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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 52

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Wiedersehensfreude ist groß, aber ich ersuche trotz allem, für die Sitzung des Hohen Landtages die Plätze einzunehmen.

 

Bevor ich die 36. Sitzung des Wiener Landtages eröffne, ersuche ich um ein kurzes Innehalten im Gedenken an die ehemalige Landtagspräsidentin Christine Schirmer, die am 5. März dieses Jahres verstorben ist. Geboren am 7. Dezember 1938 engagierte sich Christine Schirmer seit 1964 im Rahmen der Sozialistischen Partei Österreichs, unter anderem im Bezirksfrauenkomitee der SPÖ-Penzing, deren stellvertretende Vorsitzende sie 1973 wurde. Im gleichen Jahr wurde sie in die Penzinger Bezirksvertretung gewählt. Ihr gehörte sie bis zu ihrem Einzug in den Wiener Landtag und Gemeinderat im Jahr 1979 an. Als Gemeinderätin war Christine Schirmer Mitglied verschiedener Ausschüsse sowie mehrere Jahre hindurch Ombudsfrau für die Krankenpflegeschülerinnen. Seit dem Jahr 1976 arbeitete sie außerdem als Geschäftsführerin des Vereins Wiener Sozialdienste.

 

Im Februar 1987 wurde Christine Schirmer als erste Frau in dieser Position Vorsitzende des Finanzausschusses des Wiener Gemeinderates. 1987 wurde sie auch in den Wiener Vorstand sowie in den Bundesparteivorstand der SPÖ gewählt. Von Dezember 1987 bis Dezember 1991 bekleidete sie die Position einer Amtsführenden Stadträtin für Konsumentenschutz, Frauenfragen, Recht und Bürgerdienst. Sie war damit die erste Frauenstadträtin Wiens.

 

Nach der Gemeinderatswahl 1991 übernahm sie die Funktion der Ersten Präsidentin des Wiener Landtages, eine Funktion, die sie bis November 1994 ausübte. Ich habe Christine Schirmer persönlich und politisch außerordentlich geschätzt. Sie war Zeit ihres Lebens ein besonders bescheidener Mensch, dabei aber äußerst konsequent und erfolgreich in der Verfolgung der politischen Ziele und Anliegen des Landes Wien und seiner Menschen. Ihre Abschiedsrede im Wiener Landtag enthielt auch ihre Überzeugung, dass Menschlichkeit mit all ihren Fehlern doch noch Platz in der Politik haben soll. Diese Menschlichkeit und nicht nur Gesetze, Protokolle und Paragraphen der Geschäftsordnung war immer das Wichtigste bei ihrer Arbeit. Wir werden für ihr Wirken immer dankbar sein und ihr ein ehrendes Angedenken bewahren.

 

Ich darf Sie nun bitten, sich für eine Minute des Schweigens zu erheben.

 

Ich danke für die Trauerkundgebung.

 

Die 36. Sitzung des Wiener Landtages ist nun eröffnet.

 

09.05.03Entschuldigt ist Herr StR Maximilian Krauss. Er ist dienstlich verhindert. Entschuldigt sind die Abgeordneten Baron, Bluma, Kohlbauer, Peter Kraus, Niegl und Mag. Dr. Wansch. Herr Abg. Schober ist von 12 Uhr bis 13.30 Uhr verhindert, Abg. Stark von 9 Uhr bis 11 Uhr und Frau Abg. Straubinger von 9 Uhr bis 10 Uhr.

 

09.05.31Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.05.33†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-263771-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Auer-Stüger gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Am 26. März 2019 ist die Begutachtungsfrist des Bundes Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes zu Ende gegangen. Um die notwendige 2/3-Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat zu umgehen, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf ihre ursprüngliche Vorgehensweise gänzlich geändert und an Stelle einer einfachen Novelle des Ökostromgesetzes ein neues Grundsatzgesetz erlassen, das in Folge neun neuer Ausführungsgesetze in den Bundesländern bedarf. Gehen nach Ihren Erkenntnissen mit dem vorliegenden Grundsatzgesetz beihilfen- und verfassungsrechtliche Unsicherheiten einher, die den Weiterbetrieb der betroffenen Anlagen massiv gefährden?)

 

Ich erteile der Frau Landesrätin das Wort.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen!

 

Die an mich gestellte Frage beschäftigt sich mit dem Thema Biomasse und wie es jetzt weitergeht.

 

Sie erinnern sich, dass es dazu auf Bundesebene einige Diskussionen gegeben hat, dass der Vorschlag, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, also konkret von der Frau Bundesministerin Köstinger, keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gefunden hat, weil es eben in den Ländern große Bedenken gab. Jetzt ist Folgendes passiert, dass ein Grundsatzgesetz in Begutachtung geschickt worden ist. Diese Begutachtungsfrist zum Biomasse-Grundsatzgesetz hat diese Woche geendet. Keine zwölf Stunden später wurde dann dieses Grundlagengesetz zur Biomasse bereits im Ministerrat beschlossen. Also daraus kann ich erstens schließen, wahnsinnig viel aus der Begutachtung kann dann in das Gesetz nicht mehr eingeflossen sein oder die Beamten im Ministerium haben eine Nachtschicht eingelegt. Denn normalerweise ist es so, wenn die Begutachtung zu Ende ist, dass man dann schon zumindest ein bisschen Zeit hat, um das, was an Anmerkungen tatsächlich gekommen ist, auch in das Gesetz umzusetzen.

 

Warum gibt es jetzt ein Grundsatzgesetz zur Biomasse? Der einzige Hintergrund ist, dass man versucht, die Zweidrittelmehrheit, die man sonst im Nationalrat und im Bundesrat gebraucht hätte, zu umgehen. Die Umweltministerin plant hier, mit einem Gesetz über die Runden zu kommen, das eines der wesentlichsten Probleme oder einen der wesentlichsten Grundsätze, würde ich eigentlich sagen, im Ökostrombereich umgeht, nämlich, dass dieses Thema Ländersache ist und dass es hier eine einheitliche Vorgangsweise in ganz Österreich gibt. Denn der Effekt dieser jetzt gewählten Vorgangsweise ist, dass wir zehn Gesetze haben, ein Bundesgesetz, neun Landesgesetze, dass wir neun verschiedene Tarife haben, neun unterschiedliche Einspeisetarife, aber auch neun unterschiedliche Tarife, die die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, also die Stromkunden, zahlen müssen und dass es einen unglaublich ungewissen Ausgang haben wird, weil überhaupt nicht klar ist, ob es für ein solches Gesetz in Brüssel Zustimmung gibt, weil das

 

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