig erscheint. Ich habe vorher schon davon erzählt, dass ich jetzt intensivst daran mitarbeite, das nächste Fach
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