Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 52
wir hier im Landtag beschließen wollen, nachher auch in Brüssel Zustimmung findet, ist sehr gering.
Vom Procedere her ist es so, bevor wir es hier im Landtag beschließen können, müssen wir es nach Brüssel schicken. Das heißt, an dem Tag, wo der Nationalrat einen Beschluss fällt, werde ich einen Entwurf des Gesetzes nach Brüssel übermitteln. Dann müssen wir einmal warten. Es dauert zumindest zwei Monate, erfahrungsgemäß eher ein bis eineinhalb Jahre. Das bedeutet für viele Anlagen in anderen Bundesländern, aber auch für unsere Anlage, dass wir in dieser Zeit, wenn die Förderung zu Ende ist, diese Anlage bereits schließen müssen. Aus dem Grund, und das sage ich noch einmal, ist diese Vorgangsweise kein taugliches Mittel!
Es führt noch dazu zu folgender Ungleichbehandlung: Es war bisher immer so, dass für alle erneuerbaren Energien alle Stromkunden in Österreich den gleichen Tarif gezahlt haben. Das war ein Solidarsystem. Wir haben in Wien nur eine Anlage, in Kärnten sind es fast 20 Prozent der Stromversorgung, die aus solchen Anlagen kommen. Das heißt, wir haben solidarisch sozusagen in ganz Österreich mitgezahlt. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen. Wir zahlen nur mehr für die Wiener Anlage einen unterschiedlichen Tarif, die bekommen dann einen unterschiedlichen Einspeisetarif und die Stromkunden zahlen auch einen anderen Tarif als zum Beispiel in Kärnten, als in Niederösterreich, als in der Steiermark. Aus diesem Grund, weil es jetzt unterschiedliche fleckerlteppichartige Tarife gibt, ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir in Brüssel eine Zustimmung zu diesem Gesetz bekommen, kleiner gleich null, weil das auch etwas ist, das nicht gewollt ist.
All diese Fakten auf den Tisch gelegt habend, sage ich jetzt, diese Vorgangsweise macht politisch keinen Sinn. Es gibt nur einen Grund für diese Vorgangsweise, dass die Frau Umweltministerin nicht mit der SPÖ reden will, um so eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und Bundesrat irgendwie zu erzielen. Ich kann nur sagen, ich warne davor. Wir werden trotzdem versuchen, es so schnell wie möglich umzusetzen, aber wenn es von der Europäischen Union keine Zustimmung gibt, wird das schwierig beziehungsweise unmöglich werden. Deswegen warne ich hier an diesem Punkt. Sie können dann nicht alle sagen, Sie haben es nicht gewusst. Ich warne an diesem Punkt und weise noch einmal darauf hin: Bitte kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück, wenn es wirklich um die Biomasse geht! Kommen Sie aus dem Schmollwinkel heraus und lassen Sie uns gemeinsam ein kluges Gesetz, das Rechtssicherheit in wenigen Wochen schafft, über die Bühne bringen! Aber reden muss man vorher schon, weil von alleine und nur irgendetwas auf den Tisch zu knallen und zu sagen: „Jetzt stimmt zu!“, wurscht, was die Konsequenzen sind, so funktioniert Politik nicht, nirgends, weder hier noch im Nationalrat noch im Bundesrat!
Ich glaube, jetzt habe ich es wirklich ausreichend erklärt, dass es jeder hier mittlerweile verstanden haben sollte! - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP-263619-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an dem Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. [Aktuell ist die Wiener Bildungsdirektion mit einem Mobbingvorwurf gegen eine Wiener AHS-Lehrerin einer Schule in Wien Währing konfrontiert. Gegen die besagte Lehrkraft stehen angeblich seit 2013 Vorwürfe wegen systematischer Erniedrigung von Schüler_innen im Raum. Die Bildungsdirektion könne laut Tageszeitung „Österreich“ vom 19. März 2019 je nach Schwere verschiedene Maßnahmen setzen: Bei pragmatisierten Lehrern möglich seien neben Ermahnungen und Weisungen ein Verweis, Geldbußen oder - als letzte Möglichkeit - eine Entlassung. Bei Vertragslehrern stünden Ermahnung, Weisungen, Kündigung und Entlassung im Maßnahmenkatalog. „Weniger als eine Handvoll“ Lehrer würden wegen schwerer Verfehlungen (darunter auch strafrechtliche Verurteilungen) entlassen. Wie viele Pflichtschullehrkräfte wurden in den letzten fünf Jahren auf Grund von vergleichbaren Mobbingvorwürfen konkret entlassen?]
Ich erteile ihm das Wort.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Wiederkehr! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler aus der Rahlgasse und andere Zuhörerinnen und Zuhörer!
Lieber Abgeordneter, erstens vielen Dank für die Frage zu einem Thema, das, wie ich glaube, ein ausgesprochen wichtiges ist. Wie ich an dieser Stelle schon mehrmals festgehalten habe, bin ich der tiefen Überzeugung, dass unsere Bildungseinrichtungen Orte sein müssen, die sich als Lernräume verstehen, in denen Kinder und Jugendliche wachsen und sich entfalten können. Unsere Kindergärten und Schulen müssen daher als Teil ihres grundlegenden Selbstverständnisses und ihres Arbeitsauftrages haben, Kinder groß und stark zu machen und sie auf gar keinen Fall zu erniedrigen oder klein zu machen. Dabei haben die Pädagoginnen und Pädagogen eine riesengroße Verantwortung. Sie operieren, wenn man so will, am offenen Herzen. Ich bin davon überzeugt, dass der riesengroße Teil der Wiener Pädagoginnen und Pädagogen diese Verantwortung sehr ernst nimmt und seinem Auftrag und seinen Verpflichtungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen gerecht wird.
Deshalb ist es aber auch so, dass es mich umso mehr berührt, wenn Fälle wie jener bekannt werden, der auch Gegenstand der Anfrage war. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass der Bildungsdirektor Heinrich Himmer hier sehr richtig, sehr konsequent gehandelt hat, den richtigen Schritt gesetzt hat, eben auf Grund schriftlicher Stellungnahmen und auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen die betreffende Lehrkraft suspendiert hat. Wie geht es jetzt dort weiter? Im Zuge der Suspendierung und der Disziplinaranzeige hat die sogenannte Disziplinarkommission die Richtigkeit der Suspendierung innerhalb von vier Wochen zu klären.
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