Landtag, 25. Sitzung vom 25.05.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 31
sen alle Antragsteller der zuständigen Abteilung MA 40, der Behörde, ihre gesamten Lebensumstände bekannt geben und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben bestätigen. In weiterer Folge werden zur Prüfung der Angaben, nämlich der Angaben des Antragstellers, sämtliche Angaben kontrolliert und natürlich auch jede Menge Kontrollabfragen durchgeführt.
Zum Beispiel beim Zentralen Melderegister, verschiedene Versicherungsdaten über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Schnittstelle zum Arbeitsmarktservice wird kontrolliert, die Maßnahmen und Angaben zum Thema Arbeitsmarkt. Aber natürlich auch die Frage: Hat es dort Sanktionen geben? Sind Kontrollen möglich? Et cetera.
Eine Schnittstelle zur MA 50 kontrolliert, ob die Angaben über den Bezug von Wohnbeihilfe korrekt sind. Eine Schnittstelle zur Bundespolizeidirektion Wien lässt überprüfen, ob die Angaben zum Besitz eines Autos richtig sind oder nicht. Eine Schnittstelle zur Magistratsabteilung 63 lässt überprüfen, ob es ein Gewerbe gibt, das angemeldet und nicht angegeben wurde oder ob allfällige Angaben korrekt sind.
Bei Bedarf kann eine Schnittstelle zur MA 35 zur Überprüfung aller Fragen rund um Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt, Aufenthaltsstatus, et cetera gemacht werden. Bei Bedarf wird das Bezirksgericht bei einer Schnittstelle über Grundbuch, das Eigentum und möglicherweise verwertbares Vermögen darstellt, abgefragt. Bei Bedarf wird die Schulbehörde gefragt, ob die Schulbesuchsangaben auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Die genannten Abfragen erfolgen großteils über automatisierte Datenschnittstellen, und diese Abfragen betreffen nicht nur die Einzelperson, die den Antrag gestellt hat, sondern sie betreffen alle Personen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Es werden also im Zuge eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens der Anspruchsvoraussetzungen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen geprüft.
Aber wenn alle Prüfungen und Prüfprozesse erfolgt sind, alle Daten abgefragt und überprüft sind und trotzdem noch der Zweifel besteht, dass möglicherweise irgendetwas da nicht stimmt, gibt es auch noch als letzte Konsequenz der Abteilung Hausbesuche. Wir haben in den vergangenen Jahren 2.000 Hausbesuche gemacht, wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratsabteilung 40. Während des laufenden Leistungsbezugs - während des laufenden Leistungsbezugs, das eine war jetzt der Antrag - werden ebenfalls regelmäßig Abfragen gemacht, ob die Angaben noch gültig sind, ob sich vielleicht etwas verändert hat und der Antragsteller vergessen hat, uns zu informieren, dass sich irgendwelche Umstände verändert haben. Zum Beispiel, und das zielt vor allem auf Ihre Anfrage ab, Anfragen an das Zentrale Melderegister, Anfragen im Online-Register des Arbeitsmarktservices, Anfragen im Hauptverband über Versicherungsdaten, Anfragen beim Verkehrsamt, Anfragen bei der MA 63. Also ich denke, dass wir ein wirklich umfassendes Prüf- und Kontrollsystem haben, wo ich vermuten würde, dass es viele Sozialhilfeträger in kleineren Gemeinden, in kleineren Organisationseinheiten gibt, die nicht einmal einen Bruchteil dieser automatisierten Anfragen machen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. - Bitte.
Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Herzlich willkommen!
Ich stelle Ihnen eine sehr allgemeine Frage, nämlich zum Herzstück der Wiener Mindestsicherung, dass wir durch Angebote und Qualifizierung vor allem jungen Menschen, Jugendlichen, eine Chance auf eine eigene Perspektive bieten wollen. Generell würde mich Ihre Einschätzung dazu interessieren.
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich glaube, dass das schon eines der Herzstücke in der letzten Zeit war. Auch die Beschlussfassung für die Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, die ja erst vor Kurzem stattgefunden hat, hat das im Fokus. Ich glaube, dass es sozialpolitisch eine ganz wichtige Botschaft ist. Da werden wir, glaube ich, gute Verbündete sein, und ich hoffe, die Opposition wird sich auch dazu durchringen, hier ein Verbündeter zu sein.
Mindestsicherung ist das unterste Netz der sozialen Sicherheit in unserem Land. Die Sicherheit in unserem Land ist eine Frage von Polizeieinsätzen, von Polizeipräsenz, das ist eine Frage von präzisen Gesetzen, das ist eine Frage von klarer Haltung zum Thema Ordnung im öffentlichen Raum, es ist aber natürlich auch eine Frage der individuellen Sicherheit. Daher ist es gar keine Frage, dass dieses soziale Netz grundsätzlich seiner Aufgabe gerecht werden muss, nämlich all die aufzufangen, die durch die anderen Netze durchfallen. Dazu kann ich ein klares Bekenntnis abgeben. Zu dieser Frage habe ich, wie Sie wissen, eine sehr klare Meinung.
Das kann aber nicht heißen, dass wir uns nicht überlegen, welche Maßnahmen es braucht, damit die Menschen nicht zu lange in diesem System drinnen sind. Daher gibt es dann ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ein sicheres Netz ist, aber kein Dauerzustand sein soll. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben wir gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice gute Schritte gesetzt, die die Themen Ausbildung, Weiterbildung und vielleicht auch Umschulung viel stärker in den Fokus nehmen. Ich glaube, dass da auch noch gar nicht aller Tage Abend ist, dass noch vieles möglich ist. Jetzt werden wir sehen, wie sich die Entwicklung in diesem Bereich auf Bundesebene weiter darstellt. Ich hoffe, dass wir den Bund noch davon überzeugen, dass das Arbeitsmarktservice kein Hilfsfonds ist, sondern ein aktives Instrument, um es für die Menschen in diesem Land besser zu machen. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte.
Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat!
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