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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 52

 

sagt, und zwar ganz eindeutig etwas anderes sagt, nämlich dass mehrere Zählpunkte nicht zusammengefasst werden dürfen.

 

Die Ziffer 83 des § 7 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 ist eindeutig. Da steht also drinnen: Zählpunkt ist die Einspeise- beziehungsweise Entnahmestelle, an der eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte ist nicht zulässig. Das kann man nicht so interpretieren, dass eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte doch zulässig wäre. Das ist ganz eindeutig.

 

Man hat in der Folge mit der Novelle im Jahr 2017 eine Veränderung gemacht, man hat dann ab 2017 diese Zusammenfassung zugelassen. Das war eine politische Entscheidung, das war eine Mehrheitsmeinung auf Bundesebene, und das Wiener Landesausführungsgesetz hat dann auch die veränderte Rechtslage übernommen. Das heißt, für die Gegenwart und für die Zukunft ist es eindeutig, da gibt es jetzt eine günstigere Regelung für die Stadt Wien. Für die Vergangenheit haben wir diese günstigere Regelung nicht. In Linz hat man sich an das Recht gehalten, in Graz hat man sich an das Recht gehalten, nur in Wien hat man falsch abgerechnet und geglaubt, man kann sich auf die Art und Weise viel Geld ersparen. Es wird leider Gottes nicht möglich sein.

 

Die ÖVP ist immer ein Partner, wenn es darum geht, Ideen umzusetzen, womit die Stadt Wien zu Geld kommen kann. Das müssen allerdings taugliche Möglichkeiten sein, in diesem Landesgesetz sehen wir leider nur eine untaugliche Möglichkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet.

 

11.50.00

Abg. Erich Valentin (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Frau Stadträtin!

 

Wenn Freunde und Partner Wiens in der Interpretation so ausschauen wie Dr. Ulm, dann möge Wien vor solchen Partnern beschützt werden, denn einen besseren Anwalt des Bundes hätte man heute hier an diesem Rednerpult kaum vermuten können.

 

Noch einmal: Was ist die Ausgangslage? - Jeder Haushalt, alle, wie wir hier sitzen, haben einen Zählpunkt. An diesem Zählpunkt wird uns der Strom geliefert, eingeleitet. Diese Zählpunkte haben die Bedeutung, wie Dr. Ulm in dem Fall richtig ausgeführt hat, dass sie die Berechnungsgrundlage sind für nicht lieferungsbasierte Geldforderungen der Lieferanten, der Produzenten. Das heißt Ökostromabgaben, vieles andere mehr, als Fixbestandteile, was die Gesamtrechnung der Strombilanz bedeutet.

 

Auf Grund der Tatsache, meine Damen und Herren, dass die Wiener Linien zwei Betriebssysteme haben, war die Berechnungsgrundlage so gewählt worden, dass es zwei dieser Zählpunkte gibt. Das heißt, zwei Mal werden die fixen Abgaben wie die Ökostrompauschale und Netzentgelte abgerechnet.

 

Da beginnt einigermaßen die Rechtsmeinung zwischen Herrn Dr. Ulm und uns und mir leicht different zu werden, wenn es darum geht, was im Jahr 2017 im Hohen Haus geschehen ist. Da wurde einstimmig und nicht mehrheitlich, also auch mit Stimmen der ÖVP - Sie haben gesagt, mehrstimmig, also ich darf Sie dahin gehend berichtigen, Sie waren dabei und nicht bloß als Zuschauer, sondern als Mitstimmender - rückwirkend - und auch das haben Sie uns verschwiegen - klargestellt, dass bei Anlagen, die der Straßenbahnverordnung unterliegen, diese saldierte Abrechnung - saldiert heißt, dass man mehrere Punkte zusammenfassen kann - rückwirkend zulässig ist.

 

Das ist eine an sich sehr, sehr weise Entscheidung, meine Damen und Herren, denn wenn wir uns die Nutznießer oder die Betroffenen ansehen, dann sind es ja nicht nur Wiener, wie Sie auch erwähnt haben, es sind das nicht nur die Straßenbahnen in Wien, sondern auch in Graz, in Innsbruck und in Linz, also eine typische Aktivität, um klimaschutzbedingt eine Strategie zu fahren, die die öffentlichen Verkehrsmittel entlastet. Eine sehr sinnvolle Beschlussfassung des Hohen Hauses am Ring, die, weil sinnvoll, offensichtlich auch einstimmig erfolgt ist.

 

Was ist jetzt neu daran? - Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm wird im Punkt Elektrizitätsmarketingdesign, so nennt sich der Punkt, Klima und Energiestrategie, die Rücknahme dieser Ausnahme des Verbots der Saldierung ausgesprochen. Das heißt, es wird auch philosophiert, ob man das rückwirkend, also auch das, was durch die Regelung in der Novelle 2017 geändert worden ist, verrechnen kann.

 

Es stimmt, da drohen Nachzahlungen bis zu einer Höhe von 50 Millionen EUR. Wien hat nicht falsch gerechnet, und da scheiden sich die Geister ein Mal mehr, wenn ich Bezug auf die Novelle 2017 nehme, die, noch einmal erwähnt, im Hohen Haus einstimmig beschlossen worden ist. Darauf basiert die Legalität dieses Abrechnungsmodus, und genau nach diesem Abrechnungsmodus hat Wien das auch verrechnet.

 

Die vorliegende Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes interpretiert nicht, sondern sie basiert auf der Bundeseinigung von 2017, und wir sind guter Dinge, dass das nicht ein unzulässiges Rechtsmittel oder eine unzulässige Beschlussfassung ist, sondern ganz im Gegenteil eine Klarstellung ist, eine Klarstellung dessen, was der Bundesgesetzgeber 2017 wollte. Eine Basis, meine Damen und Herren, die es uns sozusagen ermöglicht, das 365-EUR-Ticket anzubieten, eine Basis, die uns ermöglicht, viele andere Dinge im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen.

 

Jetzt stellt man sich die Frage, und das hat uns Kollege Dr. Ulm erspart: Warum macht das der Bund? Warum macht das der Bund, dass der Bund auf der einen Seite nachweislich die Klimaschutzziele der EU nicht erreichen wird, Strafzahlungen drohen, und auf der anderen Seite mit einer Interpretation der Abrechnung den öffentlichen Personennahverkehr belastet? Da ist es interessant, wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut und sich fragt: Cui bono? Wer ist der Nutznießer, wenn die Stadt Wien da vermehrt einzahlen muss und das Geld dem öffentlichen Personennahverkehr weggenommen wird, den Wienerinnen und Wienern weggenommen wird? Deshalb sage ich ein Mal mehr: Wenn

 

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