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Landtag, 33. Sitzung vom 19.12.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 46

 

Waste-Watcher-Einsätzen in diesem Jahr, von Jänner bis Oktober gezählt, beim Delikt Hundekot insgesamt 6.074 Beratungsgespräche stattgefunden haben, 16 Ermahnungen und nur 227 Organmandate vergeben wurden. Das heißt, es stehen den Organmandaten über 6.000 Beratungsgespräche gegenüber. Bei der Frage Zigarettenreste gab es 6.800 Beratungsgesprächen zu 5.837 Organmandaten, bei Einkaufswägen 388 Informationsgespräche und 26 Ermahnungen zu 40 Organmandaten. Bei Sperrmüll - wo ich sagen muss, des passiert einem nicht wirklich so rasend aus Versehen, einen Kühlschrank auf die Straße zu tragen und ihn dann dort zu vergessen, das ist eher auszuschließen - gab es aber trotzdem 388 Informationsgespräche zu lediglich 8 Organmandaten.

 

Da sieht man deutlich, dass die Damen und Herren, die da unterwegs sind, in hohem Maße dem Rechnung tragen, dass versucht wird, die Menschen zu überzeugen, die Regeln einzuhalten und nicht das Strafen im Vordergrund steht.

 

Warum sind wir trotzdem gegen diese Veränderung im Verwaltungsstrafrecht - weil die Bürokratie eine größere werden würde, da für die Frage, steht jetzt dem Bürger/der Bürgerin per Gesetz ein Beratungsgespräch, eine Abmahnung zu, ein Waste Watcher wissen müsste, ob er den Bürger/die Bürgerin bei dem konkreten Delikt das zweite Mal antreffen würde, denn auch er oder sie ist nicht immer im selben Rayon tätig.

 

Das heißt, man muss damit diese Abmahnungen auch in Form einer Amtshandlung tätigen, sodass sie nachweislich sind. Sonst könnte jemand, durchaus berechtigt, auch sagen: „Ich wurde zum Delikt nie abgemahnt. Mir steht die Abmahnung in der Tat zu.“ Das heißt, es würde es erschweren.

 

Jetzt verändert man etwas mit einem Gesetz dann, wenn die derzeitige Praxis unbefriedigend wäre. Auf Grund der Statistik sind bei den Fragen der Reinhaltung in der Stadt die Beratung, der Hinweis bis zur Abmahnung in der Tat das, was am meisten stattfindet. Das ist das eine, was ich sage. Das heißt, deshalb ist es sehr berechtigt, dass § 33 in dem Bereich für die genannten Gesetze, die der Herr Präsident vorgelesen hat, nicht zur Anwendung gelangt.

 

Das Zweite, was ich sagen will, es gibt schon den Grundsatz, weil der Kollege Ornig ein bisschen auf Laisser-faire gemeint hat, eine Stadt ist dann attraktiv und lässig, wenn ich halt auch viele Rechte und viele Möglichkeiten habe. Ich gehe schon von dem Gesellschaftsbild aus, das ich in meiner Erziehung gelernt habe, dass meine Freiheit dort endet, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt. Jetzt sage ich wirklich, ich meine, wenn ich in zwei, drei Hundstrümmerln steige, wie es früher in Wien der Fall war, ist es keine Frage des Laisser-faires desjenigen, der die Verunreinigung gesetzt hat, sondern es ist schon das Problem, dass ich dann mit einer Verunreinigung in der Stadt zu leben habe. Also da ist eindeutig der Dritte betroffen.

 

Deshalb guten Gewissens, meine Damen und Herren, und in Abwägung auch dessen, was jetzt gerade in dieser Stadt vorgeht, ist dieses Prinzip des Ermahnens, Beraten statt Strafe, etwas, was gelebte Praxis bei den Organen der Stadt Wien ist, was die Statistik eindeutig zeigt. Es ist deshalb nicht notwendig, dass dies durch den § 33, in dem Fall des Verwaltungsstrafrechtes, verändert wird. Ganz im Gegenteil, es würde zu mehr Bürokratie führen und würde an sich ein Prinzip in Wirklichkeit nicht stützen, sondern eher unterlaufen. Ich empfehle Ihnen daher namens meiner Fraktion, diesem Gesetz zuzustimmen, weil es eine Praxis stärkt, die wir in der Stadt sowieso fahren. Denn es gibt Regeln, damit sie eingehalten werden. Die Regeln sind nicht deshalb geschaffen, dass wir Strafen kassieren können. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

14.03.08

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, dass es noch sehr wichtig war, diese Novelle vor Ende des Jahres hier im Landtag zu beschließen, weil, wie soll ich das jetzt sagen, ich glaube, dass das, was auf Bundesebene hier verändert worden ist, sozusagen in der täglichen Praxis des Vollzugs nicht ganz bis zu Ende durchgedacht war. Es sind schon Beispiele gekommen, zum Beispiel eben das Thema Sauberkeitsdelikte, weil diese Änderung, die auf Bundesebene beschlossen worden ist, hätte bedeutet, dass jeder, der ein solches Vergehen macht, einen Anspruch auf eine schriftliche Ermahnung hat. Das heißt, wir hätten jedem, der, weiß ich nicht, seinen Kühlschrank auf die Straße stellt, den Hundekot nicht wegräumt oder sonst irgendetwas macht, eine schriftliche Ermahnung in die Hand geben müssen, und dann hätten die Waste Watcher jederzeit nachschauen müssen, ob der, den sie antreffen, schon gemahnt worden ist, ob das das erste Mal quasi ist oder ob das das zweite Vergehen ist. Das hätte, um nur dieses eine Praxisbeispiel herauszugreifen, schon zu einem großen, ehrlich gesagt, aus meiner Sicht, auch sinnlosen Bürokratieaufwand geführt und hätte auch unsere Ziele, die wir uns sehr mühevoll erarbeitet haben, zunichte gemacht.

 

Denn ich erinnere Sie nur daran: Wie war es denn in Wien vor 15 Jahren? Wenn wir die Wienerinnen und Wiener vor 15 Jahren gefragt haben: „Was ist das größte Problem, das es in der Stadt gibt?“, war Hundekot, glaube ich, ungebrochen die Nummer 1 über 20 Jahre. Wir haben Bewusstseinskampagnen sonder Zahl geführt, auf freundlich, auf nett, auf unfreundlich, mit, ich sage einmal, überschaubarem Erfolg, das nur in Richtung NEOS, dass wir in diesem Bereich irgendwie zu überschießend wären. Das Erste, was wirklich genutzt hat, war, dass wir den Menschen gesagt haben, das ist nicht mehr erlaubt, das ist verboten, und wer sich nicht daran hält, muss eine Strafe zahlen. Und jetzt geht es. Die Zahlen belegen das sehr eindrucksvoll aus meiner Sicht. Wir haben 7.000 Anzeigen. Bei, weiß ich nicht, ungefähr 1,8 Millionen Einwohnern ist das im Promillebereich. Aber allein die theoretische Möglichkeit, dass ich gestraft werden könnte, führt zu einem Unrechtsbewusstsein, dass die Leute mehr oder weniger über Nacht angefangen haben,

 

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