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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 52

 

natürlich notifikationspflichtig ist. Es ist eine neue Beihilfe. Sie alle wissen, dass Beihilfen auf europäischer Ebene sehr streng und sehr restriktiv gesehen werden. Das heißt, man muss das dann nach Brüssel schicken, um zu schauen, ob es dafür überhaupt sozusagen ein Okay gibt.

 

Wir haben deswegen als Land Wien eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben, weil ich der Meinung bin, dass das nicht zielführend ist. Es gibt übrigens auch sehr kritische Stellungnahmen aus anderen Bundesländern, Salzburg, Kärnten, Steiermark. Aber auch von der Arbeiterkammer oder vom Verfassungsdienst liegen zumindest Bedenken hier auf dem Tisch. Aus meiner Sicht und als hier zuständige politische Verantwortliche kann ich eigentlich nur die Bundesregierung und speziell die Frau Umweltministerin auffordern, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn das Ganze passiert nur deswegen, weil man sich nicht mit der SPÖ zusammensetzen will. Das wäre ein ganz einfacher Weg. Wir könnten eigentlich in zwei Wochen ein neues Gesetz auf den Weg bringen, und zwar ein Gesetz, das dann Rechtssicherheit für alle hätte, weil es eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Parlament bekommen würde, wenn man sich auf eine Vorgangsweise einigt, was eigentlich nicht so schwer ist. Man muss sich halt schon vorher irgendwie mit den betroffenen Parteien unterhalten. Nur um das zu umgehen, nur, weil die ÖVP und die Frau Bundesministerin Köstinger hier im Schmollwinkel stehen, aus diesem einzigen Grund, muss es jetzt neun Landesgesetze und ein Bundesgesetz mit, wie gesagt, unsicherem Ausgang geben. Das bringt nicht nur einen massiven Bürokratieaufwand, die Rechtsunsicherheit habe ich schon erwähnt, weil keinesfalls klar ist, was da tatsächlich herauskommt, sondern es kann auch passieren, dass am Schluss überhaupt keine Förderung da ist. Das heißt: „Außer Spesen nichts gewesen.“, wäre dann das Motto. Oder ein anderes Motto könnte sein: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“

 

Für den Wiener Landtag bedeutet das, dass wir jetzt, sobald dieses Bundesgesetz auf Bundesebene beschlossen wird, wir natürlich ein Landesgesetz erstellen werden. Wir werden das dann zur Notifikation nach Brüssel schicken und schauen, was von Seiten der Europäischen Union hier an Antworten zurückkommt. Man muss sich nur darauf gefasst machen, dass das ein Prozess ist, der nicht in 14 Tagen geht. Das dauert zumindest 2 Monate - das ist die Unterfrist -, erfahrungsgemäß sozusagen ein Jahr bis eineinhalb Jahre. Dessen muss man sich nur bewusst sein. Also das ist jetzt kein kurzer und schneller Weg, wie man den Biomasseanlagen schnell helfen kann, sondern das ist ein sehr langer, ein sehr komplizierter und ein sehr aufwändiger Weg, der dann noch dazu damit enden kann, dass am Schluss herauskommt, dass die Europäische Kommission sagt: „Nein, das ist aus unserer Sicht eine unerlaubte Beihilfe, und wir geben dazu keine Genehmigung.“ Was passiert dann? Noch dazu ist es so, dass bei vielen Biomasseanlagen die Förderungen jetzt schon ausgelaufen sind. Diese haben nicht Zeit, dass sie eineinhalb Jahre warten. Auch in Wien ist es so, dass die Förderung im heurigen Jahr ausläuft. Es gäbe, wie gesagt, ich weise noch einmal darauf hin, einen sehr einfachen Weg, da muss man halt nur mit der Opposition reden. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Weil Sie so gerne mit der Opposition reden, Frau Stadträtin! Dafür sind Sie bekannt!) Ich habe das hier, von dieser Stelle, schon einmal gesagt, das gehört für mich zum Kleinen Einmaleins der Politik. Wenn man eine Zweidrittelmehrheit braucht, dann muss man halt mit denen reden, die einem diese Zweidrittelmehrheit bringen können. Wenn man das nicht tut, darf man sich halt nicht wundern, wenn es dann keine Mehrheiten für Vorgaben gibt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie haben es nicht einmal geschafft, beim Hundetötungsgesetz mit den GRÜNEN zu reden!) - Es war überhaupt kein Problem, mit den GRÜNEN zu reden. Der Kollege Maresch und ich reden jeden Tag gerne miteinander und haben auch schon sehr viele gute Gesetze auf den Weg gebracht. Der Kollege Guggenbichler findet scheinbar, ich rede zu wenig mit ihm. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nein, nein! Alles gut!) Alles gut. Na fein, das freut mich!

 

Also in diesem Sinn kann ich nur mehr appellieren, im Sinn der Sache und im Sinn der Biomasseanlagen, die wichtig sind, nicht nur für die Stadt Wien, sondern in ganz Österreich wichtig sind, weil sie ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien sind, eine gute, schnelle, rasche und rechtssichere Lösung zu finden. Ich kann nur sagen, wir stehen dazu bereit, das ist überhaupt kein Thema, aber man muss halt einfach einmal in Verhandlungen eintreten, wenn man ein positives Ergebnis möchte. Ich kann nur darauf hinweisen, dass mit dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, das nächste Biomasse-Waterloo der Frau Umweltministerin vorprogrammiert ist. Da muss man kein Rechtsexperte sein, dass man das sehen kann. Ich kann nur davor warnen, weil die Auswirkungen massiv sein werden. Das haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ, dann zu verantworten! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.

 

Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der AHS Rahlgasse herzlich auf der Galerie. Herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.)

 

Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.13.28

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Vorab nur eine kleine Bemerkung: Ich war jetzt sehr verblüfft, dass die GRÜNEN hier geklatscht haben, weil sie haben im Bundesrat eigentlich für das andere Gesetz gestimmt. Aber nur so als kleine Anmerkung.

 

Vollkommen richtig, was Sie gesagt haben, die Förderungen laufen aus. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich verstehe jetzt auch nicht die Fundamentalopposition der SPÖ im Parlament gegen dieses Gesetz, weil es war doch immer klar, und ich bin jetzt sicher kein Verteidiger der Ministerin Köstinger, dass das ein Übergangsgesetz ist, bis das Erneuerbare Energie Gesetz 2020 in Kraft

 

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