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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 52

 

Damen und Herren von der SPÖ, in die Diskussion eingebracht haben oder in regelmäßigen Abständen einbringen, nämlich Ihre „Vienna First“-Politik, das heißt, die geplante Bevorzugung der Wienerinnen und Wiener zum Beispiel am Arbeitsmarkt. Die steht für mich in einem sehr klaren Widerspruch zu der größten Errungenschaft der Europäischen Union, nämlich zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union das Recht, in anderen EU-Staaten eine Arbeit aufzunehmen, ohne von Einheimischen oder gegenüber Einheimischen diskriminiert zu werden. Ich meine, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier machen, ist, Sie geben sich auf der einen Seite regelmäßig proeuropäisch, machen aber im Endeffekt mit solchen Ankündigungen nationalistische Politik. Mit solchen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nationalistisch, oh!) Ankündigungen ziehen Sie einen Stacheldraht rund um Wien. Wir werden da, das kann ich Ihnen sagen, ganz bewusst und ganz genau darauf schauen, dass diese Maßnahmen auch europarechtskonform sind und auch tatsächlich niemanden in Wien diskriminieren. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich möchte, und damit komme ich schon zum Abschluss, nämlich in einem weltoffenen Wien leben, in einem Wien, wo nicht zählt, woher man kommt oder wo man lebt oder welches Parteibuch man hat, sondern wo zählt, was man in diese Stadt einbringen kann!

 

Zum Schluss noch zum Brexit-Begleitgesetz. Das Gesetz ist sehr zu begrüßen. Wir werden da auch zustimmen, weil es die wesentlichen Rahmenbedingungen regelt und Rechtssicherheit gibt. Ich möchte aber einen Antrag stellen, nämlich dieses Gesetz im Bereich der Berufsqualifikationen zu erweitern. Diese Erweiterung haben wir im Gesetz in Oberösterreich, Salzburg und Tirol auch beschlossen, dass durch eine begonnene, aber nicht abgeschlossene Berufsqualifikation die Menschen, die diese Berufsqualifikation gemacht haben, jenen rechtlich gleichzustellen sind, die diese Berufsqualifikation zur Gänze in einem Mitgliedstaat errungen haben. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Florianschütz.

 

14.15.37

Abg. Peter Florianschütz (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das ist jetzt ein schönes Beispiel, wo man sich zu einem Gesetz zu Wort meldet. Man könnte ja sagen, man macht ein Gesetz, es ist erfreulich, dass man Gesetze machen darf. Trotzdem ist es ein trauriger Augenblick, weil der Anlass ist so schrecklich, nämlich der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Und jetzt erlebe ich das so wie: Manche Leute finden das gut, manche Leute finden das schlecht, manche Leute betreiben es, manche betreiben es nicht. Richtig ist, dass das, was sich da momentan abspielt, das Ergebnis einer hemmungslos populistischen Politik ist und man aufpassen muss, dass das nicht Schule macht. Darum ist dieses Gesetz notwendig, meine Damen und Herren. Es geht im Wesentlichen um die Frage der Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger oder Staatsbürgerinnen und -bürger des Vereinigten Königreiches und ihrer drittstaatsangehörigen Angehörigen bis zu fünf Jahren, um zu vermeiden, dass es zu Härten kommt. Es ist notwendig und es ist im Gleichklang, es wird auf der gesamten Ebene des Bundesstaates gemacht. Die Begleitgesetze des Bundes sind ja, wenn ich mich nicht täusche, schon beschlossen, in den meisten Bundesländern auch. Wir vollziehen das jetzt auch nach, um zu verhindern, dass es zu Härtefällen bei den Personen kommt. Und da weise ich ausdrücklich darauf hin, wir schützen, unterstützen befristet bis zu fünf Jahren die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches, die einen ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in unserem Land haben. Und wir machen das deshalb, um Übergangshärten zu vermeiden. Und zweitens, wir tun das auch bei Personengesellschaften, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union, der EFTA oder der Schweiz haben, um zu verhindern, dass es zu Härtefällen kommt, allerdings dort befristet bis zum Jahr 2020. Da ist gerechtfertigt und in Ordnung.

 

Und dazu eine kurze Anmerkung zum Antrag, zum Zusatzantrag, der eingebracht worden ist: Wir reden und schützen Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches und ihrer drittstaatsangehörigen Angehörigen, die ihren aufrechten Wohnsitz und Aufenthalt in Österreich haben. Andere schützen wir nicht. Das bleibt anderen Verträgen der Zukunft überlassen. Daher brauchen wir den Zusatzantrag, der eingebracht worden ist, nicht, denn entweder sind die jetzt schon geschützt, oder aber das bleibt zukünftigen Verträgen vorbehalten. Aber Menschen, die jetzt im Vereinigten Königreich oder in einem dann Drittstaat des Vereinigten Königreiches eine Ausbildung machen, müssen wir in der Übergangsregelung nicht erfassen, was nicht heißt, dass wir sie nicht erfassen müssen, weil hier gehört es nicht her.

 

Und damit noch etwas Grundsätzliches zum Anlass: Herr Landesrat, Sie haben sich gefreut, dass angesichts der Kopftuchdebatte das Theater zu Ende geht. Das kann ich Ihnen nachvollziehen. Ich darf Ihnen aber rund um den Brexit sagen: Die Hoffnung dürfen Sie jetzt hier nicht hegen, das Theater ist nicht beendet. Da wird uns noch einiges einholen. Und das muss man jetzt auch in dem Haus dazu sagen: Wir müssen aufpassen, dass nicht mit wahllosen Versprechungen, Schlechtmachungen, Anschüttungen eines hemmungslosen Boulevards am Ende des Tages etwas herauskommt, was wir gerade miterleben: Eine Lähmung des politischen Systems. Ich weiß nicht, wem das aufgefallen ist: Die Verursacherin, der Verursacher gehen ja nach ihren Parlamentsdebatten dann auf ihre Landsitze und beraten, wie es weitergeht. Also das sind nicht die Betroffenen, die unter Umständen darunter leiden müssen, sondern die Leute, die wir zu schützen haben, und darum machen wir dieses Gesetz. Und ich ersuche Sie natürlich um die Zustimmung desselbigen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik.

 

14.19.44

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

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