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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 52

 

viceleistungen. Danke auch an die MA 62 und MA 65 für die tolle Arbeit, die sie leisten. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.)

 

Zum Petitionsausschuss selbst möchte ich einen Themenpunkt erwähnen, den ich sehr positiv finde - jetzt schaue ich Jennifer an: Es gibt ja im Petitionsausschuss Ausschussprotokolle. Das finde ich super, dass wir Ausschussprotokolle im Petitionsausschuss haben, dass wir sie auf der Plattform veröffentlicht haben. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Sie sind veröffentlicht! Protokolle haben wir in jedem Ausschuss!) - Genau, mir persönlich wäre es auch ein großes Anliegen, wenn wir in diesen Ausschussprotokollen das jeweils konkrete Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen im Protokoll aufführen. Das ist mit Stand heute nicht der Fall, da steht drinnen mehrheitlich angenommen, mehrheitlich abgelehnt, aber es steht nicht drinnen, welche Fraktion wie gestimmt hat. Das ist mir ein großes Anliegen.

 

Beim letzten Mal beim Zuhören im Livestream bin ich nicht so ganz schlau geworden, wann wir mit dem Thema weitertun. Ich habe erkannt, dass du da eine positive Bereitschaft hast, das Thema in die Protokolle auch aufzunehmen und mitzunehmen. Unser Antrag wurde trotzdem abgelehnt. Mir persönlich wäre es aber wichtig, wenn wir uns da gemeinsam im Ausschuss durchringen würden, dass wir auch in den Protokollen für die nötige Transparenz sorgen und das Abstimmungsverhalten auch in die Protokolle aufnehmen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Mit Blick auf das Petitionsrecht habe ich einen Punkt, den ich heute auch mitgenommen habe, das ist das Thema Rechtsanspruch darauf, die Petition im Petitionsausschuss vorzustellen oder vorstellen zu dürfen. Meiner Meinung nach sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, dass immer dann, wenn eine Petition die gesetzlichen Anforderungen von 500 Unterschriften erfüllt, die Menschen auch tatsächlich die Möglichkeit haben, sich oder ihr Anliegen in einem politischen Gremium erklären zu dürfen. Das ist erstens eine Frage der Wertschätzung und zweitens sollte es eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein. Ich meine, dass die gelebte Praxis, dass wir das ohnehin tun, kein Ersatz für einen tatsächlichen Rechtsanspruch ist.

 

Aus dem Grund möchte ich auch heute einen Antrag diesbezüglich einbringen, dass eben bei Petitionen, die die Anforderungen von 500 Unterschriften erfüllen, die Menschen auch tatsächlich im Petitionsausschuss einen Rechtsanspruch haben, die Petitionen vorzustellen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Bei der Konzeption und Umsetzung von städtischen Vorhaben, Stadtentwicklungsplan 2025, vermisse ich den Rechtsanspruch auf partizipative Instrumente bei der Konzeption und Umsetzung von diesen Vorhaben. Mir persönlich wäre ein Rechtsanspruch auf Teilhabe, auf Partizipation ein sehr wichtiges Thema. Der Stadtentwicklungsplan 2025 bleibt hier auf jeden Fall möglichst unverbindlich. Rechtsanspruch auf Mitbestimmung ist mir ein wichtiges Thema.

 

Bevor ich jetzt zum Ende zum Thema Petitionsbericht komme, möchte ich nur einen kritischen Blick in das rot-grüne Regierungsprogramm werfen, in das Kapitel 11, da haben sie sich viele Themen vorgenommen, zum Thema Beteiligung: Transparenz bei der Bürgerbeteiligung und Demokratie auf der Ebene der Bezirke. Da hat sich aus meiner Sicht auf der Ebene der Bezirke in den letzten Jahren nichts getan, das ist stecken geblieben. Auch beim Thema Runder Tisch zur Demokratiereform sehe ich nicht, was da zur Zeit aktuell passiert. Auch beim Thema Geschäftsordnung von Landtag und Gemeinderat weiterentwickeln, um das Interesse der Menschen und die Teilhabe der Menschen breiter aufzustellen, zu ermöglichen, sehe ich nicht, dass wir in irgendwelchen Gespräche sind.

 

Es wäre mir ein Anliegen, dass wir hier alle gemeinsam einen Schritt machen und im Sinne der Partizipation, Demokratie und der Beteiligung uns hier gemeinsam durchringen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, der letztendlich zu mehr Teilhabe in dieser Stadt führt. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Dr. Kickert zu Wort gemeldet.

 

11.36.53

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen vor dem Livestream und ZuhörerInnen auf der Galerie!

 

Letztes Mal hat Kollege Weber, wie er gesagt hat, dem Livestream zugehört. Offensichtlich bin ich in meinen Erläuterungen nicht verständlich genug, also werde ich sie heute wiederholen. Um eine Debatte, die wir schon einmal geführt haben, nicht noch einmal zu führen, haben wir uns eigentlich interfraktionell darauf geeinigt, die Debatte nur im Gemeinderat abzuführen und nicht noch zusätzlich im Landtag. (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Es geht um rechtliche Fragen!) Ich will jetzt nur erläutern, dass wir auf der einen Seite eine Vereinbarung haben. Natürlich haben Sie das Recht, dazu zu sprechen, nichtsdestotrotz zeigt es, wie haltbar Vereinbarungen sein können, sein sollten. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Nur weil Kollege Weber krank war - und ich bin froh, dass er wieder gesund ist -, hatte ja die Fraktion die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden … (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Das haben wir auch gemacht! Seien Sie nicht so wehleidig!) - Eben, ich bin nicht wehleidig, ich bin jetzt, wenn ich ehrlich sein soll und ein vielleicht nicht so freundliches Wort für meine eigene Art und Weise, hier zu sprechen, nehme, dann bin ich belehrend. (Beifall und Heiterkeit bei GRÜNEN, SPÖ und FPÖ.)

 

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir eine Vereinbarung haben und, wie soll ich sagen, es mich überrascht, mit welchem Wert Sie diese Vereinbarung, die wir interfraktionell getroffen haben, behandeln. Das ist jetzt nicht nur belehrend, ich bringe damit sogar meinen Ärger zum Ausdruck, dass Sie so vorgehen.

 

Um noch einmal zu erläutern, warum wir Ihrem Antrag auf verpflichtende Einladung von PetitionswerberInnen nicht zustimmen werden, verweise ich wieder auf eine interfraktionelle Vereinbarung. Wir haben, alle Fraktionen, ausgemacht, welche PetitionswerberInnen wir nicht einladen werden. Im Folgeschluss werden alle

 

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