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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 52

 

anderen eingeladen. Wir laden keine MandatarInnen von Parteien und Personen ein, die über andere gesetzliche Vertretungskörper oder Vertretungsorganisationen ein besonderes Mitspracherecht in demokratischen Prozessen haben, denn diese Personen haben eben ihre Bezirksparlamente, ihre Personalvertretungsausschüsse oder Ähnliches, um ihre Anliegen einzubringen. Wir wollen den Petitionsausschuss für alle anderen BewohnerInnen Wiens, wie soll ich sagen, offenhalten und möglichst wenig Platz für spezifische Kampagnisierungen bieten. Das haben wir gemeinsam vereinbart und daran halten wir uns und deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Er hört deiner Belehrung nicht zu!) - Das darf er, das Recht hat er, also ich nehme das nicht einmal persönlich, wenn er meiner Belehrung nicht zuhört. (Abg. Mag. Josef Taucher: Da lernt er nichts!) - So ist es, ist nicht so schlimm.

 

Noch einmal zu dem Punkt, den er offensichtlich letztes Mal beim Zuhören meines Beitrags im Livestream nicht verstanden hat, bezüglich der Geschäftsordnung, der Verbesserung der Geschäftsordnung und daher auch der Übernahme des Abstimmungsverhaltens in die Protokolle: Es gab laufende Verhandlungen unter allen Parteien zur Verbesserung, Erneuerung, Reformierung der Geschäftsordnungen des Gemeindesrates und des Landtages. Diese Verhandlungen wurden unterbrochen, weil FPÖ und ÖVP von den Verhandlungen aufgestanden sind. Solange dieser Status sozusagen des noch unterbrochenen Verhandlungsprozesses aufrecht bleibt, kann auch das nicht geändert werden.

 

Es war übrigens ein unter allen Fraktionen bereits größtenteils committeter Ansatzpunkt, in allen Protokollen, also nicht nur jenen des Petitionsausschusses, das Abstimmungsverhalten aufzunehmen. Ich habe im Gemeinderat meiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass wir diese Verhandlungen möglichst bald aufnehmen, um noch vor dem Ablauf der Legislaturperiode zu einer Änderung der Geschäftsordnung zu kommen. Ich kann meine Einladung an die ÖVP und die FPÖ nur wieder aussprechen, diese Verhandlungen doch aufzunehmen, damit wir tatsächlich noch vor Ablauf der Legislaturperiode zu einer Änderung kommen können.

 

Das waren jetzt alle Punkte meiner Belehrung, und ich danke allen, die mir zugehört haben. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf.

 

11.42.54Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand und stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Es liegt ein Beschlussantrag der NEOS vor, er betrifft die verpflichtende Einladung der Einbringer und Einbringerinnen von Petitionen in den Petitionsausschuss. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? - Das ist unterstützt von FPÖ, ÖVP und NEOS und erreicht damit nicht die notwendige Mehrheit, da die Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN dagegen sprechen.

 

11.43.40Postnummer 4 betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Gaál, und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.43.54

Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Frau Präsidentin! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nimm dir Zeit, Wolfgang! Nimm dir Zeit!)

 

11.44.23

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Man versucht, hier etwas zu retten, was nicht zu retten ist, in einer sehr ernsten Angelegenheit, weil den Wiener Linien und damit der Stadt Wien eine Nachzahlung für Stromkosten in der Höhe von mehreren zig Millionen Euro droht. Selbstverständlich wäre es auch mir ein Anliegen, wenn man eine Methode finden könnte, damit Wien hier gut aussteigen kann und sich diese Zahlung ersparen kann. Ich bin also dafür, alle tauglichen Mittel zu ergreifen, damit Wien finanziell gutgestellt wird oder bessergestellt wird im Vergleich zu anderen Bundesländern oder auch im Vergleich zum Bund. Aber hier versucht man, dieses Ziel mit untauglichen Mitteln zu erreichen, und daher werden wir diesem Landesgesetz nicht zustimmen.

 

Worum geht es? - Es geht um die Abrechnung von Stromkosten. Es geht um sehr technische Dinge, es geht um die Einspeisung von Strom, es geht um sogenannte Zählpunkte und es geht um die Frage, ob Zählpunkte zusammengefasst werden dürfen oder nicht. Ist diese Zusammenfassung möglich, dann wird es billiger, weil viele verbrauchsunabhängige Kosten an diesen Zählpunkten festgemacht werden, und zwar das Netznutzungsentgelt, die Elektrizitätsabgabe und die Ökostrompauschale.

 

Es droht eine Nachzahlung in der Größenordnung von 50 Millionen EUR für die Jahre 2012 bis 2017, und es gibt bereits einen Bescheid der E-Control. Das Verfahren ist jetzt beim Landesverwaltungsgericht Wien anhängig, und man versucht als Stadt Wien jetzt, zu einer besseren Rechtsposition zu gelangen, indem man sagt, wir ändern das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz dahin gehend, dass wir sagen, eine Zusammenfassung von Zählpunkten ist rückwirkend seit dem 2.3.2011 möglich.

 

Das ist eine nette Idee, wenn ich es freundlich ausdrücken will, es ist allerdings nur halb so nett, wenn man weiß, dass das eine rechtswidrige und verfassungswidrige Vorgangsweise ist, weil das Bundesgrundsatzgesetz für den Zeitraum 2012 bis 2017 etwas ganz anderes

 

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