Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 63
Bedienstete, die direkt im Magistrat tätig sind, wie beispielsweise die Familienhebammen der MA 15. Gibt es Pläne, für alle Berufsgruppen ein einheitliches Besoldungssystem zu installieren, unabhängig davon, ob sie im Wiener Krankenanstaltenverbund oder direkt im Magistrat tätig sind?)
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, ich folge dieser Einladung mit Freude! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Gara!
Die Frage, ob es Pläne gibt, für alle Berufsgruppen ein einheitliches Besoldungssystem zu installieren, unabhängig davon, ob sie im Wiener Krankenanstaltenverbund oder direkt im Magistrat beschäftig sind, lässt sich einfach beantworten. Mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform wurde bereits ein solches einheitliches und modernes Besoldungssystem geschaffen, das aber, wie wir wissen, nur für alle ab dem 1. Jänner 2018 neu in ein Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien eingetretenen Bedienstete gilt. Das bedeutet aber im Gegenzug unser Bekenntnis, und das haben wir rund um den Beschluss der Dienstrechts- und Besoldungsreform auch klar gemacht, für alle Bediensteten, die nicht unter diese Neuregelung fallen, natürlich laufend zu evaluieren und auch kontinuierlich Fortentwicklungen der maßgeblichen dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen zu machen. Also Fortentwicklungen dort, wo man entweder an die neuen Herausforderungen oder auf unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehen muss.
Und wenn man sich die 2. Dienstrechtsnovelle 2019, die wir heute zum Beschluss vorlegen, anschaut, dann kann man die geplanten besoldungsrechtlichen Verbesserungen für das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal des KAV und die begleitenden vorgesehenen Änderungen im Nebengebührenkatalog als solche Maßnahmen sehen, nämlich als Maßnahmen einer behutsamen Fortentwicklung des alten Besoldungssystem für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine sehr wichtige und für unsere Stadt und eigentlich für unsere Gesellschaft so zentrale Arbeit leisten.
Was ist der unmittelbare Anlass dieser Dienstrechtsnovelle? Das sind Verhandlungen oder das ist das Ergebnis von Verhandlungen der younion mit der Stadt, als sozialpartnerschaftliche Einigung, und diese Einigung bezieht sich auf eine Anpassung der Besoldung an eine massive Erhöhung des Verantwortungsbereichs der betroffenen Bedienstetengruppen durch die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Und diese Aufwertung der pflegerischen Kernkompetenzen und die Übernahme weiterer Kompetenzen in den Bereichen der medizinischen Diagnostik und Therapie bewirkt auf der anderen Seite - aus unserer Sicht - die Notwendigkeit, das auch im Hinblick auf die Besoldung durch die 2. Dienstrechtsnovelle, die wir heute beschließen, abzubilden.
Dem Verhandlungsergebnis zufolge sind der erhöhte Verantwortungsbereich und die erweiterten Kompetenzen, die ich gerade geschildert habe, unter den speziellen Rahmenbedingungen eines Spitalsbetriebes zu sehen, in einem erheblich stärkeren Ausmaß auf die praktische Tätigkeit der Bediensteten sich auswirkend als in Einrichtungen außerhalb der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund. Und aus diesem Grund sollen die vorgesehenen besoldungsrechtlichen Verbesserungen ausdrücklich nur den im Bereich des Wiener Krankenanstaltenverbundes in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen eingesetzten Bediensteten zu Gute kommen.
Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, danke für die Beantwortung. Ich komme auch zur Besoldungsreform und zwar zu einem sehr wichtigen Detailproblem. Diese Besoldungsordnung bringt ja für neu in den Dienst Kommende Vorteile, andererseits für jene, die schon lang tätig sind, schaut das nicht so aus. Und besonders eklatant ist dieser Unterschied laut unserer Information in der Klinischen Psychologie. Langjährige Mitarbeiter sehen sich durch die Reform massiv benachteiligt und im heute abzustimmenden Gesetzesentwurf sind Klinische Psychologen nicht enthalten, obwohl sie im Entwurf drinnen waren. Daher jetzt meine Frage: Wie ist der Stand der Dinge betreffend eine Besoldungsreform für die Klinischen Psychologen, und können Sie ausschließen, dass es im Vergleich zu der Reform vom 1.1.2018 zu Gehaltsverlusten für diese Berufsgruppe kommt?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich möchte ich einmal zu Einzelvergleichen zwischen der Dienstrechts- und Besoldungsreform oder unserem neuen System und einzelnen Berufsgruppen im alten System Stellung nehmen. Ich möchte an sich davor warnen und auch einen Appell richten, das zu vermeiden, und zwar deshalb, weil die beiden Systeme sehr, sehr schwer miteinander vergleichbar sind beziehungsweise auf einer völlig anderen gesetzlichen Grundlage basieren. Noch einmal für uns alle zur Erinnerung: Wir haben mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform ein Gehaltssystem geschaffen, das grundsätzlich weggeht von der ausbildungsorientierten hin zu einer funktionsbezogenen Besoldung, das grundsätzlich weggeht vom Senioritätsprinzip, hin zu einer marktorientierten, abgeflachten Gehaltskurve und das weggeht von den intransparenten Nebengebühren hin zu einem Funktionsgehalt. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir nicht trotzdem - und die 2. Dienstrechtsnovelle ist ja ein Beispiel dafür - schauen müssen, passt das zusammen mit dem Altrecht, passt das zusammen mit den Herausforderungen, die die Bediensteten dort haben, und dort, wo wir erkennen, dass es Veränderungen braucht, auch diese Veränderungen schaffen müssen. Die Basis dafür - und das sieht man an dieser Novelle auch - sind immer sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, und wenn diese sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen für uns hier im Haus einen Vorschlag bieten, dem wir nahetreten können, weil wir überzeugt sind, hier gibt es eine starke Verbesserung, hier wurden Vorschläge erzielt, die für die Bediensteten eine Situation verbessern - im konkreten
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