Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 52
Alt und Neu sich in der Form auch nicht ganz vergleichen lassen. Also das muss man einfach auch immer wieder sagen. MitarbeiterInnen bei der Stadt Wien, die erst jüngst eingestiegen sind, sind in einem völlig anderen System und die Durchrechnung ist auf eine symbolische Gesamtlebensarbeitszeit gerechnet. Also da immer nur auf den einen Punkt hinzuschauen, ist ein bissel zu verkürzt. Ich bitte Sie da auch, hier soweit objektiv zu sein und auch darauf hinzuweisen.
Zusammenfassend: Ja, ich denke, korrigieren ist wichtig. Und wir müssen uns auch anschauen, ob hier nicht auch wirklich in Zukunft eine gesamte Übergangsregelungslogik sinnvoll werden könnte. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ein bissel spät!)
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Herr Abg. Meidlinger wurde vorher als Teil der Stadtregierung bezeichnet. Nun, der personalpolitische Teil der Stadtregierung bin ich. Abg. Meidlinger ist frei gewähltes Mitglied dieses Hauses sowie die anderen 99 auch, und ich finde es gut, dass Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter Teil unseres Hauses sind. Ich kann mir einen Parlamentarismus ohne Interessensvertreter nicht vorstellen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Es steht mir nicht zu, im Detail über den Antrag zu reden. Ich bin Berichterstatter für die Dienstrechtsnovelle. Ich möchte aber schon die Dienstrechtsnovelle für sich, so wie sie da daherkommt und was sie da so alles regelt, als Beispiel hernehmen, wie personalpolitische Entscheidungen auch fallen. Und was natürlich auch gelebte Praxis des Dienstrechts und gelebte Praxis in diesem Haus ist, das ist selbstverständlich nicht starr, sondern ein sehr dynamisches Modell in einer Stadt, die Dienstgeberin für fast 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dazu gehört, dass wir Gehaltsabschlüsse anpassen, dass wir uns natürlich auch in einzelnen Berufsfamilien an den Markt anpassen, dass wir Dinge neu verhandeln, dass wir Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu bewerten. Es betrifft sowohl das alte Dienstrecht als auch das neue Dienstrecht. Hier jetzt so zu tun, als wäre das eine oder das andere eine besonders seltsame Sache oder eine Reparatur, das halte ich für gewagt. Selbstverständlich betrifft das auch das neue Dienstrecht. Wir haben hier hunderte unterschiedliche Arbeitsbereiche in einem jahrelangen Prozess mit vielen, vielen Expertinnen und Experten neu bewertet. Würden wir sagen, dass wir nicht bereit wären, das auch laufend zu evaluieren und nachzubewerten und neu zu bewerten und auch im Vergleich zum Altdienstrecht zu sehen, dann hätten wir alle miteinander unseren Job verfehlt.
Nur, was ich in diesem Zusammenhang schon sagen möchte, und das möchte ich mit heißem Herzen sagen und das betrifft jede einzelne Berufsfamilie und jede einzelne Bedienstetengruppe: Dort, wo diese Vorschläge zuerst einmal diskutiert werden müssen, ist das in der Dienststelle und sozialpartnerschaftlich unter Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter und der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebervertreter. Das passiert im Bereich des KAV so, das passiert im Bereich der klinischen Psychologinnen und Psychologen jetzt so, und es wird in den nächsten Wochen und Monaten natürlich auch weiter intensiv passieren. Dazu bekenne ich mich und das bedeutet natürlich auch die Offenheit, sich ganz genau anzuschauen, wo es gut passt und wo wir Veränderungsbedarf haben. Das für sich genommen sehe ich nicht als Besonderheit, sondern als Normalität. Ich würde Sie alle bitten, mit Ihrer Stimme, mit Ihrer Unterstützung Teil dieser Normalität zu sein. Den Antrag betreffend bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen zum vorliegenden Beschlussantrag der NEOS betreffend Wahlmöglichkeit für Bedienstete bei Besoldungsordnung Neu. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS und ist nicht ausreichend, daher abgelehnt.
Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Ich lasse daher die zweite Lesung abstimmen. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ebenfalls einstimmig beschlossen und damit endgültig beschlossen.
Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Begleitmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, Wiener Brexit-Begleitgesetz. Ich ersuche Herrn Berichterstatter Czernohorszky um seinen Bericht.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung, please.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber.
Abg. Thomas Weber (NEOS): Danke schön, Herr Präsident! Hoher Landtag!
Die Diskussion um den Brexit zeigt uns sehr schön, in welche Ecke wir gehen, wenn wir politische Diskussion mit Halbwahrheiten führen und am Ende des Weges alle, die es eingebrockt haben, sich aus der Verantwortung stehlen. Das ist aber nicht das Thema, über das ich heute eigentlich sprechen mag. Ich möchte als überzeugter Europäer heute hier im Landtag über die Verwunderung sprechen, die ich habe. Die Verwunderung, die ich hab‘ bei den Vorschlägen, die Sie, sehr geehrte
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