Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 52
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich möchte schon etwas dazu sagen. Von meiner Seite und von Seiten der SPÖ gibt es seit mehreren Wochen ein konkretes Gesprächs- und Verhandlungsangebot. Wir sagen: „Bitte, liebe Frau Bundesministerin, setzen Sie sich wieder mit uns hin, machen wir gemeinsam ein Gesetz, dem wir alle zustimmen können zur Rettung der Biomasse!“ Wer nicht mit uns reden will, ist die Frau Umweltministerin. Jetzt sagen Sie mir, wer da im Schmollwinkel steht! Wir sind gesprächsbereit. Wir sind verhandlungsbereit. Wir sind konstruktiv. Und wir sind überhaupt nicht beleidigt.
Aber die Frau Bundesministerin bemüht jetzt neun Landtage und die EU-Kommission nur aus einem Grund, weil sie nicht mit der SPÖ verhandeln will. Also, ehrlich gesagt, da kann sich, glaube ich, jeder selbst ein Bild machen, wer da beleidigt ist und wer da im Schmollwinkel steht, und das alles auf Kosten der erneuerbaren Energie und der Biomassekraftwerke! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Weil ihr blockiert habt und das eigene Kraftwerk mit der Blockade gefährdet! Sie waren in der ersten Reihe! Sie gefährden die Arbeitsplätze!) - Ja, genau, wo Arbeitsplätze gefährdet werden! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das machen Sie mit Ihrer Blockadepolitik! Das ist peinlich!) Also das ist eine nahezu kindische Vorgangsweise, die ich nicht verstehen kann! Ich kann hier noch einmal appellieren und noch einmal sagen: Kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück! Setzen wir uns zusammen, reden wir das aus, machen wir ein gescheites Gesetz, das Rechtssicherheit hat! Weil das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann ich Ihnen jetzt schon sagen, wird zu keinem guten Ergebnis führen. Sagen Sie dann nicht, ich hätte Sie vorher nicht gewarnt! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nach der nächsten Wahl haben Sie die Sperrminorität im Bundesrat auch nicht mehr!) - Herr Guggenbichler, melden Sie sich einfach zum Wort, wenn Sie etwas zu dem Thema zu sagen haben, weil sonst hören mich die Leute nicht, wenn Sie da immer so laut hineinreden! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Mein Gott!)
Frau Abgeordnete, zu Ihrer konkreten Frage: Sobald dieses Gesetz im Nationalrat beschlossen ist, werden wir es nach Brüssel zur Notifikation schicken, am gleichen Tag noch. Es gibt schon einen Entwurf von Bundesseite. Aber ich sage Ihnen schon, dass ich großes Bauchweh habe, weil ich eben sehr stark befürchte, dass uns die EU-Kommission dann nach sehr vielen Monaten mitteilen wird, dass es sozusagen beihilfenrechtlich von ihr keine Zustimmung erhält. Und dann sind wir wieder zurück am Start. Dann passiert genau das, was wir jetzt viel schneller haben könnten, nämlich, dann muss sich die Frau Umweltministerin mit uns hinsetzen, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Was ich nicht verstehe, ist, machen wir doch gleich den einfachen Weg und nicht den komplizierten, der mit Rechtsunsicherheit und einer sehr langen Wartedauer verbunden ist (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum wart ihr eigentlich gegen das ursprüngliche Gesetz? Das verstehe ich nicht!), weil wir einfach nicht wissen, was das Ergebnis sein wird, und es sehr wahrscheinlich ist, dass es eben keine Zustimmung gibt und die Biomassekraftwerke dann zusperren müssen, was niemandes Interesse ist! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum wart ihr gegen das ursprüngliche Gesetz?) - Ich habe es schon gesagt, Herr Kollege.
Präsident Ernst Woller: Herr Abg. Guggenbichler, ich habe wirklich nichts gegen Zwischenrufe, aber wenn du die ganze Zeit ein Co-Referat aus der Bank hältst, das geht einfach nicht. Das stört die Frau Landesrätin und das hindert auch alle Abgeordneten des Wiener Landtages daran, an der Debatte überhaupt teilnehmen zu können und zuzuhören.
Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Eischer.
Abg. Michael Eischer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin, danke für die bisherigen Ausführungen!
Wir haben jetzt ein wehleidiges Statement über ein Gesetz gehört, das einen Übergang darstellt. Das Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Fortbestandes der Biomasseanlagen, der Inhalt Verpflichtung zur Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse, genau das, was wir wollen, befristet bis 2021. Jetzt haben wir gerade gehört, Sie haben Angst vor verschiedenen Tarifen. Jetzt sage ich: Warum hat man da Angst? Sie können ja jetzt einen eigenen Tarif vorlegen. Sie können jetzt festlegen, welche Vorschläge Sie eingebracht hätten. Wir haben davon noch nichts gehört. Die Wehleidigkeit besteht darin, dass im Raum steht, das größte Biomassekraftwerk in Österreich, in Simmering, schließen zu müssen. Dort gehen viele Arbeitskräfte verloren. Ihre Gesprächsbereitschaft ist eigentlich schon hinlänglich bekannt! Wir haben das schon mitbekommen bei dem Hundetötungsgesetz, wo Sie mit den GRÜNEN nicht gesprochen haben, wo es sehr lange gedauert hat!
Was können Sie jetzt vorbringen, damit der Standort Simmering nicht gefährdet ist?
Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Abgeordneter!
Ich versuche jetzt noch einmal, es Ihnen zu erklären. Die Bundesregierung hat uns ein Gesetz im ersten Durchgang vorgelegt, das bedeutet hätte, dass das Biomassekraftwerk in Simmering hätte schließen müssen, weil die Fördertarife so niedrig waren. Aus diesem Grund haben wir dem Gesetz die Zustimmung verweigert und haben die Bundesregierung ersucht, sich mit uns noch einmal hinzusetzen und ein Gesetz zu verhandeln, das alle 47 Biomasseanlagen rettet. Das ist nicht passiert. Die Frau Umweltministerin hat das verweigert und hat gesagt: „Nein, ich lege jetzt ein Grundsatzgesetz vor, wo es neun Ausführungsgesetze in den Landtagen geben muss. Wir werden das sehr rasch machen. Aber das hat einen massiven Nachteil. Ich muss dieses Gesetz nach Brüssel schicken. Brüssel muss, weil es eine Beihilfe ist, dazu Ja oder Nein sagen.“ Jetzt kann ich Ihnen aus der Erfahrung sagen, dass es auf Ebene der Europäischen Union sehr ungern gesehen wird, dass einzelne Themenbereiche einzeln gefördert werden. Das möchten sie nicht. Deswegen gibt es ein sehr strenges Beihilfenrecht. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz, das
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