Landtag, 33. Sitzung vom 19.12.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 46
den Hundekot nicht mehr liegen zu lassen, sondern ihn aufzuheben, was aus meiner Sicht, ehrlich gesagt, schon vorher selbstverständlich gewesen wäre. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Auch der soziale Druck steigt dadurch, weil wir haben jetzt keine Armada von Waste Watchern, die durch die Stadt streift. Es sind irgendwie 50 Personen. Ich würde einmal sagen, eine sehr überschaubare Gruppe. Aber es hat dazu geführt, wenn jetzt ein Hundebesitzer seinen Pflichten nicht nachkommt, vier andere Bürger sagen: „Hören Sie, das geht nicht! Das können Sie nicht machen! Ich will da mit meinen Kindern gehen! Bitte räumen Sie das weg! Das ist nicht mehr erlaubt!“ Für viele ist es eine theoretische Bestrafung, weil dem Anspruch, dass wir 100 Prozent aller Müllsünder erwischen, können und werden wir auch nicht gerecht werden. Aber allein sozusagen diese theoretische Änderung im Gesetz hat da zu einer unglaublichen Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung geführt.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei diesen Dingen auch weiterhin die Möglichkeit haben durchzugreifen. Um nichts anderes geht es bei dieser Gesetzesänderung heute. Was wir heute machen, ist eigentlich, festzulegen, es bleibt alles so, wie es bisher für uns im VStG war. Wie war es denn bisher im VStG? Sie sehen, das Wachorgan kann hingehen und kann eine Ermahnung aussprechen, kann ein Beratungsgespräch machen. Das liegt im Ermessen des Einzelnen.
Um bei meinem vorherigen Beispiel zu bleiben, ist es so, angenommen, Sie sind Hundebesitzer und Sie werden erwischt, wenn Sie sagen: „Das tut mir jetzt wirklich sehr leid! Ich verspreche Ihnen, ich werde das nie mehr machen.“, und Sie heben das sofort auf, zeigen quasi Reue, dann werden Sie in neun von zehn Fällen keine Strafe bekommen und es wird bei einer Ermahnung bleiben. Wenn Sie sagen: „Den Dreck könnt ihr euch selber wegräumen, weil ich zahle eh Hundesteuer! Und außerdem, was geht mich das an?“, wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Strafe bekommen, sage ich einmal, überproportional steigen. So finde ich das auch in Ordnung. Ich wiederhole noch einmal, weil es mir wichtig ist, mein Ziel ist es nicht, maximal zu strafen. Mein Ziel in diesem Bereich ist maximale Sauberkeit in der Stadt und das Einhalten der Spielregeln.
Ich möchte noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, weil hier die U6 und das Essverbot erwähnt worden sind. Es ist Ihnen schon bewusst, Herr Abgeordneter, dass das nicht Teil des Verwaltungsstrafgesetzes ist. Das ist eine Hausordnung der Wiener Linien, wo wir derzeit noch keine Strafen aussprechen, weil es auch nicht notwendig ist. Unsere Leute gehen hin und sagen: „Bitte, essen Sie Ihren Kebap nicht in der U-Bahn!“ Bei 10 Minuten durchschnittlicher Nutzungsdauer einer U-Bahn am Tag ist das, glaube ich, zumutbar, dass man genau in den 10 Minuten vielleicht nicht isst, sondern in den 23 Stunden und 50 Minuten, die man eben nicht in der U-Bahn verbringt. Ich glaube, das ist etwas, was man den Menschen im Sinne eines guten Miteinanders in der Stadt zumuten kann. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Obwohl es jetzt von den Bundesregierungsparteien dazu sozusagen keine Zustimmung gibt, möchte ich mich trotzdem noch einmal explizit bei den Kollegen bedanken, die mich in meinen Bemühungen auf Bundesebene in dieser Frage unterstützt haben, weil ich glaube, dass es schon einen gewissen Konsens in dieser Frage gibt, dass Spielregeln in einer Stadt notwendig sind. Dafür möchte ich den Abgeordneten meinen herzlichen Dank aussprechen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen.
Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben.
Wir haben zwar morgen noch die letzte Sitzung des Gemeinderates, es ist aber heute die letzte Sitzung des Wiener Landtages. Ich möchte Ihnen abschießend noch namens des Präsidiums des Wiener Landtages und auch in eigenem Namen danken für die Teilnahme an der Arbeit des Wiener Landtages, für die kollegiale Durchführung der Landtagssitzungen, insbesondere auch für die Arbeit für das Land Wien und wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Feiertage und alles Gute für das kommende Jahr! (Allgemeiner Beifall.)
Damit ist die Sitzung geschlossen.
(Schluss um 14.10 Uhr.)
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular